Informationen zu unseren Richtlinien und Abläufen, insbesondere zur Beförderung von Kleinkindern, Kindern, Sportgeräten, Rollstuhlfahrern, Tieren oder Schwangeren finden Sie unter Reisefragen.
Die Richtlinien und Abläufe können sich kurzfristig ändern. Es werden zwar größte Anstrengungen unternommen, die Aktualität und die Richtigkeit aller Informationen auf dieser Website sicherzustellen, Ryanair übernimmt jedoch keine Verantwortung für direkte oder indirekte Verluste, die aus der Nutzung dieser Informationen entstehen.
Alle Buchungen für Ryanair-Flüge müssen direkt auf www.ryanair.com oder über ein Callcenter von Ryanair erfolgen.
Jegliche Passagierinformation (Angaben aus Reisepass oder EU/EWR Personalausweis), die uns über Sie und Ihre Reise vorliegt, kann an die Behörden eines jeden sich auf Ihrer Reiseroute befindlichen Landes übermittelt werden. Diese Informationen sind bekannt als „Advance Passenger Information“.
Jeder Passagier ist persönlich dafür verantwortlich, gültige Reisedokumente mit sich zu führen, die den Bestimmungen von Ryanair, den Einreisebestimmungen und Bestimmungen der sonstigen Behörden des jeweiligen Flugziels entsprechen. Folgende Dokumente sind erforderlich:
Alle Fluggäste auf Ryanair-Flügen (einschließlich von Kleinkindern) müssen ein gültiges Reisedokument mit sich führen. Ein Reisepass für Reisen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU/EWR) muss mindestens drei Monate ab Reiseantritt gültig sein. Sofern ein Visum erforderlich ist, müssen Kinder/Kleinkinder immer in Begleitung des Erwachsenen reisen, der auf dem Visum genannt ist.
Um die Einhaltung der Bestimmungen sicherzustellen, müssen Fluggäste auf allen Flügen einen gültigen Reisepass (und ggf. ein gültiges Visum) oder einen gültigen EU/EWR Personalausweis mit sich führen. Bußgelder, Strafgebühren, Zahlungen oder Ausgaben jeglicher Art infolge der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen müssen vom Fluggast selbst übernommen werden.
Füherscheine, Aufenthaltsdokumente, Familienbücher, Seefahrtbücher, Ministeriumsausweise, Militärausweise, italienische AT/BT Karten usw., sowie abgelaufene oder beschädigte Lichtbildausweise werden von Ryanair NICHT akzeptiert.
Die Details der Reisedokumente sämtlicher Fluggäste (einschließlich von Kindern und Kleinkindern) müssen während des Online-Check-Ins eingetragen werden. Alle Fluggäste müssen ihr gültiges Reisedokument zusammen mit ihrer Online-Bordkarte für alle Flüge beim Sicherheitspersonal und am Flugsteig vorweisen.
* Kinder unter 16 Jahren können mit dem gültigen Reisepass des sie begleitenden Elternteils reisen, wenn sie dort entsprechend eingetragen sind.
** Wenn ein Kind im gültigen Reisepass eines es begleitenden Elternteils eingetragen ist, müssen beim Online-Check-In die Angaben zum Reisedokument des begleitenden Elternteils in den entsprechenden Abschnitt des betreffenden Kindes übertragen werden.
FÜR DEN FALL, DASS DER FLUGGAST DIE OBEN GENANNTEN REISEBEDINGUNGEN SOWIE DIE BESTIMMUNGEN ZU DEN VORABINFORMATIONEN ZU FLUGGÄSTEN NICHT EINHÄLT, BEHÄLT SICH RYANAIR DAS RECHT VOR, DIE BUCHUNG OHNE JEGLICHE RÜCKERSTATTUNG ZU STORNIEREN UND DEN EINSTIEG INS FLUGZEUG ZU VERWEIGERN.
Fluggäste können ab 15 Tage bis 4 Stunden vor der geplanten Abflugzeit unter www.ryanair.com einchecken. Jeder Fluggast, darf ein Stück Handgepäck mit sich führen, das die maximal zulässigen Abmessungen nicht überschreiten darf (siehe den Abschnitt "Handgepäck").
Nachdem ein Fluggast über das Internet eingecheckt hat, sind Änderungen an den Namen der Fluggäste bzw. dem Flugdatum, der Flugzeit oder der Flugroute nicht mehr möglich. Nachdem ein Fluggast über das Internet eingecheckt hat, können sonstige Online-Leistungen wie Hinzufügen eines Gepäckstücks, bevorzugte Behandlung beim Einstieg, Sportausrüstung usw. nicht mehr ausgeführt werden; diese Leistungen müssen am Flughafen oder über eine Buchungszentrale gebucht werden (abhängig von den Öffnungszeiten).
Ungeachtet der jeweils geltenden Visabestimmungen müssen alle Fluggäste, die Bürger von Staaten sind, die nicht der EU bzw. dem europäischen Wirtschaftsraum angehören, vor der Überprüfung durch das Sicherheitspersonal ihre Online-Bordkarte am Ryanair-Visa-Dokumenten Abfertigungsschalter überprüfen und stempeln lassen.
Fluggäste müssen ihr gültiges Reisedokument sowie ihre Online-Bordkarte beim Sicherheitspersonal und am Flugsteig vorweisen. Ungeachtet der jeweils geltenden Visabestimmungen müssen alle Fluggäste, die Bürger von Staaten sind, die nicht der EU bzw. dem europäischen Wirtschaftsraum angehören, vor der Überprüfung durch das Sicherheitspersonal ihre Online-Bordkarte am Ryanair-Visa-Dokumenten Abfertigungsschalter überprüfen und stempeln lassen.
