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RYANAIR

 

 

 

 

Allgemeine Beförderungsbedingungen

 

 

 

 

 

Herausgegeben von:

RYANAIR LIMITED

Corporate Head Office

Dublin Airport

Co Dublin

Irland

 

 

Gültig ab: 03 April 2013

INHALTSVERZEICHNIS


ARTIKEL 1 – BEGRIFFSBESTIMMUNG


"Wir", "uns" und "unser" bezeichnet die Firma Ryanair mit Hauptgeschäftssitz am Flughafen von Dublin, Co. Dublin, Irland.

"Sie", "Ihr" und "Ihren" bezeichnet jede Person, die auf einem Flug unter unserem Flugliniencode befördert wird, mit Ausnahme der Besatzungsmitglieder (siehe auch Definition von "Fluggast").

"FLUGLINIENCODE" bezeichnet entweder den zweibuchstabigen Code FR oder den dreibuchstabigen Code RYR, die uns als Luftfahrtunternehmen ausweisen.

"GEPÄCK" bezeichnet Ihr persönliches Eigentum, das Sie bei Ihrem Flug mit sich führen. Sofern nicht anders angegeben, besteht es aus Ihrem aufgegebenen und Ihrem (nicht aufgegebenen) Handgepäck.

"GEPÄCKIDENTIFIZIERUNGSMARKE" bezeichnet ein Dokument, das allein zur Identifizierung von aufgegebenem Gepäck ausgestellt worden ist.

"BORDKARTE" bezeichnet das Dokument mit dem Titel "Bordkarte" oder "Boarding Pass", das von Ihnen selbst oder jemand anderem in Ihrem Namen vor dem Flug ausgedruckt wird bzw. ein alternatives Dokument, das von uns selbst oder unseren Abfertigungsagenten an einem von uns angeflogenen Flughafen ausgestellt wird.

"MELDESCHLUSSZEIT" bezeichnet die von uns festgelegten Zeitpunkte, zu denen Sie Ihre Bordkarte erhalten und gegebenenfalls sämtliche Visum- und Ausweiskontrollen durchgeführt sowie eventuell anfallende Gebühren für aufgegebenes Gepäck bzw. Übergepäck bezahlt und Ihr Gepäck aufgegeben haben müssen.

"AUFGEGEBENES GEPÄCK" bezeichnet das Gepäck, das wir in Verwahrung nehmen und für das wir eine Gepäckidentifizierungsmarke ausgestellt haben.
 
BESTÄTIGUNG/REISEROUTE" bezeichnet den Frame auf unserer Website mit der Überschrift "Reiseroute" mit Angabe der "Flugbuchungsnummer" und des "Status: Bestätigt" bzw. das Dokument mit der Überschrift "Ryanair-Reiseroute", das an die in der Buchung angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird, mit Angabe der Namen der Fluggäste sowie der Details, Daten, Uhrzeiten und Routen der Flüge, die Sie bei uns gebucht haben.

"ÜBEREINKOMMEN" bezeichnet das Übereinkommen von Montreal 1999.

"SCHADEN" bezeichnet Tod, Verletzung oder andere körperliche Schädigung eines Fluggastes, Verlust, Teilverlust, Diebstahl oder anderen Schaden am Gepäck, die durch oder im Zusammenhang mit der Beförderung oder durch andere, damit verbundene Leistungen, die wir ausgeführt haben, entstanden sind.

"REGELUNGEN" bezeichnet die Regelungen im Dokument "Regelungen von Ryanair zu bestimmten Themen", die von Zeit zu Zeit gültig sind (Zu den Regelungen).

"FLUGGAST" bezieht sich auf eine Person, die wir nach Vorlage der von uns ausgestellten "Bestätigung/Reiseroute" in einem Flugzeug befördern (siehe auch Definition von "Sie", "Ihr" und "Ihren").

"SZR" bezeichnet ein Sonderziehungsrecht gemäß Definition des Internationalen Währungsfonds. (Der aktuelle Wert dieser Währungseinheit kann im Finanzteil größerer Zeitungen nachgeschlagen werden.)

"HANDGEPÄCK" bezeichnet alle Gepäckstücke, die Sie nicht aufgegeben haben.

ARTIKEL 2 – GELTUNGSBEREICH, RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND


2.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Unter Vorbehalt der Bestimmungen in Artikel 2.2, 2.3 und 2.4 gelten unsere Allgemeinen Beförderungsbedingungen nur für Flüge oder Flugabschnitte, bei denen unser Name oder Flugliniencode in der Bestätigung/Reiseroute für diesen Flug oder Flugabschnitt eingetragen ist.

2.2 ENTGEGENSTEHENDES RECHT

2.2.1 Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten insoweit, als sie nicht zu dem anwendbaren Recht im Widerspruch stehen. In einem solchen Fall genießen die gesetzlichen Bestimmungen Vorrang.

2.2.2 Sollte irgendeine Bestimmung der vorliegenden Beförderungsbedingungen nach anwendbarem Recht unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, sofern diese unabhängig von der unwirksamen Bestimmung selbstständige Wirksamkeit entfalten können.

2.3 ENTGEGENSTEHENDE REGELUNGEN

Bei Widersprüchen zwischen den vorliegenden Beförderungsbedingungen und unseren Regelungen haben die Beförderungsbedingungen Vorrang.

2.4 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

Sofern das Übereinkommen oder einschlägige Gesetze nichts anderes vorsehen, unterliegen Ihr Beförderungsvertrag, diese Beförderungsbestimmungen und unsere Regelungen dem Irischen Recht und die irischen Gerichte sind für die Entscheidung sämtlicher Klagen oder Verfahren und /oder zur Beilegung sämtlicher Streitigkeiten zuständig.

ARTIKEL 3 – BUCHUNGEN UND DOKUMENTE


3.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

3.1.1 Wir befördern ausschließlich die Fluggäste, deren Namen in der Bestätigung/Reiseroute genannt sind. Sie müssen Ihre Identität nachweisen und sich an unsere Regelungen über Dokumente halten.

3.1.2 Eine Verwaltungsgebühr fällt bei allen Buchungen an. Die Gebühr von £7/€7 decken die Kosten unseres Reservierungssystems und werden pro Person/ pro einfachen Flug berechnet. Auβer wie in den untenstehenden Artikeln 10.2 oder 10.3 vorgesehen, ist diese Gebühr ist nicht erstattungsfähig.

3.1.3 Für Flugbuchungen, die über einen unserer Buchungszentren vorgenommen werden, wird pro Person und einfachem Flug eine Callcenter-Buchungsgebühr gemäß unserer Gebührentabelle erhoben. Mit Ausnahme der unten ausgeführten Bestimmungen der Artikel 10.2 oder 10.3 ist diese Gebühr nicht rückerstattbar.

3.1.4 Kleinkinder unter 24 Monaten, denen aus Sicherheitsgründen kein eigener Sitzplatz zugewiesen werden kann, unterliegen einer Kleinkindergebühr. Kleinkinder müssen zum Zeitpunkt des Hin- und des Rückflugs jünger sein als 24 Monate. Diese Gebühr wird pro Person und einfachem Flug gemäß unserer Gebührentabelle ergehoben. Mit Ausnahme der unten ausgeführten Bestimmungen der Artikel 10.2 oder 10.3 ist diese Gebühr nicht rückerstattbar.

3.1.5 Buchungen für von uns betriebene Flüge sind nicht übertragbar, es sei denn, die Änderung eines oder mehrere Namen in der Bestätigung/Reiseroute wurde mit uns gemäβ unseren Regelungen abgesprochen und die anfallende(n) Änderungsgebühr(en) wurde (n)entrichtet (Regelungen über Flug- und Namensänderungen).

3.1.6 Buchungen für von uns betriebene Flüge gelten ausschließlich für die Flüge, Daten und Strecken, die in der Bestätigung/Reiseroute angegeben sind, und können nicht für andere Luftfahrtunternehmen verwendet werden. Flüge können jedoch in Übereinstimmung mit unseren Regelungen und gegen Bezahlung einer Änderungsgebühr zzgl. der Differenz zwischen dem ursprünglich bezahlten Preis und dem niedrigsten verfügbaren Flugpreis für die neue Buchung umgeändert werden (Regelungen über Flug- und Namensänderungen).

3.1.7 Sollte der Antritt der Reise aufgrund einer schweren Erkrankung oder des Todes eines Fluggastes nicht möglich sein, können die Buchungen des Fluggastes und von Personen, die unter derselben Buchung reisen, entsprechend rückerstattet oder abgeändert werden, indem wir nach Vorlage von geeigneten Beweisunterlagen vor dem Reisedatum auf Einschränkungen und Buchungsänderungsgebühren verzichten.

3.2 NAME UND ADRESSE DES LUFTFAHRTUNTERNEHMENS

Unser Name kann in Form unseres Flugliniencodes oder in anderer Form, wie in der Bestätigung/Reiseroute angegeben, abgekürzt werden. Unsere Adresse lautet Ryanair Corporate Head Office, Dublin Airport, Co. Dublin, Irland.

3.3 KONTAKTAUFNAHME

3.3.1 Die Kontaktaufnahme mit dem Fluggast bezüglich Flugplanänderungen, Flugstornierungen oder allgemeine Korrespondenz erfolgt über die E-Mail-Adresse und gegebenenfalls über SMS an die Mobiltelefonnummer, die vom Fluggast zum Buchungszeitpunkt angegeben wurden.

3.3.2 Wenn Sie uns keine gültige E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, sollten Sie die Flugdaten Ihrer Hin- und Rückflüge 72 bis 24 Stunden vor geplantem Reiseantritt nochmals überprüfen. Dies erfolgt entweder über die Option "Buchung bearbeiten" auf http://www.ryanair.com/ oder über eine unserer Buchungszentralen.

3.3.3 Beschwerden oder Beanstandungen werden per Mail, Fax oder durch Benutzung des anwendbaren Online-Beschwerdeformulars auf http://www.ryanair.com/at/fragen/kontakt-zum-kundenservice entgegengenommen. Sofern Sie nicht anders aufgefordert werden, weisen wir Sie darauf hin, lediglich Kopien der Dokumente vorzulegen, da die Dokumente weder aufbewahrt noch zurȕck gegeben werden.

3.4 PERSÖNLICHE DATEN

Sie erkennen an, uns Ihre persönlichen Daten zu folgenden Zwecken zur Verfügung gestellt zu haben: Abwicklung von Flugbuchungen, Erwerb von Zusatzleistungen wie Hotelbuchungen und Fahrzeuganmietung, Entwicklung und Angebot von Dienstleistungen wie besonderer Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität, Erleichterung von Einreiseverfahren sowie die Übermittlung dieser Daten an die zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Durchführung Ihrer Reise. Zu diesem Zweck ermächtigen Sie uns, diese Daten zu verwahren und zu verwenden, und sie an unsere eigenen Büros, Behörden oder Anbieter der oben genannten Dienstleistungen weiterzugeben. Ihre persönlichen Daten werden nicht ohne Ihr vorheriges Einverständnis zu Marketingzwecken verwendet.

ARTIKEL 4 — FLUGPREISE, STEUERN; GEBÜHREN UND ABGABEN


4.1 FLUGPREISE

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten die Flugpreise ausschließlich für die Beförderung vom Flughafen am Abflugort bis zum Flughafen am Bestimmungsort. Die Flugpreise schließen keine bodengebundenen Beförderungsleistungen zwischen zwei Flughäfen oder zwischen Flughäfen und Stadtterminals ein. Der Flugpreis wird gemäß den am Tag der Bezahlung geltenden Preisen für die Reise am angegebenen Datum für die angegebene Reiseroute berechnet. Etwaige Änderungen der Reisedaten bzw. -route können sich auf den zu bezahlenden Flugpreis auswirken.

4.2 STEUERN, GEBÜHREN UND ABGABEN

4.2.1   Flughafen-Abfertigungsgebühren, Sicherheitabgaben, sämtliche vom Staat eingehobene Steuern (einschließlich aber nicht beschränkt auf Großbritanniens Fluggaststeuer) sowie von uns verrechnete Abgaben für Leistungen im Zusammenhang mit einem von uns betriebenen und von Ihnen in Anspruch genommenen Flug, müssen von Ihnen in der am Zeitpunkt Ihrer Buchung geltenden Höhe entrichtet werden.

Wenn Sie die Reise nicht antreten, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich die vollständige Rückerstattung der bezahlten staatlichen Steuern beantragen. Dafür fällt lediglich eine Verwaltungsgebühr für die Erstattung staatlicher Steuern in der in unserer Gebührentabelle festgesetzten Höhe an. Alle übrigen Entgelte sind nicht rückerstattbar.

4.2.2  Steuern, Gebühren und Abgaben für die Luftbeförderung sind laufenden Änderungen unterworfen und können auch nach dem Datum Ihrer Buchung erhoben werden,  soweit zwischen Vertragsschluss und dem vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen und für uns nicht vorhersehbar oder vermeidbar waren. Wenn eine solche Steuer, Gebühr oder Abgabe nach Ihrer Buchung eingeführt oder erhöht wird, sind Sie verpflichtet, diese (bzw. die Erhöhung) vor der Abreise zu bezahlen, soweit wir Sie nach Kenntniserlangung hierüber unverzüglich informieren. Umgekehrt sind Sie, falls Steuern, Gebühren oder Abgaben abgeschafft oder gesenkt werden, sodass sie für Sie nicht mehr gelten oder ein geringerer Betrag fällig ist, berechtigt, eine Erstattung des Differenzbetrags von uns zu beantragen, soweit Sie uns nach Kenntniserlangung hierüber unverzüglich informieren.

4.3 WÄHRUNG

Flugpreise, Steuern, Gebühren und Abgaben sind in der Währung des Reiseantrittslandes zu entrichten, es sei denn, wir geben zum oder vor dem Zeitpunkt der Bezahlung eine andere Währung vor (etwa weil die lokale Währung nicht konvertierbar ist.) Wir können nach eigenem Ermessen auch Zahlungen in einer anderen Währung akzeptieren.

Ryanair garantiert den Wechselkurs zum Zeitpunkt der Buchung des Tickets. Dieser Wechselkurs wird sich nicht ändern. Wenn Sie nicht den Ryanair Wechselkurs wählen, sind Sie Wechselkursschwankungen zwischen dem Zeitpunkt Ihrer Buchung bis zu dem Zeitpunkt der Umsetzung der Transaktion auf Ihrer Karte ausgesetzt. In den meisten Fällen erfolgt die Konvertierung einige Tage nach dem Sie Ihre Buchung getӓtigt haben.

4.4 UMSATZSTEUER (MEHRWERTSTEUER)

Internationale Flugreisen sind von der Umsatzsteuer ausgenommen. Preise und Gebühren für Inlandsflüge innerhalb Italiens, Frankreichs, Spaniens, Portugals und Deutschlands unterliegen jedoch dem jeweiligen Umsatzsteuersatz. Bei Buchungen dieser Inlandsflüge wird automatisch ein Umsatzsteuerbeleg ausgestellt.

