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Neueste medizinische Bedingungen/Infektiöse Erkrankungen/Hautbeschwerden/Allergien, die hinderlich für die Reise sein können |
Kann ich bei einer leichten Infektionskrankheit fliegen? |
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Alle Fluggesellschaften sind berechtigt, Fluggästen mit Krankheiten, die sich während des Flugs verschlimmern oder schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können, die Beförderung zu verweigern. (Informationen zur Flugeignung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) können Sie unter herunterladen (PDF – 84 KB)). Besteht der Verdacht, dass ein Fluggast an einer Infektions-/Hautkrankheit leidet, kann die Fluggesellschaft die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen, das die Flugtauglichkeit bescheinigt. Fluggästen, die an einer sichtbaren Hautkrankheit (hierin eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf die unten aufgeführten Krankheiten) leiden, wird empfohlen, mit einer ärztlichen Bescheinigung über die Flugtauglichkeit zu reisen. Fluggäste, die unter einer der folgenden Krankheiten leiden, müssen ein ärztliches Attest vorlegen, das die Flugtauglichkeit bescheinigt. Röteln: Fluggäste können vier (4) Tage nach Auftreten des Ausschlags die Genehmigung für den Flug erhalten. Masern: Fluggäste können sieben (7) Tage nach Auftreten des Ausschlags die Genehmigung für den Flug erhalten. Mumps: Fluggäste können die Genehmigung für den Flug erhalten, nachdem alle Schwellungen abgeklungen sind. Normalerweise ist dies nach sieben (7) Tagen der Fall, es kann jedoch auch bis zu 14 Tage dauern. Windpocken: Fluggäste können sieben (7) Tage nach Auftreten der letzten neuen Pustel die Genehmigung für den Flug erhalten. |
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