Ryanair-Nachrichten

News Release


30.11.12

Ryanair Führt Kreditkartengebühr Von Zwei Prozent Ein, Um Dem Gesetz Des Office Of Fair Trading Zu Entsprechen

Dublin / Frankfurt, 29. November 2012: Um dem jüngsten Gesetz des britischen Office of Fair Trading (OFT) gerecht zu werden, führt Ryanair eine vermeidbare Kreditkartengebühr von zwei Prozent ein. Diese fällt für alle neuen Kreditkartenbuchungen an, die ab dem 30. November getätigt werden, um die Kosten für Kreditkartentransaktionen zu decken.

Die Ryanair Kreditkartengebühr von zwei Prozent kann vermieden werden, indem Passagiere mit Debit Karten (inklusive des Ryanair Cash Passport) oder über das deutsche elektronische Lastschriftverfahren (ELV) zahlen.

Zusätzlich gilt die Ryanair Administrationsgebühr von sechs Euro (deckt alle Kosten, die in Verbindung mit der Ryanair Website www.ryanair.de stehen) für alle Neubuchungen, die ab dem 30. November 2012 getätigt werden. Davon ausgenommen sind alle Buchungen, die mittels des Ryanair Cash Passports in Irland, Deutschland und Spanien vorgenommen werden, wo die Administrationsgebühr bis zum 1. und 15. Februar sowie bis zum 21. März      2013 entsprechend vermieden werden kann.

Alle Ryanair Abläufe in Europa werden so – entsprechend des OFT Gesetzes – an die britischen Prozeduren angepasst.

Stephen McNamara, Head of Communication bei Ryanair, dazu:

“Ryanair bietet seinen Passagieren nach wie vor die niedrigsten Preise und garantiert, keine Treibstoffzuschläge zu erheben. Um unsere Transaktionsgebühren zu decken und dem britischen OFT Gesetz nachzukommen, sind wir gezwungen, ab dem 30. November eine Handling-Gebühr für Kreditkarten von zwei Prozent zu erheben. Passagiere können diese Gebühr umgehen, indem sie mit einer Debit Karte oder über das deutsche elektronische Lastschriftverfahren (ELV) zahlen. 

Ab dem 30.November 2012 wird eine Administrationsgebühr von sechs Euro auf alle Neubuchungen erhoben. Davon ausgenommen sind Buchungen, die über den Ryanair Cash Passport in Irland, Deutschland und Spanien getätigt werden, wo Inhaber des Cash Passports weiterhin Administrationsgebühren bis zum       1. Februar, 15. Februar und 21. März vermeiden können.“

 



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