ARTIKEL 5 – BESONDERE HILFELEISTUNG


5.1 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 5.2 wird Fluggästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität die Beförderung nicht allein aufgrund dieser Behinderungen verweigert. Die Beförderung von Kindern ohne Begleitung, bewegungsunfähigen Personen, schwangeren Frauen, kranken Menschen, blinden Menschen oder Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit oder anderen Menschen, die spezieller Betreuung bedürfen, muss im Vorhinein mit uns abgestimmt werden und unterliegt unseren Regelungen (Regelungen zu diesen Themen).

5.2 Fluggäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität bzw. deren Vertreter sind angehalten, sich am Tag der Buchung bzw. zu dem Zeitpunkt, an dem das Bedürfnis einer besonderen Hilfeleistung zutage tritt, spätestens jedoch 48 Stunden vor Abflug, sich mit den Einzelheiten der gewünschten Hilfeleistung an uns zu wenden. Wir überprüfen, ob sicherheitsrelevante Bedenken gegen die Beförderung des Fluggasts auf dem betreffenden Flug vorliegen. Sollte dies der Fall sein, werden wir alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, Ihnen eine vertretbare Alternativlösung vorzuschlagen. Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 sind wir nur dann befugt, Personen die Anbordnahme aufgrund einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität zu verweigern, wenn andernfalls gegen geltende Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder die Größe des Flugzeugs oder seiner Türen die Anbordnahme physisch unmöglich machen würde. Nachdem wir den Wunsch nach besonderer Hilfeleistung angenommen haben, erfolgt die Anbordnahme und Betreuung während der Reise gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006. Wird einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität die Anbordnahme aufgrund ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität nachträglich verweigert, so haben diese Person sowie eine eventuelle Begleitperson gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf Rückerstattung oder Umbuchung auf eine andere Strecke (Darstellung dieser Rechte), vorausgesetzt, dass alle relevanten Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden (Regelungen über die Beförderung von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität bzw. blinder oder sehbehinderter Menschen).

ARTIKEL 6 – CHECK-IN, EINSTIEG UND SITZPLÄTZE


6.1 Alle Fluggäste müssen online auf www.ryanair.com einchecken und die Bordkarte ausdrucken. Der Online Check-in ist 15 Tage bis zur Online Check-Deadline von vier (4) Stunden vor dem geplanten Abflug möglich. Jede Bordkarte muss auf einer eigenen A4-Seite ausgedruckt werden. Sobald ein Passagier Online eingecheckt hat, kann er seine Bordkarte bis zwei (2) Stunden vor dem geplanten Abflug erneut ausdrucken.

6.2 Mit Ausnahme bestimmter Sonderangebote fällt für alle Buchungen eine Online-Check-In-Gebühr an. Diese Gebühr von 7 GBP bzw. 7 EUR wird pro Person und einfachem Flug erhoben. Mit Ausnahme der unten ausgeführten Bestimmungen der Artikel 10.2 oder 10.3 ist diese Gebühr nicht rückerstattbar.

6.3 Wenn Sie bei der Sicherheitskontrolle oder am Flugsteig keine gültige Bordkarte vorweisen können und die Zeit es zulässt, Ihnen eine andere Bordkarte auszustellen, wird Ihnen gemäß unserer Gebührentabelle eine Neuausstellungsgebühr in Rechnung gestellt. Alle Reisenden von marokkanischen Flughäfen müssen ihre Bordkarte am lokalen Abflugschalter vorlegen.

6.4 Nicht-EU-/-EWR-Bürger müssen ihre Reisedokumente und ihre Bordkarte vor der Sicherheitskontrolle bei unserem Visum-/Dokumentenschalter prüfen bzw. stempeln lassen.

6.5 Alle gegebenenfalls zu entrichtenden Gebühren für Gepäck und/oder Übergepäck müssen bis spätestens 40 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit beglichen sowie aufzugebendes Gepäck an der Gepäckannahmestelle abgegeben worden sein. Die Gepäckannahmestellen öffnen üblicherweise zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit.

6.6 Sie sind verpflichtet, sowohl bei der Sicherheitskontrolle als auch am Flugsteig ein gültiges Reisedokument vorzulegen, das mit den Daten auf Ihrer Bordkarte übereinstimmt.

6.7 Sie sollten sich mindestens 30 Minuten vor der geplanten Abflugzeit am Flugsteig einfinden. Der Einstieg schließt 20 Minuten vor Abflug. Sollten Sie sich erst nach diesem Zeitpunkt am Flugsteig einfinden, werden Sie für den Flug nicht mehr zugelassen. Wenn Sie in diesem Fall auf einem späteren Flug reisen möchten, müssen Sie eine neue Buchung vornehmen und in vollem Umfang bezahlen.

6.8 Mit Ausnahme jener Fluggäste, die uns im Vorhinein davon in Kenntnis gesetzt haben, dass sie besonderer Hilfeleistungen bedürfen, teilen wir unseren Fluggästen keine Sitzplätze zu. Wenn Sie allerdings die Option "Bevorzugte Behandlung beim Einstieg" (Priority Boarding) (Regelung über die bevorzugte Behandlung beim Einstieg) erworben haben und sich spätestens 30 Minuten vor dem geplanten Abflug am Flugsteig einfinden, haben Sie Anrecht auf Einstieg vor allen anderen Passagieren, die diese Option nicht wahrgenommen haben.  Passagiere die “ Sitzplatzreservierungen” erworben haben konnen diese gezielt auswählen.Bitte beachten Sie hierfür die gesonderten Bestimmungen (klicken Sie hier für die Bestimmungen  bezüglich der Sitzplatzreservierungen)Wir behalten uns das Recht vor, zu jeder Zeit Sitzplätze zuzuweisen bzw. neu zuzuweisen, selbst nach erfolgtem Einstieg, wenn dies aus betrieblichen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich ist.

6.9 Es ist den Fluggästen untersagt, heiße Getränke mit an Bord zu nehmen oder mitgebrachte alkoholische Getränke zu konsumieren.

6.10 Das Rauchen ist im gesamten Bereich aller von uns betriebenen Flugzeuge strengstens verboten. Verstöße gegen diese Bestimmung können schwere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Außerdem können alle im Zusammenhang mit dieser Störung entstandenen Kosten gegen Sie geltend gemacht werden.

6.11 Wir übernehmen Ihnen gegenüber keine Haftung für Verluste oder Kosten, die Ihnen aus der Nichtbeachtung der oben stehenden Artikel 6.1 bis 6.6 entstehen.

ARTIKEL 7 – VERWEIGERUNG DER BEFÖRDERUNG


7.1.1 Wir dürfen Ihre Beförderung oder die Ihres Gepäcks verweigern, wenn wir Sie schriftlich darüber informiert haben, dass wir Sie ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung nicht mehr auf unseren Flügen befördern werden.

7.1.2 Wir dürfen ferner Ihre Beförderung oder die Beförderung Ihres Gepäcks verweigern, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen  bzw. wir berechtigten Grund zur Annahme haben, dass folgende Voraussetzungen vorliegen werden:

7.1.2.1 Diese Maßnahme zur Vermeidung eines Verstoßes gegen behördliche oder gesetzliche Auflagen notwendig ist;

7.1.2.2 Ihre Beförderung oder jene Ihres Gepäcks die Sicherheit, die Gesundheit oder in nicht unerheblichem Ausmaß das Wohlbefinden anderer Fluggäste oder der Besatzung beeinträchtigen kann;

7.1.2.3 Ihr Zustand, Ihr Verhalten, Ihre Einstellung oder Ihre Verfassung, sowohl in geistiger oder als auch in körperlichen Hinsicht, einschließlich der Auswirkungen von Alkoholgenuss oder Drogengebrauch, geeignet ist, sich selbst, andere Fluggäste, Mitglieder der Besatzung oder Eigentum des Flugunternehmens zu gefährden;

7.1.2.4 Sie sich auf einem früheren Flug in nicht unerheblichem Maße regelwidrig verhalten haben und Grund zur Annahme besteht, dass sich solches Verhalten wiederholen kann;

7.1.2.5 Sie die Sicherheitskontrolle verweigert haben;

7.1.2.6 Sie Flugpreis, Steuern, Gebühren oder Abgaben nicht bezahlt haben;

7.1.2.7 Sie uns im Zusammenhang mit einem früheren Flug Geld schulden, weil die Zahlung nicht erfolgte, verweigert wurde oder der Betrag uns in Rechnung gestellt wurde;

7.1.2.8 Sie nicht im Besitz gültiger Reisedokumente zu sein scheinen, in ein Land einzureisen beabsichtigen, für das Sie nur zum Transit berechtigt sind oder für das Sie keine gültigen Einreisepapiere besitzen, Ihre Reisedokumente während des Fluges vernichten oder deren Aushändigung an die Besatzung gegen Quittung trotz Aufforderung ablehnen;

7.1.2.9 Sie nicht beweisen können, dass Sie die auf der Bordkarte genannte Person sind;

7.1.2.10 Sie unsere Sicherheitsvorschriften nicht einhalten;

7.1.2.11 Sie auf einem früheren Flug mit uns gegen das Rauchverbot verstoßen haben.

Wenn es uns im Rahmen unseres, in Artikel 7.1.2 genannten Ermessensspielraums angebracht erscheint, Ihnen aufgrund eines der oben genannten Punkte die Beförderung zu verweigern oder Sie bei einer Zwischenlandung von Bord zu verweisen, dürfen wir die verbleibende Flugstrecke auf Ihrem Flugschein streichen, und Sie haben kein Recht auf weitere Beförderung. Wir haften nicht für Verluste oder Schäden, die infolge einer solchen Beförderungsverweigerung geltend gemacht werden.

ARTIKEL 8 – GEPÄCK


8.1 GEPÄCK

Gegen eine Gebühr können Sie eine gewisse Anzahl von Gepäckstücken aufgeben (Regelungen über aufgegebenes Gepäck) sowie ein Stück Handgepäck kostenlos mit an Bord nehmen (Regelungen über Handgepäck). Diese Angaben unterliegen den in den Regelungen angegebenen Bedingungen und Einschränkungen.

8.2 ÜBERGEPÄCK UND BEFÖRDERUNG BESTIMMTER GEGENSTÄNDE

Die Beförderung von Gepäck über die festgelegte Höchstanzahl von aufgegebenen Gepäckstücken pro Fluggast hinaus ist gebührenpflichtig, ebenso wie die Beförderung von Sportgerät, Musikinstrumenten und bestimmter anderer Gegenstände, deren Mitführung wir akzeptieren. Diese Angaben unterliegen den in den Regelungen angegebenen Bedingungen und Einschränkungen (Regelungen über aufgegebenes Gepäck).

8.3 ALS GEPÄCK NICHT ANZUNEHMENDE GEGENSTÄNDE

8.3.1. Folgende Gegenstände dürfen in Ihrem Gepäck nicht enthalten sein:

8.3.1.1 Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug bzw. Personen oder Gegenstände an Bord zu gefährden, wie in nachstehendem Artikel 8.10 näher ausgeführt;

8.3.1.2 Gegenstände, deren Beförderung nach den Vorschriften des Staates, von dem aus geflogen, der angeflogen oder überflogen wird, verboten ist;

8.3.1.3 Gegenstände, die wir als gefährlich oder unsicher oder wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder ihrer Beschaffenheit sowie aufgrund ihrer Zerbrechlichkeit oder Verderblichkeit zur Beförderung ungeeignet einstufen, u.a. in Hinsicht auf des eingesetzten Typs von Flugzeug;

8.3.1.4 Fisch, Wild oder Jagdtrophäen;

8.3.1.5 Farben, Knallkörper, Energiesparlampen, Instrumente mit Verbrennungsmotoren wie etwa Kettensägen, Modellflugzeuge, Rasenmäher usw.;

8.3.2 Aufgabegepäck darf Folgendes nicht enthalten: Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Schlüssel, Fotoapparate, Computer, Medikamente, Brillen, Sonnenbrillen, Kontaktlinsen, Uhren, Mobiltelefone, Elektrogeräte für den persönlichen Gebrauch, begebbare Wertpapiere, Wertpapiere, Zigaretten, Tabak oder Tabakprodukte oder andere Wertgegenstände, Geschäftsunterlagen, Reisepässe und andere Ausweise oder Muster.

8.3.3 Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die nach Artikel 8.3 nicht mitgeführt werden dürfen, wird keine Haftung übernommen.

8.4 RECHT AUF VERWEIGERUNG DER BEFÖRDERUNG

8.4.1 Wenn das Vorhandensein unerlaubter Gegenstände nach Artikel 8.3 und 8.10 in Ihrem Gepäck festgestellt wird, wird die Beförderung und Weiterbeförderung als Gepäck dieser Gegenstände abgelehnt.

8.4.2 Wir können die Beförderung beliebiger Gegenstände als Gepäck ablehnen, die uns aufgrund ihrer Größe, ihrer Form, ihres Gewichts, ihres Inhalts, ihrer Beschaffenheit oder aus sicherheitstechnischen bzw. betrieblichen Gründen oder im Hinblick auf das Wohlergehen anderer Fluggäste für die Beförderung ungeeignet erscheinen.

8.4.3 Wir können die Beförderung von Gepäckstücken verweigern, das unserer Meinung nach nicht ordnungsgemäß und sicher in geeigneten Behältnissen verpackt ist.

8.5 RECHT AUF DURCHSUCHUNG

8.5.1 Aus Sicherheitsgründen können wir verlangen, dass Sie einer Durchsuchung oder Durchleuchtung Ihrer Person und sowie einer Durchsuchung, Durchleuchtung oder Röntgenuntersuchung Ihres Gepäcks zustimmen. Wenn Sie nicht verfügbar sind, kann Ihr Gepäck auch in Ihrer Abwesenheit durchsucht werden mit dem vorrangigen Ziel der Feststellung, ob Ihr Gepäck einen der in Artikel 8.3 oder 8.10 aufgeführten Gegenstände enthält.

8.5.2 Wenn Sie einer derartigen Aufforderung nicht entsprechen, so können wir Ihre Beförderung und die Beförderung Ihres Gepäcks ablehnen. Wenn Ihnen bei einer Durchsuchung oder Durchleuchtung Ihrer Person bzw. bei der Durchleuchtung oder Röntgenuntersuchung Ihres Gepäcks ein Schaden entsteht, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, der Schaden ist auf unser Verschulden oder unsere Fahrlässigkeit zurückzuführen.

8.6 AUFGEGEBENES GEPÄCK

8.6.1 Nach Anlieferung des aufzugebenden Gepäcks nehmen wir es in unsere Obhut und stellen für jedes aufgegebene Gepäckstück eine Gepäckidentifizierungsmarke aus.

