Ryanair-Nachrichten

News Release


15.11.12

Ryanair Begrüßt Das Urteil Eines Deutschen Gerichtshofs Gegen Dumping-Flugpreise Auf Screenscraper-Seiten

Dublin, 15. November 2012: Ryanair, Europas führender Low Cost Carrier, begrüßt das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg gegen die Screenscraper Beins Travel Group B.V. (Cheaptickets). Das Gericht hat Cheaptickets dazu aufgefordert, vom Missbrauch des Buchungssystems auf der Ryanair-Website Abstand zu nehmen. Cheaptickets verkaufte Ryanair-Tickets und agierte als Verkaufsvertreter.

Das Gericht befand die Screenscraper-Seite für schuldig, den fairen Wettbewerb beeinträchtigen, indem sie in den Vertriebskanal eindrangen und die notwendigen Passagierdaten nicht an Ryanair weiterleiteten. (Das Gericht hat zudem festgestellt, dass es für Ryanair nicht annehmbar ist, die Kontrolle über die Ticketpreise zu verlieren.)

Ryanair hat bereits europaweit dafür gekämpft, Passagiere vor überhöhten Gebühren zu schützen und zu gewährleisten, dass der Carrier entsprechende Kontaktdetails erhält, um mit den Passagieren kommunizieren zu können. Viele Screenscraper haben bereits:

1.    Missbräuchlich Ryanair Flüge mit versteckten Markierungen als Teil ihres Pakets verkauft.

2.    Verbrauchern die korrekte Auflistung der Ticketpreise vorenthalten.

3.    Versagt, Ryanair die Kontaktdaten der Passagiere zukommen zu lassen. Dies hinderte Ryanair daran im Falle von Flugzeitenänderungen oder Störungen des Flugverkehrs, direkt mit den Passagieren in Kontakt treten zu können (ähnliche Aktionen anderer Reiseveranstalter endeten darin, dass tausende Passagiere während der Sperrung des Luftraumes aufgrund der Aschewolke in 2010 nicht korrekt informiert waren, da die Screenscrapers Ryanair nicht die notwendigen Kontaktdaten der Passagier weiterleitete).

4.    Versagt, Ryanair mit den Kreditkartendetails ihrer Passagiere zu versorgen, wodurch viele Kunden ihre Rückerstattungen nicht direkt von Ryanair erhielten.

5.    Versagt, Passagiere mit den Geschäftsbedingungen von Ryanair vertraut zu machen.

6.    Versagt, Ryanair über spezielle Betreuungsanforderungen bestimmter Passagiere zu informieren.

Im Interesse der Verbraucher und der Preistransparenz erlaubt Ryanair ausschließlich Webseiten für den Preisvergleich auf die Ryanairseite für Preis- und Abflugsinformationen zuzugreifen. Dies geschieht für einen jährlichen Beitrag von 100 Euro, der für wohltätige Zwecke genutzt wird. Dies gestattet den Preisvergleichsseiten die von Ryanair garantierten Niedriggebühren mit den Gebühren aller Premium-Airlines zu vergleichen. Ryanairs Lizenzvereinbarung ist für alle wahrhaftigen Preisvergleichs-Seiten zugänglich. Bisher gab es bereits zahlreiche Anmeldungen, während Cheaptickets diese Möglichkeit verweigert.

Stephen McNamara, Head of Communication bei Ryanair, dazu:

“Wir begrüßen das Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts, welches bestätigt, dass Cheaptickets den fairen Wettbewerb blockiert, indem sie in unser exklusives Vertriebssystem eingreifen und Ryanair nicht mit den notwendigen Passagierdaten zu versorgen. Wir haben seit geraumer Zeit dafür gekämpft, unsere Passagiere vor überhöhten Gebühren zu schützen und zu gewährleisten, dass wir entsprechende Kontaktdetails erhalten, um mit den Passagieren kommunizieren zu können.

Das Gericht beschrieb die Situation als unannehmbar für Ryanair, da Cheaptickets versagt hat, die korrekten Email-Adressen und Kreditkarten-Details der Passagiere weiterzugeben. Wir hoffen, dass dieser Gerichts-Sieg andere Screenscraper-Seiten davon abhält, die Ryanair Niedrigpreis-Tickets missbräuchlich zu verkaufen. Screenscraper-Seiten haben eine Vielzahl von Passagieren in Schwierigkeiten gebracht. Daher appelliert Ryanair an seine Passagiere, direkt auf www.ryanair.de zu buchen, um von den garantierten Niedriggebühren und dem besten Kundenservice zu profitieren.“

 



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