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Beförderung von Mobilitätshilfen und medizinischer Ausstattung |
Wichtige Informationen zur Mitnahme von Batterien für unterstützende Geräte |
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Es dürfen maximal zwei Ersatzbatterien (nur Trocken- oder Gelbatterien) mitgeführt werden. Diese müssen einzeln verpackt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Batteriekontakte müssen entweder versenkt sein oder verpackt werden, um Kontakt mit Metallobjekten, inklusive der Kontakte anderer Batterien, zu vermeiden. Bei Einsatz eines medizinischen Geräts während des Flugs liegt es in der Verantwortung des Fluggasts, sicherzustellen, dass genug Batterien für die Dauer des Flugs verfügbar sind. Eventuelle Verspätungen sollten dabei berücksichtigt werden. |