8.6.2 Aufgegebenes Gepäck muss mit Ihrem Namen oder einer sonstigen Identifizierung versehen sein.

8.6.3 Aufgegebenes Gepäck wird nach Möglichkeit mit demselben Flugzeug befördert wie Sie, es sei denn, wir entscheiden aus Gründen der Sicherheit oder der betrieblichen Abläufe, es auf einem anderen Flug zu befördern. Wird Ihr aufgegebenes Gepäck auf einem nachfolgenden Flug befördert, so werden wir es an Ihren Aufenthaltsort ausliefern, sofern die anwendbare Gesetzgebung Ihre Anwesenheit bei der Zollabfertigung nicht als erforderlich ansieht.

8.7 HANDGEPÄCK

8.7.1 Pro Fluggast (ausgenommen Kleinkinder) darf nicht mehr als ein Stück Handgepäck mit an Bord genommen werden, dessen Größe und Gewicht bestimmten Einschränkungen unterworfen ist (Regelungen über Handgepäck). Zusätzliches oder zu großes/schweres Handgepäck wird am Flugsteig abgelehnt oder, falls möglich, gegen Bezahlung einer in unseren Regelungen festgelegten Gebühr (Regelungen über Handgepäck) im Frachtraum des Flugzeugs transportiert. Wenn Sie sich wegen Ihres Handgepäcks unsicher sind, erkundigen Sie sich noch vor der Sicherheitskontrolle bei der Gepäckannahmestelle.  Ryanair übernimmt keine Verantwortung für übergroβes Handgepäck, das am Flugsteig abelehnt und nachträglich aufgegeben wurde.

8.7.2  Gegenstände, welche unserem Ermessem nach nicht geeignet sind, im Frachtraum des Flugzeugs befördert zu werden (empfindliche aber kleine Musikintrumente, Hochzeitskleider, Hutschachteln, usw.) und welche nicht den Voraussetzungen des obigen Art. 8.7.1 entsprechen, können trotzdem zur Beförderung in der Flugkabine angenommen werden, wenn sie sicher und bequem auf einen extra Sitz verstaut werden können, welchen Sie für diesen Zweck gekauft haben. Um einen extra Sitzplatz für einen solchen Gegenstand zu buchen, muss das Wort „ITEM SEAT“ als Nachname und das Wort „EXTRA“ als Vorname eingegeben werde. EXTRA ITEM SEAT wird dann sowohl in der Buchung wie auf der Bordkarte erscheinen. Die persönlichen Daten des mitreisenden  Passagiers müssen während des online Check-In Verfahrens eingegeben werden. Der Kauf eines extra Sitzplatzes begründet keinen Anspruch auf Beförderung zusätzlichen aufzugebenden Gepäcks oder Handgepäcks. (Regelungen über Handgepäck).  Reservierte Sitzplӓtze an den Notausgӓngen in den Reihen 1, 16 und 17 kӧnnen  nicht gekauft werden, wenn Sie bereits einen extra Sitzplatz für mehr Komfort / einen Gegenstand gekauft haben.

8.8 ABHOLUNG UND AUSLIEFERUNG VON AUFGEGEBENEM GEPÄCK

8.8.1 Gemäß Artikel 8.6.3 sind Sie verpflichtet, Ihr aufgegebenes Gepäck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen zur Abholung bereitgestellt wurde. Wenn Sie das Gepäck nicht in einem angemessenen Zeitraum abholen, können wir Ihnen eine Lagergebühr in Rechnung stellen. Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach Bereitstellung abgeholt worden sein, können wir darüber verfügen, ohne Ihnen gegenüber dafür Rechenschaft ablegen zu müssen.

8.8.2 Das aufgegebene Gepäck darf ausschließlich dem Inhaber der Gepäckidentifizierungsmarke ausgehändigt werden.

8.8.3 Wenn eine Person das aufgegebene Gepäck abholen möchte, ohne jedoch eine Gepäckidentifizierungsmarke vorlegen und/oder das Gepäck durch eine solche identifizieren zu können, übergeben wir das Gepäck dieser Person nur unter der Bedingung, dass sie uns gegenüber ihr Recht auf das Gepäck hinreichend nachweisen kann.

8.9 TIERE; FRACHT UND MENSCHLICHE ASCHE

8.9.1 Wir befördern auf unseren Flügen keine Tiere oder Fracht. Ausnahme sind Blindenhunde auf gewissen Strecken (Regelungen über die Mitnahme von Assistenztieren).

8.9.2 Menschliche Asche darf in der Kabine mitgeführt werden, und zwar zusätzlich zu dem einen erlaubten Stück Handgepäck. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie eine Kopie der Sterbeurkunde und eine Bestätigung der Feuerbestattung vorweisen können. Sie müssen sicherstellen, dass die Asche in einem geeigneten Behälter mit Schraubverschluss sicher verwahrt und bruchsicher geschützt ist.

8.10 UNERLAUBTE GEGENSTÄNDE

8.10.1 Folgende Gegenstände dürfen weder in den Sicherheitsbereich noch an Bord eines Flugzeugs mitgenommen werden:

8.10.1.1 Schusswaffen: jedes Objekt, das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern bzw. Verletzungen hervorzurufen, einschließlich aller Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre usw.), Imitate und Nachbauten von Feuerwaffen, Bauteile von Feuerwaffen (ausgenommen teleskopische Sichtgeräte und Zielgeräte) sowie Luftpistolen und -gewehre; Signalpistolen, Start- und Schreckschusspistolen, Spielzeugpistolen aller Art, Druckluft- und CO2-Waffen und -Geräte wie Luftpistolen und -gewehre, industrielle Bolzen- und Nagelschussgeräte, Armbrüste, Katapulte, Harpunen und Harpunenabschussgeräte, Schlachtschussapparate, Schock- und Betäubungsgeräte wie Elektroschocker, Taser, Viehtreiber usw., Energiewaffen (Laser), Feuerzeuge in Form von Feuerwaffen;

8.10.1.2 Spitze und scharfe Objekte: spitze oder scharfe Objekte, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich Äxte und Beile, Pfeile und Wurfpfeile, Steigeisen und Hochgebirgsausrüstung wie Eisgerät, Eisspikes, spitze Kletterbehelfe usw., Harpunen und Speere, Eispickel und-äxte, Schlittschuhe, Messer mit Klingenlänge über 6 cm (inkl. Feststell- und Springmesser), Ritual- und Jagdmesser aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um es als Waffe einsetzbar zu machen, Fleischerbeile, Macheten, offene Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheitsrasierer oder Einwegrasierer mit Klingen in Kassette), Säbel, Schwerter und Degen, Skalpelle, Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm, Ski- und Wanderstöcke, Wurfsterne, Werkzeuge mit einer Klingen- oder Schaftlänge über 6 cm, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können (etwa Bohrer und Bohraufsätze), alle Arten von Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen;

8.10.1.3 Stumpfe Instrumente: jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich Tennis-, Baseball- und Softball-Schläger, feste oder biegsame Keulen oder Schlagstöcke (etwa Knüppel, Gummiknüppel und -stöcke), Cricket-, Golf-, Hockey- und Hurley-, Lacrosse-Schläger, Kanu- und Kayakpaddel, Skateboards, Billiard-, Snooker- und Pool-Stöcke, Angelruten, Kampfsportausrüstung wie Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts;

8.10.1.4 Sprengstoffe und brennbare Stoffe: alle Sprengstoffe oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich Munition, Sprengkapseln, Detonatoren und Zünder, Sprengstoffe und Explosivkörper, Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern, Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände, Granaten aller Art, Gas und Gasbehälter (etwa Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff) in großen Mengen, Feuerwerkskörper, Fackeln aller Art und sonstige pyrotechnische Erzeugnisse (einschließlich Kleinfeuerwerk und Spielzeugpistolen mit Zündplättchen), Überallzündhölzer, Rauchkanister oder Rauchpatronen, Brennbare flüssige Kraftstoffe (etwa Benzin, Diesel, Flüssiggas für Feuerzeuge, Alkohol, Ethanol), Farbe in Sprühdosen, Terpentin und Farbverdünner, Alkoholische Getränke von mehr als 70 % vol.;

8.10.1.5 Chemische und toxische Stoffe: alle chemischen oder toxischen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich Säuren und Basen (etwa Batterien, die auslaufen können), ätzende oder bleichende Stoffe (etwa Quecksilber, Chlor), Abwehr- oder Betäubungssprays (etwa Mace, Pfefferspray, Tränengas, Tierabwehrsprays), radioaktives Material (etwa medizinische oder gewerbliche Isotope), Gifte, infektiöses oder biologisch gefährliches Material (etwa infiziertes Blut, Bakterien und Viren), spontan entzündliches oder brennbares Material, Feuerlöscher (mit Ausnahme der von den Brandschutzvorschriften vorgeschriebenen Flugzeugausrüstung).

8.10.1.6 Alle in den Flughafensicherheitsbereich und an Bord mitgenommenen Flüssigkeiten werden entsprechend den EU-Sicherheitsauflagen kontrolliert.

8.10.2 Das aufgegebene Gepäck darf keinen der folgenden Gegenstände enthalten: Dynamit, Schießpulver, Explosivstoffe einschließlich Detonatoren, Zünder, Munition. Imitate und nachbauten von Feuerwaffen und Spielzeugpistolen aller Art.. Gase: Propan, Butan Brennbare Flüssigkeiten wie Benzin, Diesel oder Methanol, brennbare Feststoffe und reaktive Substanzen wie Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerkskörper, Fackeln oder andere pyrotechnische Materialien Oxydationsmittel und organische Peroxide wie Bleichmittel oder Kits zur Ausbesserung von Kfz-Karosserien Toxische oder infektiöse Stoffe, einschließlich Rattengift, infiziertes Blut und radioaktives Material wie medizinische und gewerbliche Isotope Ätzende Stoffe wie Quecksilber, Fahrzeugbatterien oder Treibstoffsystemkomponenten von Fahrzeugen, die Treibstoff enthalten haben.

8.10.3 Alle scharfen Objekte im aufgegebenen Gepäck müssen sicher verpackt sein, um Verletzungen des Personals bei der Durchsuchung und Abfertigung Ihres Gepäcks zu vermeiden.

ARTIKEL 9 – FLUGPLÄNE, STORNIERUNGEN, VERSPÄTUNGEN UND UMLEITUNGEN


9.1 FLUGPLÄNE

9.1.1 Die auf Ihrer Bestätigung/Reiseroute oder anderswo verzeichneten Flugzeiten können sich zwischen dem Buchungsdatum und dem Reisedatum ändern.

9.1.2 Bei Annahme Ihrer Buchung informieren wir Sie über die zu diesem Zeitpunkt geltenden voraussichtlichen Flugzeiten. Diese sind auch auf Ihrer Buchung/Reiseroute angegeben. Es kann vorkommen, dass die geplanten Flugzeiten geändert werden müssen, nachdem Sie Ihren Flug gebucht haben. Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, werden wir versuchen, Sie auf diesem Wege über alle etwaigen Änderungen zu informieren. Sollten wir, mit Ausnahme der in Artikel 9 unten 2 dargestellten Situationen, die geplante Abflugzeit zwischen dem Zeitpunkt Ihrer Buchung und dem Reisedatum um mehr als drei Stunden verschieben und dies für Sie unannehmbar ist und wir ferner nicht in der Lage sind, Sie auf einen anderen, für Sie annehmbaren Flug umzubuchen, haben Sie Anspruch auf die Erstattung aller Kosten, die Ihnen für den geänderten Flug entstanden sind. Darüber hinaus sind wir aller weiteren Haftung enthoben.

9.2 STORNIERUNGEN UND UMLEITUNGEN

9.2.1 Wenn wir einen Flug streichen, nicht in angemessenem Rahmen planmäßig durchführen oder eine Flugstrecke einstellen, werden wir – sofern vom Übereinkommen oder der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nicht anders vorgeschrieben – Ihrem Wunsch entsprechend:

9.2.1.1 Sie zur nächstmöglichen Gelegenheit auf einen anderen unserer planmäßigen Flüge, auf dem ein Platz zwischen den gleichen Streckenpunkten verfügbar ist, oder aufgrund einer speziellen Vereinbarung und unter Ausschluss darüber hinausgehender Verpflichtungen ohne zusätzliche Kosten auf einem oder mehreren unserer planmäßigen Flüge buchen, und zwar (i) über einen anderen von uns angeflogenen Flughafen zu Ihrem Zielflughafen oder (ii) von einem anderen von uns angeflogenen Flughafen zu Ihrem Zielflughafen oder (iii) von Ihrem Ausgangsflughafen zu einem anderen von uns angeflogenen Flughafen im selben Land wie Ihr ursprünglicher Zielflughafen oder (iv) von einem anderen von uns angeflogenen Flughafen zu einem anderen Zielflughafen im selben Land wie Ihr ursprünglicher Zielflughafen; oder

9.2.1.2 Sie auf derselben Strecke zu Ihrem Bestimmungsflughafen an einem späteren, mit Ihnen vereinbarten Datum befördern, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Sitzplätzen; oder

9.2.1.3 Ihnen nach den Bestimmungen in Artikel 10.2 die Kosten rückerstatten.

9.2.2 Wenn Ihr Flug storniert wurde oder um mehr als zwei Stunden verspätet ist, erkundigen Sie sich am Abfertigungsschalter oder Flugsteig nach dem Text, aus dem Ihre Rechte hervorgehen, besonders im Hinblick auf Entschädigung und weitere Unterstützung (Darstellung dieser Rechte).

9.3 UMLEITUNGEN

Wenn wir aus Gründen, die sich unserer Kontrolle entziehen, nicht in der Lage sind, auf dem Zielflughafen zu landen, und umgeleitet werden, um auf einem anderen Zielflughafen zu landen, gilt die Luftbeförderung als beendet, wenn das Flugzeug auf diesem anderen Zielflughafen landet, es sei denn, das Flugzeug fliegt zum ursprünglichen Zielort weiter. Wir werden in diesem Fall jedoch einen alternativen Transport organisieren, entweder von uns selbst oder über ein anderes, von uns angegebenes Transportmittel, um Sie ohne zusätzliche Kosten an den Zielort zu bringen, der aus Ihrer Bestätigung/Reiseroute hervorgeht.

9.4 ENTSCHÄDIGUNG FÜR VERWEIGERTEN EINSTIEG

Sollten wir nicht in der Lage sein, einen zuvor bestätigten Sitzplatz im Flugzeug zur Verfügung zu stellen, werden die Fluggäste, denen der Einstieg auf diese Weise verweigert worden ist, nach dem anwendbaren Recht entsprechend entschädigt. 9.2.2 Wenn Ihnen der Einstieg verweigert wird, erkundigen Sie sich am Abfertigungsschalter oder Flugsteig nach dem Text, aus dem Ihre Rechte hervorgehen, besonders im Hinblick auf Entschädigung und weitere Unterstützung (Darstellung dieser Rechte).

