Flugunterbrechungen


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Was geschieht, wenn Ryanair meinen Flug annulliert?


Wurde ein Ryanair-Flug annulliert und kann kein geeigneter alternativer Flug angeboten werden oder haben Sie Ryanair Ihren Entschluss mitgeteilt, Ihre Reise nicht fortzusetzen, erstatten wir alle für die nicht genutzten Streckenabschnitte Ihrer Reservierung gezahlten Beträge. Die Erstattung erfolgt auf dem Zahlungsweg, den Sie für die Bezahlung Ihrer ursprünglichen Buchung verwendet haben.

Rückerstattung:

Falls Sie eine Rückerstattung Ihres Flugpreises aufgrund einer Flugstreichung oder Verspätung von mehr als 3 Stunden beantragen möchten.

Klicken Sie hier und füllen Sie das Antragsformular für die Rückerstattung aus.

Gemäß Artikel 7 der EU-Verordnung 261/2004 bietet Ryanair keine finanzielle Entschädigung für Flüge, die aus von Ryanair nicht zu vertretenden Gründen (außergewöhnliche Umstände) verspätet sind oder annulliert werden. Gemäß dieser Verordnung können außergewöhnliche Umstände insbesondere solche sein, die aus politischer Instabilität resultieren, Wetterbedingungen, die mit der Durchführung des betroffenen Flugs nicht vereinbar sind, Sicherheitsrisiken, nicht vorhersehbare Flugsicherungsprobleme sowie Streiks, die die Durchführung des Flugbetriebs beeinträchtigen.

Ihre Rechte entsprechend der EU-Verordnung 261/2004 bleiben hiervon unberührt. Bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von mehr als zwei Stunden werden Sie am Flughafen schriftlich über Ihre Rechte auf Entschädigung und Hilfeleistung im Rahmen dieser Verordnung informiert.

Bitte klicken Sie hier, um weitere Informationen zu der EU-Verordnung 261/2004 zu erhalten.




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