Änderungen vor Flugantritt


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Kann ich eine erstattung für einen nicht genutzten flug beantragen?


Bei allen Ryanair-Tarifen können alle Flüge/Flugtermine/Uhrzeiten/Strecken und Namen (bis zu vier Stunden vor der ursprünglichen Abflugzeit) geändert werden, allerdings können keine Flugkosten und Gebühren erstattet werden. Staatlich erhobene Steuern sind als einziger Teil der Steuern und Gebühren erstattbar. Wenn Sie Ihren gebuchten Flug nicht nutzen, können keine Flugkosten und Gebühren erstattet werden. Sie können jedoch einen schriftlichen Antrag auf Rückerstattung staatlich erhobener Steuern innerhalb eines Monats ab dem Tag des nicht angetretenen Flugs einreichen. Bei der Rückerstattung fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von  20 € (bzw. des entsprechenden Betrags in der jeweiligen Landeswährung) pro Person an. Wenn der Rückerstattungsbetrag kleiner als die anwendbare Verwaltungsgebühr für Rückerstattungen ist, erfolgt keine Rückerstattung.

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