Artikel 10 - ERSTATTUNG


10.1 NICHTERSTATTBARKEIT

Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in den Artikeln 4.2, 10.2 und 10.3 sind alle Beträge, die für von uns selbst betriebene Flüge (Inkl. alle Gelder für optionale Dienstleistungen, die von uns zur Verfȕgung gestellt werden), bezahlt worden sind nicht erstattungsfähig.

10.2 UNFREIWILLIGE ERSTATTUNGEN

10.2.1 Wenn wir einen Flug streichen, nicht in angemessenem Rahmen planmäßig durchführen oder eine Flugstrecke einstellen, werden wir Ihnen die Kosten für jeden ungenutzten, auf Ihrer Bestätigung/Reiseroute ausgewiesenen Flugabschnitt erstatten,  sofern vom Übereinkommen oder der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Darstellung dieser Rechte) nicht anders vorgeschrieben.

10.3 TRAUERFÄLLE

Wenn im Zeitraum von 14 Tagen vor geplantem Reiseantritt ein nahes Familienmitglied (Ehe- oder Lebenspartner, Mutter, Vater, Bruder, Schwester, Kind, Großelternteil, Enkelkind) verstirbt und Sie so bald wie praktisch möglich, aber auf jeden Fall vor dem geplanten Reisedatum und unter Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde, einen entsprechenden Erstattungsantrag stellen, werden  wir Ihnen die Kosten gemäß Artikel 10.2 rückerstatten.

ARTIKEL 11 – VERHALTEN AN BORD


11.1 ALLGEMEINES

Sind wir der Ansicht, dass von Ihrem Verhalten an Bord eine Gefahr für das Flugzeug oder für Personen oder Eigentum an Bord ausgeht, Sie die Besatzung in der Ausübung ihrer Pflichten beeinträchtigen oder Anweisungen der Besatzung, einschließlich der Anweisungen betreffend Rauchverbote, Alkohol- oder Drogengebrauch nicht Folge leisten, oder Sie anderen Fluggästen oder der Besatzung Unannehmlichkeiten oder Schaden zufügen, so behalten wir uns das Recht vor, zur Verhinderung dieses Verhaltens notwendige Maßnahmen bis hin zur Fesselung zu ergreifen. Wir können Sie zu jedem Zeitpunkt von Bord verweisen und Ihre Weiterbeförderung verweigern sowie aufgrund Ihres Verhaltens an Bord Strafanzeige gegen Sie erstatten.

11.2 ELEKTRONISCHE GERÄTE

Aus Sicherheitsgründen können wir den Betrieb von elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen, Laptop-Computern, Aufnahmegeräten, Radiogeräten, CD-Spielern, elektronischen Spielen und Geräten mit Sendefunktion wie funkferngesteuertem Spielzeug und Walkie-Talkies usw. an Bord verbieten oder beschränken. Der Einsatz von Hörgeräten und Herzschrittmachern ist hingegen erlaubt.

ARTIKEL 12 – ZUSATZLEISTUNGEN


Auf unserer Website unter http://www.ryanair.com/ oder anderen Medien angepriesene Leistungen, die sich nicht auf Flugleistungen beziehen (etwa Zug- oder Bustransfers, Hotel- oder Hostelreservierungen, Autoverleih), werden von Dritten erbracht und unterliegen den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers. Wir übernehmen keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung oder andere Gewährleistungen für diese Dritte, und im besonderen Maße nicht für falsche oder unvollständige Angaben über verspätete oder stornierte Transfers.

ARTIKEL 13 – VERWALTUNGSFORMALITÄTEN


13.1 ALLGEMEINES

13.1.1 Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, alle für Ihre Reise notwendigen Reisedokumente und Visa zu beschaffen und alle Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Forderungen und Reisebedingungen der Staaten zu befolgen, die angeflogen, von denen aus geflogen wird oder die Sie durchreisen.

 
13.1.2 Wir haften nicht für die Folgen, die einem Fluggast aus seiner Unterlassung, sich die notwendigen Papiere zu beschaffen, oder aus der Nichtbefolgung der anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Forderungen, Bedingungen, Regeln oder Anweisungen entstehen.

13.2 REISEDOKUMENTE

Sie sind verpflichtet, vor Reiseantritt die Einreise- und Ausreisepapiere, Gesundheitszeugnisse und sonstige Dokumente vorzulegen, die seitens der betreffenden Staaten vorgeschrieben sind, und uns die Anfertigung von Kopien dieser Dokumente zu gestatten. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen die Beförderung zu verweigern, wenn Sie diese und andere, in unseren Regelungen dargestellten Bestimmungen nicht befolgen oder Ihre Dokumente nicht in Ordnung zu sein scheinen (Regelungen über Reisedokumente).

13.3 EINREISEVERBOT

Wird Ihnen die Einreise in ein Land verweigert, so sind Sie zur Zahlung etwaiger Strafen oder Bußgelder, die uns von dem betreffenden Land auferlegt werden, sowie der Kosten für Ihre Beförderung aus diesem Land verpflichtet. Der bis zur Abweisung oder verweigerten Einreise für die Beförderung bezahlte Flugpreis wird von uns nicht erstattet.

13.4 HAFTUNG DES FLUGGASTES FÜR GELDSTRAFEN, KOSTEN FÜR INGEWAHRSAMNAHME USW.

Falls wir gehalten sind, Strafen oder Bußgelder zu bezahlen oder sonstige Auslagen aufzuwenden, weil Sie die Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Forderungen oder andere Reisebedingungen der betreffenden Staaten nicht befolgt haben oder die erforderlichen Dokumente nicht vorweisen können, so sind Sie verpflichtet, uns auf Verlangen die bezahlten Beträge und die aufgewendeten Auslagen zu erstatten. Zur Deckung solcher Zahlungen oder Auslagen sind wir berechtigt, den Wert Ihrer nicht genutzten Beförderungsberechtigungen, wie in Ihrer Bestätigung/Reiseroute angegeben, oder Ihre Geldmittel, die sich in unserem Besitz befinden, zu verwenden.

13.5 ZOLLDURCHUNTERSUCHUNG

Auf Verlangen haben Sie der Durchsicht Ihres Gepäcks durch Zoll- und andere Regierungsbeamte oder Flughafenpersonal beizuwohnen. Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Schäden, die Ihnen aus der Durchsuchung oder der Nichtbeachtung dieser Bestimmung entstehen.

13.6 SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG

Sie sind verpflichtet, sich und Ihr Gepäck den durch die Behörden, die Flughafengesellschaften oder durch uns vorgenommenen Sicherheitsdurchsuchungen zu unterziehen.

ARTIKEL 14 – HAFTUNG IM SCHADENSFALL


14.1 Auslandsreisen, wie Sie in dem Übereinkommen definiert sind, unterliegen der Haftungsordnung des Übereinkommens sowie der Verordnung Nr. 2027/97 des Europäischen Rats (in der geänderten Fassung der Verordnung Nr. 889/2002). Eine Zusammenfassung dieser Bestimmungen finden Sie in der Anlage zu den vorliegenden Beförderungsbedingungen. Zusätzlich wird unsere Haftung auch in den vorliegenden Beförderungsbedingungen festgelegt.

14.2 Es bestehen keine Höchstbeträge für die Haftung bei Tod oder Verletzung von Fluggästen. Für Schäden bis zu einer Höhe von 113.100 SZR haften wir verschuldensunabhängig, es sei denn, wir können beweisen, dass der Schaden durch die Fahrlässigkeit des verletzten oder verstorbenen Fluggastes verursacht oder mitverursacht wurde. Über diesen Betrag hinausgehende Forderungen können wir durch den Nachweis abwenden, dass wir und unsere Agenten alle nötigen Maßnahmen ergriffen haben, um den Schaden zu vermeiden, oder dass es uns oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

14.3 Wir werden unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von fünfzehn (15) Tagen, nachdem die Identität der schadenersatzberechtigten Person durch  Anscheinsbeweis glaubhaft gemachtworden ist, eine Vorschusszahlung leisten, die die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse decken soll und im Verhältnis zu dem erlittenen Schaden steht. Im Todesfall beträgt die Vorschusszahlung nicht weniger als 16.000 SZR pro Fluggast. Die Vorauszahlung stellt jedoch keine Anerkennung der Rechtspflicht dar und kann mit einer späteren Abfindung verrechnet werden. Die hierunter geleisteten Vorschusszahlungen sind nicht erstattungspflichtig, es sei denn:

14.3.1 Wir beweisen, dass der Schaden durch die Fahrlässigkeit des verletzten oder verstorbenen Fluggastes verursacht oder mitverursacht worden ist; oder

14.3.2 Es wird später bewiesen, dass die Person, die die Vorschusszahlung erhalten hat, nicht die anspruchsberechtigte Person war; oder

14.3.3 Es wird später bewiesen, dass die Person, die die Vorschusszahlung erhalten hat, den Schaden durch Fahrlässigkeit verursacht oder mitverursacht hat.

14.4 Gemäß Artikel 14.2 und 14.3 lauten unsere Haftungsbestimmungen wie folgt:

14.4.1 Unsere Haftung für einen Schaden wird durch jedwede Fahrlässigkeit Ihrerseits verringert, die gemäß anwendbarem Recht den Schaden verursacht oder mitverursacht hat.

14.4.2 Wir haften nicht für Schäden an Handgepäck, es sei denn, sie sind durch unser Verschulden entstanden.

14.4.3 Wir haften nicht für Schäden, die aus der Erfüllung von staatlichen Vorschriften durch uns oder daraus entstehen, dass Sie die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllen.

14.4.4 Unsere Haftung für die Beschädigung von Gepäck ist auf 1.131 SZR (oder Gegenwert) pro Fluggast beschränkt, es sei denn, Sie haben spätestens beim Check-In einen höheren Wert angegeben und den entsprechenden Zuschlag entrichtet.

14.4.5 Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in den vorliegenden Beförderungsbedingungen,  richtet sich  Ihr Anspruch auf erstattungsfähigen kompensatorischen Schadensersatz wegen nachgewiesenen Verlusten und Unkosten nach den  Vorschriften des Übereinkommen.

14.4.6 Wir haften nicht für Schäden, die durch Ihr Gepäck entstanden sind. Sie sind für alle Schäden verantwortlich, die Ihr Gepäck an anderen Personen oder Sachen, einschließlich unserem Eigentum, verursacht.

14.4.7 Wir sind haftbar für Schäden durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Gepäck unter der Voraussetzung, dass die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung durch ein Ereignis verursacht wurde, dass sich an Bord oder während des Zeitraums zugetragen hat, in dem sich das aufgegebene Gepäck in unserer Obhut befand. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Schäden, die sich aus einem dem Gepäckstück anhaftenden Mangel oder aus der Beschaffenheit oder Schadhaftigkeit des Gepäckstücks ergeben. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden an Gegenständen, die gemäß Artikel 8.3 oben nicht im aufgegebenen Gepäck enthalten sein dürfen oder die wir als gefährlich oder unsicher oder wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder ihrer Beschaffenheit sowie aufgrund ihrer Zerbrechlichkeit oder Verderblichkeit als zur Beförderung ungeeignet erachten, u.a. in Hinsicht auf des eingesetzten Typs von Flugzeug. Hinsichtlich des Handgepäcks, einschließlich Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, haften wir nur für Schäden, die wir oder unsere Agenten und Partner schuldhaft verursacht haben. Hinweise zu Gegenständen, die nicht in der Kabine bzw. dem Frachtraum mitgeführt werden dürfen , erhalten Sie in Artikel 8.10.

14.4.8 Wir übernehmen keine Verantwortung für Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen, einschließlich Tod, die auf Ihren körperlichen Zustand oder die Verschlechterung desselben zurückzuführen sind.

14.4.9 Die vorliegenden Beförderungsbedingungen und die darin enthaltenen Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten in gleichem Maße für unsere Mitarbeiter und Vertreter wie für uns. Der Gesamtbetrag, der von uns, unseren Mitarbeitern,  Vertretern und anderen, mit uns in Verbindung stehenden Personen gefordert werden kann, ist auf  die Höhe unserer Haftung, sofern eine solche überhaupt gegeben ist, beschränkt.

14.4.10  Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vorgesehen,hat keine dieser  Beförderungsbedingungen den Verzicht auf für uns geltende Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen nach  dem Übereinkommen oder dem anwendbaren Recht zum Inhalt.

14.5 Nach Artikel 22 des Übereinkommens sind wir für Schäden aus Verspätungen, die Sie selbst oder Ihr Gepäck bei der Luftbeförderung erfahren, nicht haftbar, sofern wir beweisen können, dass unsere Mitarbeiter und Agenten alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen haben oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Mit Ausnahme von Fällen grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung bei Verspätungsschäden wie folgt begrenzt:

14.5.1 Für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Fluggästen auf 4.694 SZR pro Fluggast

14.5.2 Für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Gepäck auf 1.131 SZR pro Fluggast

ARTIKEL 15 – FRISTEN FÜR ERSATZANSPRÜCHE UND KLAGEN


15.1 ANZEIGE VON SCHÄDEN

15.1.1 Die Entgegennahme des aufgegebenen Gepäcks durch den Inhaber der Gepäckidentifizierungsmarke ohne Beanstandung zum Abholzeitpunkt gilt als Anscheinsbeweis, dass das Gepäck in einwandfreiem Zustand und entsprechend dem Beförderungsvertrag abgeliefert wurde.


15.1.2 Wenn Sie wegen eines Schadens an einem aufgegebenen Gepäckstück einen Anspruch geltend machen oder Klage einreichen möchten, müssen Sie die schriftliche Reklamation so bald wie möglich einreichen. Bei Schäden an aufgegebenem Gepäck muss die schriftliche Anzeige innerhalb von sieben (7) Tagen ab dem Datum, an dem Ihnen das Gepäck zur Verfügung gestellt wurde, eingehen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen.

15.2 KLAGEFRISTEN

Das Recht auf Schadensersatz und/oder Ausgleichsleistungen erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Ankunft am Bestimmungsort oder vom Tage, an dem das Flugzeug planmäßig hätte ankommen sollen, oder vom Tag, an dem die Beförderung abgebrochen wurde, Klage eingereicht wird.  Die Berechnung der Frist bestimmt sich nach dem Recht des angerufenen Gerichts.

ARTIKEL 16 – REGELUNGEN DES LUFTFAHRTUNTERNEHMENS


Ihre Beförderung und die Ihres Gepäcks unterliegt auch unseren eigenen Regelungen, die für Sie bindend sind. Diese Regelungen betreffen Ryanairs Gebühren, die Haftung des Luftfahrtunternehmens gegenüber den Fluggästen und ihrem Gepäck, die Reisedokumente, das aufgegebene Gepäck und das Handgepäck (einschließlich Sportgerät und/oder Musikinstrumente), die Beförderung von Kindern, Kleinkindern und Jugendlichen, die Beförderung von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität, blinden oder sehbehinderten Fluggästen, schwangeren oder kranken Personen und Assistenztieren sowie Flug- und Namensänderungen, die bevorzugte Behandlung beim Einstieg (Priority Boarding), ATOL-Informationen und Informationen zum Luftfahrtunternehmen (Zu den Regelungen).

ARTIKEL 17 – PUNKT-ZU-PUNKT-FLUGLINIE


Ryanair ist eine "Punkt-zu-Punkt"-Fluglinie. Aus diesem Grund bieten wir keinen Transfer von Fluggästen oder Gepäck auf andere von uns selbst oder anderen Luftfahrtunternehmen betriebenen Flüge an.

ARTIKEL 18 – BAR-, KREDITKARTEN- ODER DEBITKARTENBEZAHLUNG


Bei Passagieren die Ihre Flüge mit einer Kreditkarte bezahlen fällt eine Gebühr von 2% des Gesamtpreises an.

Aufgrund der hohen Sicherheits- und Verwaltungskosten akzeptieren wir kein Bargeld zur Bezahlung des Flugpreises oder der Steuern, Abgaben und Gebühren für Übergepäck und Sportgerät. An manchen Flughäfen kann die Bargeldzahlung örtlich begrenzt möglich sein; häufig werden auch gängige Debitkarten des jeweiligen Landes akzeptiert. Fluggäste, die beabsichtigen, diese Entgelte am Flughafen zu bezahlen, sollten sich mit dem Flughafen in Verbindung setzen und in Erfahrung bringen, ob dort Bargeld bzw. Debitkarten entgegengenommen werden. Fluggästen, die Ihren Flug mit einer Kreditkarte bezahlen, die in einer anderen Währung als der des Abfluglandes belastet wird, wird der Betrag in der Währung des Ausstellungslandes der Kreditkarte in Rechnung gestellt, einschließlich einer Gebühr für "Fremdnutzer"; Sie können sich aber vor der Zahlung nach dem tatsächlichen Betrag in Ihrer Kartenwährung erkundigen, der Ihnen verrechnet wird.

ARTIKEL 19 – AUSLEGUNG


Die Artikelüberschriften in den vorliegenden Beförderungsbedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und Gliederung und sind nicht zur Auslegung des Textes gedacht.

ANLAGEN


REGELUNGEN VON RYANAIR ZU BESTIMMTEN THEMEN


GEBÜHRENTABELLE

Klicken Sie hier, um zu erfahren, wie Sie optionale Gebühren vermeiden können

Bei italienischen, französischen, spanischen, portugiesischen und deutschen Inlandsflügen unterliegen alle Gebühren der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Euro (EUR))

Während der ursprünglichen Flugbuchung auf Ryanair.com gekauft

Am Flughafen oder beim Callcenter gekauft

 

EUR

EUR

Kreditkartengebühr

2% des Gesamtpreises 2% des Gesamtpreises

Gebühr für bevorzugte Behandlung beim Einstieg (Priority Boarding) – pro Fluggast und einfachem Flug

7

10

Neuausstellungsgebühr für Bordkarte

n/a

70

Sitzplatzresevierung***

10

1015

Kleinkindgebühr – pro Kleinkind und einfachem Flug (unter 2 Jahre bei Hin- und Rückflug)

30

30

Kleinkinderausrüstung (Kindersitz/Reisebett) – pro Ausrüstungsgegenstand und einfachem Flug – max. Gewicht pro Gegenstand 20 kg (1 Kinderwagen pro Kind kann kostenfrei mitgenommen werden.)

10 20

Sportgerät – pro Stück und einfachem Flug – max. Gewicht pro Stück 20 kg
(30 kg bei Fahrräder)

50 60

Musikinstrumente – pro Stück und einfachem Flug –max. Gewicht pro Stück 20 kg

50 60

Flugänderung – pro Fluggast und einfachem Flug

   
Flugänderung - Nebensaison* 30 45
Flugänderung - Hochsaison* 40 60
Flugänderung - Nebensaison* Ausgewählte Flüge** 50 75
Flugänderung - Hochsaison* Ausgewählte Flüge** 60 90

Namensänderung Pro Flugggast pro Reservierung. 

110 160
Auscheck-Gebühr: Je Passagier/Je einfachen Flug 

Dieser Service ist nicht am Flughafen verfügbar

15

Verwaltungsgebühr für Rückerstattung staatlicher Steuernpro Fluggast 

20

20

Buchungsgebühr - gilt für alle Reservierungen, die an Flughäfen / durch Call-Center abgewickelt werden.

n/a

20

Sauerstoff Reservierungsgebühr: pro einfachem Flug/reservierungen

Online nicht verfügbar

100
Verpasster Flug Umbuchungsgebühr – nur gültig bei weniger als 40 Minuten vor und bis zu einer Stunde nach dem Abflug. Online nicht verfügbar 110 - am Flughafen nur

 * Nebensaison - Von 05/01/13 - Bis 31/05/13
                                Von 01/10/13 - Bis 20/12/13

    Hochsaison -   Von 01/06/13 - Bis 30/09/13
                                Von 21/12/13 - Bis 04/01/14

** Höhere Gepäck- bzw. Flugänderungsgebühren fallen bei allen Flügen auf den folgenden Strecken an: internationale Flüge von/auf die Kanarischen Inseln (ausgenommen spanische Inlandsflüge) , auf allen internationalen Griechenland Strecken.

*** Bitte beachten Sie, dass eine erhöhte Gebühr für die Reservierung von Sitzplätzen auf den folgenden Strecken anfällt: die Kanaren und Griechenland. Diese Strecken unterliegen einer Gebühr von £15/€15 zum Zeitpunkt der Buchung online oder £20/€20 am Flughafen oder im Call Center.

Gepäckgebühren - (Jeder Fluggast darf bis zu 2 Gepäckstücke aufgeben)

Während der ursprünglichen Flugbuchung auf Ryanair.com gekauft Über meine Buchung verwalten gekauft Am Flughafen oder beim Callcenter gekauft

Gebühren gelten pro Gepäckstück und einfachem Flug

1. Gepäckstück- 15kg - Nebensaison*

 

15

 

20

 

60

1. Gepäckstück- 15kg – Nebensaison* Ausgewählte Flüge**

20

25

80

1. Gepäckstück - 15kg – Hochsaison*

25

30 100

1. Gepäckstück- 15kg – Hochsaison* - Ausgewählte Flüge**

35 40 130

1. Gepäckstück- 20kg - Nebensaison*

25 30 75

1. Gepäckstück- 20kg - Nebensaison* - Ausgewählte Flüge**

30

35

90

1. Gepäckstück- 20kg - Hochsaison*

35

40 105

1. Gepäckstück- 20kg - Hochsaison* - Ausgewählte Flüge**

45 50 140

2. Gepäckstück- 15kg - Nebensaison*

N/A

40 105

2. Gepäckstück- 15kg - Nebensaison* - Ausgewählte Flüge** †

N/A

45 120

2. Gepäckstück- 15kg - Hochsaison*

N/A 50 135

2. Gepäckstück- 15kg - Hochsaison* - Ausgewählte Flüge**

N/A 60 160

Zuschlag für Übergepäck pro kg
Diese Gebühr kann nur am Flughafenschalterentrichtet werden.

Online nicht verfügbar

Online nicht verfügbar

20

Gebühr für die spezielle Erklärung von wertvollem Gepäckbewirkt eine höhere Haftungsgrenze des Luftfahrtunternehmens

Online nicht verfügbar

Online nicht verfügbar

50

 * Nebensaison - Von 05/01/13 - Bis 31/05/13
                                Von 01/10/13 - Bis 20/12/13

    Hochsaison -   Von 01/06/13 - Bis 30/09/13
                                Von 21/12/13 - Bis 04/01/14

** Höhere Gepäck fallen bei allen Flügen auf den folgenden Strecken an: internationale Flüge von/auf die Kanarischen Inseln (ausgenommen spanische Inlandsflüge) , auf allen internationalen Griechenland Strecken.

HAFTUNG VON LUFTFAHRTUNTERNEHMEN FÜR FLUGGÄSTE UND DEREN GEPÄCK

Diese Hinweise fassen die Haftungsregeln zusammen, die von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft nach den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und dem Übereinkommen von Montreal 1999 anzuwenden sind.

Schadensersatz bei Tod oder Körperverletzung

Es gibt keine Höchstbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen. Für Personenschäden bis zu einer Höhe von 113.100 SZR (Sonderziehungsrecht) kann das Luftfahrtunternehmen keinen Einwand gegen Schadensersatzforderungen erheben. Über diesen Betrag hinausgehende Forderungen kann das Luftfahrtunternehmen durch den Nachweis abwenden, dass es weder fahrlässig noch sonst schuldhaft gehandelt hat.

Vorschusszahlungen

Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, hat das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadensersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt diese Vorschusszahlung nicht weniger als 16.000 SZR.

Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen

Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 4.694 SZR begrenzt.

Verspätungen bei der Beförderung von Reisegepäck

Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 1.131 SZR begrenzt.

Verzögern, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck

Das Luftfahrtunternehmen haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1.131 SZR. Bei aufgegebenem Gepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, sofern das Gepäck nicht bereits vorher schadhaft war. Bei Handgepäck haftet das Luftfahrtunternehmen nur für schuldhaftes Verhalten.

Anspruch Fristen für die Verspätung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck

Die Meldung der Beschädigung/des Abhandenkommens von Gepäckstücken am Ankunftsflughafen stellt keine Forderung an Ryanair dar. Daher ist es notwendig, eine Forderung direkt an Ryanair innerhalb der gesetzten Fristen zu richten, die durch das Montrealer Übereinkommen von 1999.

  • Beschädigtes Gepäck – muss am Ankunftsflughafen gemeldet werden; zusätzlich muss innerhalb von 7 Tagen nach der Beschädigung ein Beleg an Ryanair gesandt werden
  • Verlorenes Gepäck – muss am Ankunftsflughafen gemeldet werden; zusätzlich muss innerhalb von 21 Tagen nach dem Tag des Verlustes ein Beleg an Ryanair gesandt warden.

Höhere Haftungsgrenze für Reisegepäck

Nach dem Montrealer Übereinkommen von 1999 ist Ryanair‘s Haftung für verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Gepäckstücke auf 1131 SZR (ca €1300) begrenzt. Ein Passagier kann von einer höheren Haftung des aufgegebenen Gepäckes profitieren indem er eine spezielle Gepäck-Wertangabeerklärung ausfüllt und eine Gebühr von 50 € / £ 50 oder den jeweiligen gleichwertigen Geldbetrag der lokalen Währung (plus Mehrwertsteuer für Inlandsflüge)pro Person / pro Flug  zahlt. Die Zahlung dieser Gebühr erhöht die Haftungsgrenze des aufgegebenen Gepäck bis zu 2,262 Sonderziehungsrecte (ca. € 2600). Jede Gebühr für diese spezielle Gepäck-Wertangabeerklärung muss bei dem jeweiligen Abflugsflughafen bezahlt werden.

Klicken Sie hier  auf „vollenden“ und drucken Sie eine spezielle Erklärung des Wertangabe-Formular.

Haftung des vertraglichen und des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen nicht mit dem vertraglichen Luftfahrtunternehmen identisch ist, kann der Fluggast seine Anzeige oder Schadensersatzansprüche an jedes der beiden Unternehmen richten. Ist auf dem Flugschein der Name oder Code eines Luftfahrtunternehmens angegeben, so ist dieses das Vertrag schließende Luftfahrtunternehmen.

Klagefristen

Gerichtliche Klagen auf Schadensersatz müssen innerhalb von zwei (2) Jahren, beginnend mit dem Tag der Ankunft des Flugzeugs oder dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen, erhoben werden.

Grundlage dieser Informationen

Diese Bestimmungen beruhen auf dem Übereinkommen von Montreal vom 28. Mai 1999, das in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/ 2002 geänderten Fassung und durch nationale Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.

REISEDOKUMENTE

Es liegt in der Verantwortung des einzelnen Fluggasts sicherzustellen, dass seine Reisedokumente den Anforderungen von Ryanair sowie den Einreisebestimmungen und anderen behördlichen Auflagen an jedem Zielort entsprechen. Bedenken Sie auch Folgendes:

  • Jeder Fluggast an Bord eines Ryanair-Fluges muss ein gültiges Reisedokument vorweisen können. Dies gilt auch für Kleinkinder.
  • Für Reisen nach Marokko - Es wird lediglich ein gültiger Reisepass akzeptiert.
  • Für Reisen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist ein für die gesamte Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gültiger Reisepass erforderlich.
  • Sofern ein Visum erforderlich ist, müssen Kinder/Kleinkinder immer in Begleitung des Erwachsenen reisen, der auf dem Visum genannt ist.

Um die Einhaltung dieser Bestimmungen zu gewährleisten, müssen Fluggäste auf allen Flügen einen gültigen Reisepass (und ggf. ein gültiges Visum) oder einen gültigen EU/EWR-Personalausweis mit sich führen. Sämtliche Strafen, Bußgelder oder anderweitige Kosten, die aus der Nichterfüllung dieser Auflagen entstehen, müssen vom Fluggast selbst übernommen werden bzw. werden ihm in Rechnung gestellt.

Kinder, die zum Reisepass eines Elternteils/ -Erziehungsberechtigten hinzugefügt werden – EU/ Europa National (Reisepass besitzer Groβbritannien und Irland ausgenommen) - Ab dem 26. Juni 2012 müssen Kinder ihren eigenen Reisepass während der Reise vorzeigen (eine Person pro Reisepass). Seit diesem Datum sind Einträge von Kindern in die Reisedokumente nicht mehr gültig. Der Reisepass ist lediglich gültig für seinen Inhaber und alle im Dokument eingetragenen Kinder müssen ihren eigenen Reisepass besitzen.   Für weitere Details wenden Sie sich bitte an das Ausstellungsbüro Ihres Reisepasses.

Führerscheine, Aufenthaltsdokumentationen, Seefahrtbücher, Militärausweise usw. werden von Ryanair NICHT akzeptiert.

Die Daten der Reisedokumente sämtlicher Fluggäste (auch die von Kindern und Kleinkindern) müssen beim Online-Check-In angegeben werden. Alle Fluggäste müssen ihr gültiges Reisedokument zusammen mit ihrer Online-Bordkarte für alle Flüge beim Sicherheitspersonal und am Flugsteig vorweisen.

AUF RYANAIR-FLÜGEN WERDEN AUSSCHLIESSLICH FOLGENDE DOKUMENTE ALS REISEDOKUMENTE AKZEPTIERT:

  • Gültiger Reisepass
  • Gültiger Personalausweis, ausgestellt von der zuständigen Regierungsbehörde eines Mitgliedsstaats des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) (Nur die folgenden EWR-Staaten stellen Personalausweise aus, die zur Beförderung von Fluggästen auf Ryanair-Flügen akzeptiert werden: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz (nicht akzeptiert  auf nicht-Schengen Flügen), Tschechien, Ungarn, Zypern)
  • Gültiger deutscher Kinderausweis
  • Ein gültiges spanisches Familienbuch (nur für Kinder unter 14 Jahren, die mit ihren Eltern/Legaler Vormund  reisen, auf spanischen Inlandsflügen)
  • Ein gültige 'Certificato di Nascita' dokument samt Lichtbild (nur nutzbar für Kinder under16 Jahren), die durch den Vermerk "VALIDO PER L'ESPATRIO" als Reisedokument zugelassen ist; der Fluggast ist persönlich dafür verantwortlich, dass dieses Dokument den Einreisebestimmungen und anderen behördlichen Auflagen im Zielland entspricht.
  • Eine gültige Griechische nationale Identifikationskarte
  • Gültige italienische AT- oder BT-Karte (nur für Flüge innerhalb Italiens)
  • Gültiger Reiseausweis für Flüchtlinge (ausgestellt von einer Regierungsbehörde anstelle eines gültigen Reisepasses in Übereinstimmung mit Artikel 28(1) der UN-Konvention von 1951)
  • Gültiger Reiseausweis für staatenlose Personen (von einem der Unterzeichnerstaaten in Übereinstimmung mit Artikel 27 der UN-Konvention über den Status staatenloser Personen von 1954 anstelle eines Reisepasses ausgestellter Konventionspass)
  • Gültiges Sammelreisedokument (ausgestellt von einem EU-/EWR-Mitgliedsstaat)

AUFGEGEBENES GEPÄCK

Jeder Fluggast darf bis zu 2 Gepäckstücke aufgeben, wofür die jeweils geltende Gebühr für aufgegebenes Gepäck (wahlweise bis zu einer Gepäckgrenze von 15 kg oder 20 kg) entrichtet werden muss. Aufzugebende Gepäckstücke können auch nach erfolgter Flugbuchung bis zu 4 Stunden vor dem planmäßigen Abflug über die Option "Buchung bearbeiten" unter http://www.ryanair.com/at/manage-your-booking hinzugefügt werden. Die Gepäckaufgabegebühr wird pro Person und einfachen Flug berechnet. Bei der Online-Buchung fällt eine geringere Gebühr an. Es entstehen höhere Gebühren, wenn aufgegebenes Gepäck über die Ryanair-Buchungszentrale oder am Ticketschalter am Flughafen gebucht wird. Auf Flügen von/zu den Kanarischen Inseln**, ausgewählten Ski-Strecken***, anderen ausgewählte Strecken**** sowie auf allen Flügen im Juli und August fallen ebenfalls höhere Gebühren an. Die Gebühren können von Zeit zu Zeit variieren. Es gilt jeweils die Gebühr, die zum Zeitpunkt der Buchung und/oder Bezahlung für die gewählte Gepäckgrenze in Kraft war.

Eine vollständige Auflistung aller derzeit geltenden Gebühren für aufgegebenes Gepäck finden Sie in unserer Gebührentabelle.

Das Zusammenlegen oder Aufteilen von Gepäckgrenzen ist nicht zulässig, selbst dann nicht, wenn Fluggäste mit einer gemeinsamen Buchung reisen. Ebenso wenig ist bei Reisen mit zwei aufzugebenden Gepäckstücken das Zusammenlegen einzelner Gewichtsgrenzen erlaubt. (Für jedes einzelne Gepäckstück gilt die gebuchte Gepäckgrenze.)

Es ist nicht erlaubt aufgegebenes Gepäck von 15kg auf Gepäck von 20kg zu erweitern.

Jedem Fluggast, dessen aufgegebenes Gepäckstück die persönliche Gepäckgrenze überschreitet, wird das Übergewicht in Höhe der am Tag des Reiseantritts geltenden Gebühr in Rechnung gestellt. Diese Gebühr liegt derzeit bei 20 GBP/20 EUR pro kg (bzw. dem entsprechenden Betrag in der jeweiligen Landeswährung).

Auf Flughäfen mit SB-Terminals müssen Sie spätestens 40 Minuten vor dem planmäßigen Abflug die Gebühren für aufgegebenes Gepäck und/oder Übergepäck bezahlt und Ihr Gepäck an einer Gepäckannahmestelle aufgegeben haben.

Für Kleinkinder gibt es keine persönliche Gepäckgrenze und kein Recht auf Mitnahme von Handgepäck. Allerdings wird ein vollständig zusammenklappbarer Kinderwagen pro Kind kostenlos transportiert. Weitere Ausrüstungsgegenstände wie Autokindersitze und Reisebetten können bis zu einem maximalen Gewicht von 20 kg pro Gegenstand zusätzlich zum persönlichen Gepäck aufgegeben werden. Für online eingebuchte Kleinkinderausstattung (Kindersitze und Reisebetten) mit einem Höchstgewicht von je 20 kg fällt pro Stück und einfachem Flug eine Gebühr von 10 GBP/10 EUR an. Für über die Ryanair-Buchungszentrale oder am Flughafen eingebuchte Ausrüstung muss ein höheres Entgelt von 20 GBP/20 EUR pro Gegenstand und einfachem Flug entrichtet werden. Bei Kleinkinderausrüstung, die das zulässige Höchstgewicht von 20 kg überschreitet, wird jedes über das Höchstgewicht hinausgehende Kilogramm anhand der jeweils geltenden Übergepäckgebühr verrechnet.

Mobilitätshilfen werden kostenlos befördert.

Großes Sportgerät wie große Angelruten, Golfschläger, Fahrräder* (max. Gewicht 30 kg), Scooter, Fechtausrüstungen,  Sprungstäbe, Speer, Surfbretter, Bodyboards, Snowboards, Skier usw. sowie große Musikinstrumente wie Harfen oder Drum-Kits sind für den Transport durch Luftfahrtunternehmen mit kurzen Flughafenaufenthalten wie Ryanair prinzipiell ungeeignet. Es ist jedoch möglich, Gegenstände dieser Art bei Online-Buchung über Ihre persönliche Gepäckgrenze hinaus bis zu maximal 20 kg pro Gegenstand gegen eine zusätzliche ermäßigte Gebühr pro Gegenstand und einfachem Flug im Frachtraum des Flugzeugs zu befördern. Wenn der Gegenstand am Flughafen gekauft oder über eine Ryanair-Buchungszentrale eingebucht wurde, fällt eine höhere Gebühr von 60 GBP/60 EUR pro Gegenstand und einfachem Flug an. Bei Sportgerät und Musikinstrumenten, die das zulässige Höchstgewicht von 20 kg überschreiten, wird jedes über das Höchstgewicht hinausgehende Kilogramm anhand der jeweils geltenden Übergepäckgebühr verrechnet.

Alle scharfen Objekte im aufgegebenen Gepäck müssen sicher verpackt sein, um Verletzungen des Personals bei der Durchsuchung und Abfertigung Ihres Gepäcks zu vermeiden.

*Fahrräder – MÜSSEN in einer schützenden Box oder Tasche transportiert werden um zur Reise zugelassen zu werden.

Elektrische Fahrräder können nicht transportiert werden.

Kleinere Musikinstrumente wie Gitarren, Violinen oder Violas, deren Maße die zulässigen Höchstabmessungen für Handgepäck jedoch überschreiten, können in der Kabine mitgeführt werden, wenn dafür ein eigener Sitzplatz gebucht und der anfallende Preis bezahlt wurde. Bei der Buchung von Zusatzplätzen für Ausrüstung gibt es keine zusätzliche persönliche Gepäckgrenze und kein Recht auf Mitnahme eines zusätzlichen Handgepäckstücks.

Wenn Sie einen Zusatzplatz für Ausrüstung buchen möchten, geben Sie bei der Buchung als Nachname "ITEM SEAT" und als Vorname "EXTRA" an. Ihre Buchung und Online-Bordkarte tragen dann den Vermerk "EXTRA ITEM SEAT". Die Daten des Reisedokuments des begleitenden Fluggastes müssen beim Online-Check-In angegeben werden.   Reservierte Sitzplӓtze an den Notausgӓngen in den Reihen 1, 16 und 17 kӧnnen  nicht gekauft werden, wenn Sie bereits einen extra Sitzplatz für mehr Komfort / einen Gegenstand gekauft haben.

Aus Sicherheitsgründen kann Ryanair keine Gegenstände mit einem Einzelgewicht von mehr als 32 kg oder Gesamtabmessungen von mehr als 81 cm (Höhe), 119 cm (Breite) und 119 cm (Tiefe) befördern. Diese Einschränkungen gelten nicht für Mobilitätshilfen.

Ryanair übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus einem dem Gepäckstück anhaftenden Mangel oder aus der Beschaffenheit oder Schadhaftigkeit des Gepäckstücks ergeben. Wir haften demnach nicht für unzureichend verpackte, verderbliche, schadhafte oder zerbrechliche Gegenstände.

Außerdem sind Sie verpflichtet, die Bestimmungen in Artikel 8 unserer Beförderungsbedingungen vollständig einzuhalten (Beförderungsbedingungen).

HANDGEPÄCK

Pro Fluggast darf höchstens ein Stück Handgepäck (ausgenommen Kleinkinder) mit einem Höchstgewicht von 10 kg und Höchstabmessungen von 55 cm x 40 cm x 20 cm mitgeführt werden. Handtaschen, Aktentaschen, Laptop-Computer, Fotoapparate, Einkäufe von Flughafengeschäften usw. müssen in diesem einen erlaubten Handgepäckstück verstaut werden.

Zusätzliches oder zu großes/schweres Handgepäck wird am Flugsteig abgelehnt oder, falls möglich, gegen Bezahlung einer Gebühr von £60/€60 Frachtraum des Flugzeugs transportiert. Auf italienischen, spanischen, französischen und portugiesischen Inlandsflügen unterliegen Gebühren der Mehrwertsteuer gemäβ der geltenden Regierungssätze.

Wenn Sie sich wegen Ihres Handgepäcks unsicher sind, erkundigen Sie sich noch vor der Sicherheitskontrolle bei der Gepäckannahmestelle.

Kleinere Musikinstrumente wie ein Cello, eine Gitarre, eine Violine oder eine Viola, deren Maße die zulässigen Höchstabmessungen für Handgepäck überschreiten, können in der Kabine mitgeführt werden, wenn dafür ein eigener Sitzplatz gebucht und der anfallende Preis bezahlt wurde. Bei der Buchung von Zusatzplätzen für Ausrüstung gibt es keine zusätzliche persönliche Gepäckgrenze und kein Recht auf Mitnahme eines zusätzlichen Handgepäckstücks. Wenn Sie einen Zusatzplatz für Ausrüstung buchen möchten, geben Sie bei der Buchung als Nachname "ITEM SEAT" und als Vorname "EXTRA" an. Ihre Buchung und Online-Bordkarte tragen dann den Vermerk "EXTRA ITEM SEAT". Die Daten des Reisedokuments des begleitenden Fluggastes müssen beim Online-Check-In angegeben werden.   Reservierte Sitzplӓtze an den Notausgӓngen in den Reihen 1, 16 und 17 kӧnnen  nicht gekauft werden, wenn Sie bereits einen extra Sitzplatz für mehr Komfort / einen Gegenstand gekauft haben.

Außerdem sind Sie verpflichtet, die Bestimmungen in Artikel 8 unserer Beförderungsbedingungen vollständig einzuhalten (Beförderungsbedingungen).

KINDER, KLEINKINDER UND JUGENDLICHE

Ryanair befördert keine Minderjährigen unter 16 Jahren ohne Begleitung. Minderjährige unter 16 Jahren müssen immer von einem Passagier über 16 Jahren begleitet werden. Begleit- und andere Sonderdienste stehen NICHT zur Verfügung.

Aus gesetzlichen Gründen dürfen Kinder, die zum Reisezeitpunkt zwischen 8 Tagen und einschließlich 23 Monaten alt sind, nicht auf einem eigenen Sitzplatz reisen, sondern müssen auf dem Schoß eines Erwachsenen untergebracht werden. Die Gebühr für die Beförderung von Kleinkindern beträgt 30 GBP/30 EUR (bzw. dem entsprechenden Betrag in lokaler Währung) pro Kleinkind und einfachem Flug. Pro Erwachsenem ist nur ein Kleinkind zulässig.

Baby- und Kindersitze dürfen nicht in der Kabine transportiert werden. Für Kleinkinder dürfen keine Zusatzplätze gebucht werden. Für Kleinkinder gibt es keine eigene persönliche Gepäckgrenze. Wenn das Kleinkind vor dem Rückreisetag sein zweites Lebensjahr vollendet, so müssen die entsprechenden Preise, Steuern, Gebühren und Abgaben für diesen Teil der Reise bezahlt werden.

In Spanien ansässige Minderjährige unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten reisen, benötigen für Flüge zwischen EWR-Staaten neben einem gültigen nationalen Personalausweis ein (bei der Polizei vor Ort zu beziehendes) Formular, mit dem die Eltern schriftlich in die Reise einwilligen. Dieses Formular muss bei der Passkontrolle vorgelegt werden.

Ab dem 1. Januar 2013 müssen französische Kinder unter 18 Jahren, die ohne ihre Eltern/gesetzlichen Vormund reisen,keine schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern mehr mit sich führen. Sie müssen jedoch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorzeigen. Dies gilt auf allen Flügen/Strecken.

Bei Minderjährigen aus Italien unter 14 Jahren, die mit dem neuen Ausweis "Carta d'identità" mit einem oder beiden Elternteilen innerhalb von EU/Schengen-Raum Flügen reisen,  ist keine legitimation durch zusätzliche Dokumente erforderlich.
Wenn diese jedoch auf Flügen außerhalb des EU/Schengen-Raum reisen, müssen sie auch im Besitz ihrer Geburtsurkunde sein. Italienische Minderjährige in Besitz des neuen Ausweises, die ohne ihre Eltern, aber mit einer erwachsenen Begleitperson reisen, sollten auch im Besitz einer "Affido" sein. Italienische Minderjährige unter 16 Jahren die mit nur einem Elternteil oder einem Vormund reisen, müssen in Besitz eines "Affido" sein, dass durch das jeweilige Elternteil, welches nicht reist, unterzeichnet sein muss.

Portugiesische Flugstrecken: Portugiesische Staatsangehörige und in Portugal ansässige Staatsbürger anderer Staaten unter 18 Jahren, die ohne Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten aus Portugal in ein Nicht-Schengen-Land ausreisen oder von einem Nicht-Schengen-Land erneut nach Portugal einreisen, benötigen eine Reiseerlaubnis. Diese muss von beiden Elternteilen oder einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein, wobei die Unterschrift notariell beglaubigt, wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte ihren Wohnsitz in Portugal haben, oder von der portugiesischen Botschaft oder einem portugiesischen Konsulat in dem Land beglaubigt sein muss, in dem Eltern oder Erziehungsberechtigte ihren Wohnsitz haben. Eine solche Reiseerlaubnis ist auch erforderlich, wenn Minderjährige von einer anderen Person als ihrem Vater, ihrer Mutter oder einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. In diesem Fall muss der Name der begleitenden Person deutlich auf der Reiseerlaubnis vermerkt sein. Ausländischen, allein reisenden Minderjährigen unter 18 Jahren kann die Einreise in Portugal verweigert werden, wenn niemand im Land Verantwortung für ihren Aufenthalt übernimmt.

Lettische Minderjährige unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten reisen, müssen folgende Dokumente mit sich führen: einen gültigen Reisepass und ihre Geburtsurkunde sowie eine schriftliche, notariell beglaubigte Genehmigung ihrer Eltern oder ihres Erziehungsberechtigten, mit der sie sich einverstanden erklären, dass das Kind ohne sie reist.

Kroatische Flugstrecken: Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren, die ohne Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in Kroatien ein- oder aus Kroatien ausreisen, müssen folgende Dokumente mit sich führen: einen gültigen Reisepass oder einen von der zuständigen Regierungsbehörde ausgestellten Personalausweis sowie eine schriftliche, von Eltern oder Erziehungsberechtigten unterzeichnete Genehmigung. Diese muss von einer kroatischen Botschaft, einem kroatischen Konsulat oder einer lokalen Behörde beglaubigt sein. Falls die Beglaubigung nicht durch die Botschaft bzw. das Konsulat erfolgte, ist eine beeidigte Übersetzung ins Kroatische erforderlich.

 Griechenland-Strecken: Kinder mit griechischer Staatsbürgerschaft, die unter 18 Jahre alt sind und ab Griechenland ohne ihre(n) Erziehungsberechtigten fliegen, müssen folgendes mit sich führen: - Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zusammen mit einer schriftlichen „Verantwortungserklärung“ des/der Erziehungsberechtigten, die es dem Kind erlaubt alleine zu reisen. Die schriftliche „Verantwortungserklärung“ muss von dem/den Erziehungsberechtigten und von der griechischen Polizei abgezeichnet werden, damit diese gültig ist.

Ein Altersnachweis ist erforderlich. Sie sind demnach verpflichtet, ein gültiges Reisedokument für das Kleinkind am Flugsteig vorzuweisen.

BEI NICHTEINHALTUNG DIESER BESTIMMUNGEN ZU KINDERN, KLEINKINDERN UND JUGENDLICHEN BEHALTEN WIR UNS DAS RECHT VOR, IHRE BUCHUNG OHNE RECHT AUF RÜCKERSTATTUNG ZU STORNIEREN UND IHNEN DEN EINSTIEG ZU VERWEIGERN.

EINGESCHRÄNKTE MOBILITÄT, PASSAGIERE MIT SEHBEHINDERUNG, KRANKHEITEN ODER PASSAGIERE, DIE BESONDERE HILFELEISTUNGEN AM FLUGHAFEN BENÖTIGEN

(Hinweis gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2006:Beförderung von Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität)

Sitzeinschränkungen in der Kabine für Passagiere bestimmter Kategorien

In Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen (EU-OPS 1.260) muss unsere Flugbesatzung bei der Zuteilung der Sitzplätze sicherstellen, dass der Zugriff auf Notfallausrüstungen sowie der Zugang zu Notausgängen nicht behindert wird.

Die unten aufgeführten Kategorien von Passagieren müssen bestimmte Sitzplätze an Bord nutzen, um die Sicherheit aller Passagiere im Falle einer Notfallevakuierung des Flugzeugs zu gewährleisten.

Passagiere, die die unten beschriebenen Hilfeleistungen benötigen, müssen bestimmte Sitzplätze an Bord nutzen:

Passagiere, die mit Begleitperson/Begleithund reisen

  • Hilfeleistungsart (BDGR) Passagiere, die mit einer Begleitperson/einem Begleithund reisen, die eine Gehhilfe verwenden müssen, um zu ihrem Sitzplatz und von dort zum Flughafen zu gelangen (Abflug und Ankunft), und individuelle Sicherheitshinweise vom Kabinenpersonal benötigen
  • Hilfeleistungsart (PETC) Passagiere, die mit einer Begleitperson/einem Begleithund reisen, aber keine besonderen Hilfeleistungen am Flughafen und im Flugzeug benötigen

Passagiere mit eingeschränkter oder keiner Mobilität in der Kabine

  • Hilfeleistungsart (WCHC) Passagier benötigt Hilfe am Flughafen (Abflug und Ankunft) und muss in das Flugzeug und an seinen Platz und von dort zurück getragen werden.
  • Hilfeleistungsart (WCHC) Passagier benötigt Hilfe am Flughafen (Abflug und Ankunft) und beim Ein- und Aussteigen über die Flugzeugtreppe

Passagiere mit geistiger Behinderung

  • Hilfestellungsart (DPNA) Selbständiger Passagier mit geistiger Behinderung, der Sicherheitshinweise versteht und befolgen kann, aber Hilfe am Flughafen benötigt (Abflug und Ankunft), um zum Flugsteig zu gelangen.

Passagiere mit Sehbehinderung, die Hilfe benötigen

  • Hilfeleistungsart (BDGR) Passagiere mit Sehbehinderung, die eine Gehhilfe brauchen, um zu ihrem Sitzplatz und von dort zum Flughafen zu gelangen, (Abflug und Ankunft) und individuelle Sicherheitshinweise vom Kabinenpersonal benötigen

Die gebuchte Hilfeleistungsart wird auf der Bordkarte angezeigt. Wenn der Begriff (PRM Seat)  auf der Karte aufgedruckt ist, wird für den Passagier ein bestimmter Sitzplatz in der Kabine freigehalten. Beim Einsteigen bringt das Kabinenpersonal den Passagier an seinen Platz. Falls er mit einer Begleitperson reist, wird dieser, falls möglich, der Platz neben ihm zugewiesen.

Passagiere, die eine der anderen Hilfeleistungsarten benötigen, erhalten KEINEN bestimmten Sitzplatz an Bord und können beim Einsteigen einen Platz wählen oder einen Sitzplatz reservieren. Hinweis: Sitzplätze an den Notausgängen dürfen nicht von Passagieren besetzt werden, die auf besondere Hilfeleistungen angewiesen sind

Sitzplatzzuweisung

Bestimmte Passagiere dürfen nicht an den Plätzen an den Notausgängen sitzen, weil sie den Zugriff auf Notfallausrüstungen versperren oder eine Notfallevakuierung des Flugzeugs behindern könnten.

  • Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, Seh- oder geistiger Behinderung sowie Personen, die mit einem Begleithund reisen oder deren Körpergröße bzw. -umfang oder Alter nicht zulässt, dass sie sich schnell bewegen.

Die endgültige Entscheidung bezüglich der Sitzplatzzuweisung liegt grundsätzlich beim Flugkapitän.

Reservieren besonderer Hilfeleistungen am Flughafen

Passagiere, die besondere Hilfeleistungen am Flughafen benötigen, können diese Dienstleistungen bis zu 48 Stunden vor Abflug auf der Ryanair-Website buchen. Nach Ablauf dieser Frist und bis zu 12 Stunden vor der geplanten Abflugzeit können sich Passagiere an die Ryanair-Hotline für besondere Hilfeleistungen wenden. Bitte beachten Sie hierfür die Servicezeiten. Ohne eine Vorlaufzeit von mindestens 48 Stunden kann die Bereitstellung der erforderlichen Hilfeleistung nicht garantiert werden. Der zuständige Mitarbeiter am Flughafen wird jedoch alles in seiner Macht Stehende unternehmen, um den Dienst zu erbringen.

Damit das Unternehmen am Flughafen den vorab gebuchten Service bereitstellen kann, müssen sich die Passagiere 1 Stunde und 40 Minuten vor dem Abflug am Schalter für besondere Hilfeleistungen einfinden.

Bitte zeigen Sie Ihre Bordkarte oder den Buchungsbeleg der besonderen Hilfeleistung am Zielflughafen vor, um den vorab gebuchten Service in Anspruch zu nehmen.

Passagiere, die Hilfeleistungen am Flughafen vorab gebucht haben, sollten sich mindestens 30 Minuten vor Abflug am Gate einfinden.

Klicken Sie hier, um eine Liste der Optionen für besondere Hilfeleistungen am Flughafen anzuzeigen

Telefonnummern – Hotline für besondere Hilfeleistungen

Reisen mit Mobilitätshilfen und/oder medizinischen Geräten

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität sind berechtigt, zwei Mobilitätshilfen sowie ggf. medizinische Geräte, die sie während ihres Aufenthalts benötigen, kostenfrei zu transportieren.

Passagiere, die medizinische Geräte als zusätzliches aufgegebenes Gepäck transportieren möchten, sollten sich an die Ryanair-Hotline für besondere Hilfeleistungen wenden, um eine Befreiungserklärung für aufgegebenes Gepäck anzufordern, die sie am Gepäckabfertigungsschaltervorzeigen müssen.

Passagiere, die medizinische Geräte als zusätzliches Handgepäck transportieren möchten, solltensich an die Ryanair-Hotline für besondere Hilfeleistungenwenden, um eine Befreiungserklärung für Handgepäck anzufordern, die sie am Flugsteig vorzeigen müssen.

Passagiere, die auf die Hilfe eines Begleiters angewiesen sind

Fluggäste mit Behinderung müssen von einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, begleitet werden, wenn sie nicht selbstständig handeln und ein Sicherheitsrisiko darstellen können.

Richtlinien bezüglich Selbstständigkeit:

Im Folgenden finden Sie Informationen zur Definition der Selbstständigkeit gemäß dem UK Department for Transport (Access to Air Travel for Disabled People: Code of Practice (July 2008))

Jeder Fluggast muss hinsichtlich aller oben und nachstehend genannten Aspekte selbstständig handeln können. Ist dies nicht der Fall, muss er in Begleitung einer Person reisen, die mindestens 16 Jahre alt und in der Lage ist, die erforderliche Unterstützung zu leisten.

  • Passagiere müssen in der Lage sein, ohne fremde Hilfe die Toilette aufzusuchen.
  • Passagiere müssen in der Lage sein, selbständig zu essen.
  • Passagiere müssen in der Lage sein, selbständig Medikamente einzunehmen und medizinische Prozeduren vorzunehmen.
  • Sie müssen ohne Hilfestellung aufrecht sitzen können.

Wenn ein Passagier mit eingeschränkter Mobilität mit einer Begleitperson reist, tun wir unser Bestes, um sicherzustellen, dass dieser auf dem Platz neben ihm sitzt.

Jeder Begleiter kann nur einem Passagier mit eingeschränkter Mobilität helfen und muss den regulären Ticketpreis bezahlen.

Damit der vorab gebuchte Service am Flughafen bereitgestellt werden kann, müssen sich die Passagiere1 Stunde und 40 Minuten vor dem Abflug am Schalter für besondere Hilfeleistungen einfinden.

Passagiere, die Hilfeleistungen vorab gebucht haben, sollten sich mindestens 30 Minuten vor Abflug am Gate einfinden.

PASSAGIERE MIT SEHBEHINDERUNG

Passagiere mit Sehbehinderung, die gemäß der obigen Richtlinien auf Hilfe angewiesensind, müssen mit einer Begleitperson reisen, die mindestens 16 Jahre alt ist.

 

BEFÖRDERUNG VON BEGLEITPERSONEN/BEGLEITHUNDEN

  • Alle Ryanair Flüge innerhalb der EU und des EWR
  • Alle Ryanair Inlandsflüge

Blinden – und Begleithunde werden auf den folgenden Strecken NICHT AKTZEPTIERT:

  • Flüge nach/aus Marokko

Besondere Regelungen zur Einreise von Blinden – und Begleithunden in das Vereinigte Königreich und die Republik Irland

  • Bei der Einreise in das Vereinigte Königreich oder die Republik Irland müssen Passagiere die mit einem Blinden – oder Begleithund reisen entweder

              Einen gültigen EU Heimtierausweis
              Oder
              Ein offizielles tierärztliches Gesundheitszeugnis aus einem Drittland (plus alle benötigten medizinischen  Dokumente)

  • Der EU Heimtierausweis oder das tierärztliche Gesundheitszeugnis müssen durch Unterlagen unterstützt werden, die bestätigen dass der Blinden – oder Begleithund Mitglied in einer der folgenden Organisationen ist, um eine Einreise in das Vereinigte Königreich oder die Republik Irland zu ermöglichen

              International Guide Dog Federation
              Assistance Dogs UK
              Assistance Dogs International (ADI)

Besondere Regelungen für Blinden – und Begleithunden auf Flügen innerhalb der EU und des EWR

Passagiere die mit einem Blinden – oder Begleithund reisen, müssen einen gültigen Heimtierausweis* oder ein offizielles tierärztliches Gesundheitszeugnis aus einem Drittland (plus alle benötigten medizinischen Dokumente) auf allen Flügen innerhalb der EU und des EWR mit sich führen

Allgemeine Regelungen zur Reise:

  • Um auf einem Ryanair Flug akzeptiert zu werden, muss ein Blinden – oder Begleithund so ausgebildet sein, dass er zum Vorteil des
  • Der Blinden – oder Begleithund sollte während des Fluges zur Identifizierung eine Standardjacke oder ein Geschirr tragen.
  • Blinden – oder Begleithunde reisen in der Flugzeugkabine und müssen auf dem Boden am Fuβ des Passagiers sitzen. Pro Flug sind maximal vier Blinden – bzw. Begleithunde erlaubt. Sowohl der Hund als auch Transportbehälter und Futter werden kostenfrei transportiert.
  • Jeder Passagier der mit einem Blinden – oder Begleithund an Bord reisen möchte sollte uns im Vorhinein, bevorzugterweise am Tag der Buchung, kontaktieren. Dies kann entweder online während der Flugbuchung geschehen oder wenn Sie die Ryanair Special Assistance Linekontaktieren

Bitte beachten Sie:  Versäumnis uns im Vorraus über die Reise mit einem Blinden – oder Begleithund zu informieren, kann darin resultieren dass Ihnen bei Ankunft am Flughafen unser Service nicht zur Verfügung steht und Sie Ihren gebuchten Flug nicht antreten können.

* Heimtierausweis: Es liegt in der Verantwortung des Passagiers sicherzustellen, dass der vorgezeigte Heimtierausweis auf dem neusten Stand ist und in Übereinstimmung mit den Impf- und Behandlungsbestimmungen des Ziellandes. Wir können keine Haftung für jegliche Blinden – und Begleithunde übernehmen, die unvorschriftsmäβig dokumentiert sind. Bei Zweifel an der Reiseberechtingung empfehlen wir im Vorraus der Reise den Zielflughafen zu kontaktieren um die Details zum Heimtierausweis zu klären.

*Offizielles tierärztliches Gesundheitszeugnis aus einem Drittland: Besitzer von Blinden – und Begleithunden aus Ländern die keine Heimtierausweise ausgeben, müssen ein offizielles tierärztliches Gesundheitszeugnis erbwerben um sicherzustellen dass ihr Hund die Regeln des Pet Travel Scheme erfüllt

PASSAGIERE MIT HÖRBEHINDERUNG

Passagiere mit Hörbehinderung, die gemäß der obigen Richtlinien selbständig sind, können ohne Begleiter reisen.

BATTERIE BETRIEBENE ROLLSTUHLE SOWIE ANDERE GERÄTE FÜR PASSAGIERE MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, die mit einem elektrischen Rollstuhl reisen, müssen uns mindestens 48 Stunden vor ihrer Reise über das Gewicht sowie Minimum Gröβe des Rollstuhls informieren. Passagiere werden also gebeten, die Bedienungsanleitung des Rollstuhls mit zum Flughafen zu bringen.

Elektrische Rollstühle müssen mit dem Folgenden übereinstimmen um für die Reise zugelassen zu werden:

  • Die Batterie des Rollstuhls muss eine Trocken/ Gel Batterie sein
  • Die Gröβen des Rollstuhls dürfen im zusammengefalteten Zustand nicht mehr als 81cm (Höhe), 119cm (Breite) und 119cm (Tiefe)
  • Batterien müssen entnommen und offene Anschlüsse vor Kurzschlüssen geschützt werden, damit der Rollstuhl bzw. die Mobilitätshilfe nicht versehentlich aktiviert wird. Bitte entfernen Sie den Schlüssel, deaktivieren Sie den Joystick oder Isolierungsschalter oder -knöpfe und andere Isolierungsmechanismen (wie den Anderson Anschluss-Stecker oder Airsafe-Stecker).

Hinweis:

Die Gewichtsbegrenzung von 32 kg für Gepäckstücke gilt nicht für Mobilitätshilfen.

In der Kabine sind keine Rollstühle zugelassen und Segways können nicht befördert werden.

Wir empfehlen, für die Mobilitätshilfen eine Reiseversicherung abzuschließen, da die Haftung von Fluggesellschaften unter dem Montrealer Übereinkommen von 1999 eingeschränkt ist.

Flugzeug-Rollstuhl
An Bord aller unserer Flugzeuge sind spezielle Flugzeug-Rollstühle verfügbar, und unser Personal ist dafür ausgebildet, Passagieren mit eingeschränkter Mobilität dabei behilflich zu sein, zum Waschraum und zurück zu gelangen. Aufgrund von Sicherheitsbestimmungen dürfen unsere MitarbeiterPassagieren nicht dabei behilflich sein, sich vom Flugzeugsitz zum Flugzeug -Rollstuhl oder vom Rollstuhl in den Waschraum zu bewegen. Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten ist ebenfalls nicht gestattet.

SAUERSTOFF

Aus Sicherheitsgründen kann Ryanair den Fluggästen nicht erlauben, eine eigene Sauerstoffversorgung mit an Bord zu nehmen. Wenn auf einem Flug Sauerstoff benötigt wird, muss dieser möglichst am Tag der Flugbuchung direkt bei Ihrer Ryanair-Buchungszentrale vor Ort reserviert werden, spätestens jedoch sieben (7) Tage vor Abflug. Für diese Leistung wird eine Gebühr gemäß der Ryanair-Gebührentabelle erhoben.

Aus Sicherheitsgründen kann nur ein Sauerstoffversorgungsgerät pro Flug zur Verfügung gestellt werden. Fluggäste, die eine Sauerstoffversorgung benötigen, müssen ein schriftliches Attest in englischer Sprache des behandelnden Arztes mit sich führen, in dem bestätigt wird, dass der Fluggast reisetauglich ist, kein Bedarf an ständiger Sauerstoffversorgung über einen Zeitraum von mehr als 250 Minuten bei 2 l/min besteht und der von uns bereitgestellte Sauerstoff für den Fluggast geeignet ist. Fluggäste ohne dieses Attest werden nicht befördert.

INFEKTIONS- UND HAUTKRANKHEITEN

Alle Luftfahrtunternehmen sind berechtigt, Fluggästen mit Krankheiten, die sich während des Flugs verschlimmern oder schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können, die Beförderung zu verweigern (Informationen zur Flugeignung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), PDF, 84 KB). Besteht der Verdacht, dass ein Fluggast an einer Infektions- oder Hautkrankheit leidet, kann das Luftfahrtunternehmen die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Fluggästen, die an einer sichtbaren Hautkrankheit (siehe unten für eine beispielhafte, unvollständige Liste) leiden, wird empfohlen, ein ärztliches Attest oder eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen, mit dem ihre Flugtauglichkeit bestätigt wird.

Fluggäste, die an einer der folgenden Krankheiten leiden, müssen ein ärztliches Attest vorlegen, das ihre Flugtauglichkeit bescheinigt:

  • Röteln: Fluggäste können vier (4) Tage nach Auftreten des Ausschlags die Genehmigung für den Flug erhalten.
  • Masern: Fluggäste können sieben (7) Tage nach Auftreten des Ausschlags die Genehmigung für den Flug erhalten.
  • Mumps: Fluggäste können die Genehmigung für den Flug erhalten, nachdem alle Schwellungen abgeklungen sind. Normalerweise ist dies nach sieben (7) Tagen der Fall, es kann jedoch auch bis zu 14 Tage dauern.
  • Windpocken: Fluggäste können sieben (7) Tage nach Auftreten der letzten neuen Pustel die Genehmigung für den Flug erhalten.

SCHWANGERSCHAFT

Sobald eine unkompliziert verlaufende Schwangerschaft in die 28. Woche geht, sind werdende Mütter verpflichtet eine „Fit to Fly“-Bestätigung (Bestätigung zur Flugtauglichkeit), ausgestellt von ihrer Hebamme oder ihrem Arzt, mitzuführen Klicken Sie hier, um die Bestätigungsvorlage herunterzuladen. Das vollständig ausgefüllte Bestätigungsformular muss auf ein Datum, das maximal zwei Wochen vor Flugantritt zurückliegt, datiert sein und entweder am Gepäckaufgabeschalter oder am Flugsteig vorgelegt werden.

Ryanair behält sich das Recht vor, einer werdenden Mutter, die sich in einer Schwangerschaft ab der 28. Woche befindet, die Flugreise zu verweigern, wenn diese keine vollständig ausgefüllte „Fit to Fly“-Bestätigung (Bestätigung zur Flugtauglichkeit) ihrer Hebamme oder ihres Arztes entweder am Gepäckaufgabeschalter oder am Flugsteig vorlegen kann.

Bei unkomplizierten Schwangerschaften ist eine Flugreise in den folgenden Schwangerschaftswochen nicht gestattet:

  • Bei einer unkompliziert verlaufenden Schwangerschaft mit einem Kind, ist eine Flugreise nach Ende der 36. Schwangerschaftswoche nicht gestattet
  • Bei einer unkompliziert verlaufenden Schwangerschaft mit Zwillingen, Drillingen, etc., ist eine Flugreise nach Ende der 32. Schwangerschaftswoche nicht gestattet

Mutter des Babys erst 48 Stunden nach der Geburt fliegen, vorausgesetzt, die Geburt verlief ohne Komplikationen und chirurgische Eingriffe. Bei einem Kaiserschnitt oder einem anderen chirurgischen Eingriff kann sie frühestens nach 10 Tagen reisen. In diesem Fall ist jedoch auch eine Reisegenehmigung durch den behandelnden Arzt erforderlich.

FLUG- UND NAMENSÄNDERUNG

Änderungen an Flugdaten, -zeiten und -routen können (bei Sitzplatzverfügbarkeit) bis zu 4 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit online (solang Sie noch nicht eingecheckt sind*)oder (während der Geschäftszeiten) über eine Buchungszentrale vorgenommen werden. Spezielle Online-Tarife können nicht wahrgenommen werden, wenn die Buchungsänderung am Flughafen oder über die Buchungszentrale vorgenommen werden.

Flugänderungsgebühren gelten pro einfachen Flug und pro Person, Preise sind saisonal – Bitte schauen Sie für Details auf unsere Gebührentabelle. Hinzu kommen Kosten in Höhe der Preisdifferenz zwischen dem ursprünglichen Flugpreis und dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis für die neue Buchung zum Zeitpunkt der Änderung. Beachten Sie, dass bei geringerem Gesamtpreis für den neuen Flug keine Rückerstattung der Differenz erfolgt.

Der Name eines Fluggastes kann online gegen eine Gebühr von 110 GBP/110 EUR oder am Flughafen bzw. über die Buchungszentrale gegen eine Gebühr von 160 GBP/160 EUR geändert werden. Namensänderungen sind bis zu 4 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit online (solang Sie  noch nicht eingecheckt sind*)oder (während der Geschäftszeiten) über eine Buchungszentrale möglich. Namensänderungen müssen sich immer auf die gesamte Flugroute des betreffenden Fluggastes beziehen.

Sollten Sie eine Ӓnderung in Ihrer Buchung wünschen, die nicht alle Passagiere betrifft, kontaktieren Sie bitte umgehend unseren lokalen Reservierungsservice (während der Ӧffnungszeiten). Dies gilt auch wenn Sie einen Inlandsflug in einen internationalen Flug umändern möchten.

In Deutschland können Bezahlungen per ELV nur bis zu 10 Tage vor Abflug akzeptiert werden.

*Passagiere, die bereits online eingecheckt sind, aber dennoch Änderungswünsche bezüglich der Reisedaten, der Flugrouten oder der Passagiernamen haben, müssen eine Reservierungszentrale bis zum Vortag des Abflugdatums kontaktieren (je nach Öffnungszeiten) , um aus den angeforderten Flugbuchungen ausgecheckt zu werden. Hierbei wird eine Auscheck-Gebühr in Höhe von 15€/15£ je Flug/je Passagier erhoben. Nachdem Sie ausgecheckt sind, kann die Buchung über Buchung bearbeiten geändert werden. Namensänderungen sind nicht mehr möglich, wenn einer der Flugsektoren in dieser Buchung bereits geflogen wurde. Dieser Service ist nicht am Flughafen verfügbar

 

BEVORZUGTE BEHANDLUNG BEIM EINSTIEG (PRIORITY BOARDING)

Der Service des Bevorzugten Einsteigens erlaubt es Passagieren Teil der ersten ins Flugzeug einsteigenden Gäste zu sein und somit jeden verfügbaren Sitz wählen zu können, mit Ausnahme der als Reservierten Sitzreihe ausgewiesenen Sitze in den Reihen 1, 2, 5, 15,16, 17, 32 & 33.

Das Bevorzugte Einsteigen kann online erworben werden gegen eine Gebühr von £7/€7 pro Person/ einfacher Flug (lokale Währung entsprechend) während des Buchungsprozesses (für alle Passagiere bei einer Flugreservierung) or nach dem Buchen innerhalb von Buchung bearbeiten. Alternativ kann es sonst auch am Flugscheinschalter des Flughafen erworben werden oder via des Callcenters für £10/€10 pro Person/ einfacher Flug.

SITZPLATZRESEVIERUNG

Die Möglichkeit bestimmte Sitzplätze zu reservieren besteht auf allen Ryanair Flügen.

Ein reservierter Sitzplatz in Reihe 2, 5, 15, 32, 33 und den Reihen 1,16 & 17 (Notausgang) kann im voraus online gebucht werden oder über unser Call Center/Flughafen*. Der Service „bevorzugtes Einsteigen“ ist in der Sitzplatzreservierungsgebühr enthalten.

Um auf einem Sitzplatz an einem Notausgang sitzen zu können (Reihen 1,16 oder 17) müssen sie:

·         16 Jahre alt sein oder Älter

·          Gewillt sein anderen zu helfen im Falle eines Notfalls

·         nicht mit Kindern reisen

·         keine Sitzgurtverlängerung benutzen

Reservierte Sitzplӓtze an den Notausgӓngen in den Reihen 1,16 und 17 kӧnnen  nicht gekauft werden, wenn Sie bereits einen extra Sitzplatz für mehr Komfort / einen Gegenstand gekauft haben/ Beinbruch

Kleinkindern ist es nicht erlaubt in den Reihen 1,2 (Sitzplätze A, B und C) 15, 16 und 17 zu sitzen.

Maximal ein Kleinkind kann in Reihe 2 (D, E, F) sitzen und maximal 2 Kleinkinder in Reihe 5, 32, 33 (eines auf jeder Seite des Ganges).

Die Sitzplatzreservierungsgebühr ist nicht erstattbar,auch wenn der Kunde nicht in der Lage ist seinen reservierten Platz zu nutzen für die obengenannten Gründe.

Kunden die einen Sitzplatz reserviert haben,die jedoch Ihre Flugdaten/route oder den Passagiernamen ändern möchten,können dies Online oder  via Call Center  tun. Jedoch wird der reservierte Sitzplatz nicht auf den neuen Flug/Passagier übertragen auch hier wird die Gebühr nicht zurückerstattet.

Wir behalten uns vor reservierte Sitzplätze jederzeit neu zuzuweisen, dies könnte aus betrieblichen Ursachen oder Sicherheitsgründen notwendig sein.

* Reservierte Sitzplätze können während der Buchung online für £10/€10 gekauft werden. Alternativ können Sie Sitzplätze am Flughafen oder durch das Callcenter für £15/€15 reservieren. Bitte beachten Sie das auf den folgenden Strecken eine höhere Gebühr anfallen kann, den Kanaren, Griechenland und Zypern. Diese Strecken unterliegen einer Gebühr von £15/€15 bei einer Buchung über die Homepage und £20/€20 bei Buchung am Flughafen oder durch das Callcenter.

ATOL-INFORMATIONEN

Direkt bei einem Luftfahrtunternehmen gebuchte Flüge sind vom Schutz durch ATOL ausgenommen, selbst dann, wenn Sie Übernachtungen von einem Drittanbieter gebucht haben, zu dem Sie über einen Link auf der Website eines Flugunternehmens gelangt sind. Bei Bezahlungen per Kreditkarte kommen Sie möglicherweise in den Genuss eines gewissen finanziellen Schutzes. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Kreditkartenanbieter.

INFORMATIONEN ZUM LUFTFAHRTSUNTERNEHMEN

Alle auf der Website http://www.ryanair.com/ angebotenen Flüge werden von Ryanair Limited betrieben.


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