Die Gepäckabgabeschalter öffnen 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit.
Jede Bordkarte muss auf einer separaten DIN A4 Seite ausgedruckt sein und einzeln vorgelegt werden. Jeder Fluggast, der bei der Sicherheitskontrolle oder am Flugsteig keine Online-Bordkarte vorlegen kann, muss am SB-Terminal oder am Flughafenschalter eine Gebühr für die Neuausstellung einer Bordkarte in Höhe von 40 £/40 € pro Person und einfachen Flug entrichten. Dies ist bis zu 40 Minuten vor der geplanten Abflugzeit möglich.
FÜR DEN FALL, DASS DER FLUGGAST DIE OBEN GENANNTEN FLUGHAFENBEDINGUNGEN NICHT EINHÄLT, BEHÄLT SICH RYANAIR DAS RECHT VOR, DIE BUCHUNG OHNE RÜCKERSTATTUNG ZU STORNIEREN UND DEN EINSTIEG INS FLUGZEUG ZU VERWEIGERN.
Es ist maximal ein Handgepäckstück pro Fluggast (außer für Kleinkinder) mit einem Höchstgewicht von 10 kg und maximalen Abmessungen von 55 cm x 40 cm x 20 cm zulässig (Handtaschen, Brieftaschen, Laptops, Einkäufe, Kameras usw. müssen im Inneren des einen zulässigen Handgepäckstücks mitgeführt werden).
Zusätzliches oder überdimensioniertes Handgepäck wird am Flusteig zurückgewiesen oder, wenn möglich, gegen eine Gebühr von 35 £/35 € im Frachtraum des Flugzeugs platziert. Sollten Sie bezüglich Ihres Handgepäcks unsicher sein, fragen Sie am Gepäckabgabeschalter nach bevor Sie die Sicherheitskontrolle passieren.
Das Handgepäck darf keine verbotenen Gegenstände enthalten (klicken Sie hier, um Näheres hierzu zu erfahren).
WIR BEHALTEN UNS DAS RECHT VOR, IHRE BUCHUNG ZU STORNIEREN UND SIE NICHT AN BORD GEHEN ZU LASSEN, WENN SIE NICHT DIE HANDGEPÄCKANFORDERUNGEN ERFÜLLEN.
Als "aufzugebendes Gepäck" werden alle Arten von Gegenständen bezeichnet, die für den Transport im Frachtraum des Flugzeugs akzeptiert werden. Hierzu zählen Gepäckstücke, Musikinstrumente, Sportgeräte, Mobilitätshilfen, Gegenstände für Kleinkinder usw.
Jeder Fluggast darf maximal 2 Gepäckstücke mit einem zulässigen Gewicht von 15kg pro Gepäckstück aufgeben. Es sind dafür die geltenden Gebühren für die Aufgabe von Gepäck zu entrichten. Der Transport von aufzugebendem Gepäck kann online bei der Buchung, über ein Ryanair-Callcenter (während der Geschäftszeiten) bis zu 4 Stunden vor dem planmäßigen Abflug oder am Flughafen bis zu 40 Minuten vor dem planmäßigen Abflug gebucht werden.
Die Gepäckgebühren gelten pro Person und pro einfachem Flug. Für online gebuchtes aufzugebendes Gepäck gelten ermäßigte Gebühren von 15 £/15 € für das erste Gepäckstück mit maximal 15kg und 35 £/35 € für das zweite Gepäckstück mit maximal 15kg. Falls die Gebühr für aufgegebenes Gepäck am Flughafen oder über ein Ryanair-Callcenter entrichtet wird, gilt der höhere Preis von 35 £/35 € für das erste und 70 £/70 € für das zweite Gepäckstück.
Es ist nicht erlaubt, Gepäckstücke auf unterschiedliche Fluggäste umzuverteilen bzw. die Gewichtslimits gemeinsam zu nutzen. Dies gilt auch für Reisende, die unter derselben Buchungsnummer reisen. Jedes Gepäckstück darf maximal 15kg wiegen. Sollten Sie mit zwei Gepäckstücken reisen, ist ebenfalls keine Umverteilung der Gepäcklimits möglich (jedes Gepäckstück hat ein zulässigen Maximalgewicht von 15kg).
Jedem Fluggast, dessen aufzugebendes persönliches Gepäck das zulässige Gewicht von 15 kg übersteigt, wird das Übergewicht in Höhe der am Abflugtag geltenden Gebühren in Rechnung gestellt. Die Gebühr für Übergepäck beläuft sich derzeit auf 20 £/20 € pro kg (bzw. den entsprechenden Betrag in lokaler Währung).
An Flughäfen mit SB-Terminals müssen Sie spätestens 40 Minuten vor dem planmäßigen Abflug die Gebühren für aufgegebenes Gepäck und/oder Übergepäck bezahlt und Ihr Gepäck an einem Gepäckaufgabeschalter aufgegeben haben.
Für Kleinkinder ist weder aufzugebendes Gepäck noch Handgepäck zulässig. Es ist jedoch gestattet, einen vollständig zusammenfaltbaren Kinderwagen (Buggy) pro Kind ohne Aufpreis mitzunehmen. Gegenstände für Kleinkinder (Autositze und Reisekinderbetten) von bis zu 20kg, deren Mitnahme online gebucht wird, werden mit 10 £/10 €pro Gegenstand und einfachem Flug berechnet. Bei der Buchung am Flughafen oder über ein Ryanair-Callcenter fällt der höhere Preis von 20 £/20 €pro Gegenstand und einfachem Flug an. Für Gegenstände für Kleinkinder, die das zulässige Gewicht von 20kg überschreiten, werden pro Kilo Übergewicht die geltenden Gebühren für Überschreitung des Gepäcklimits fällig.
Mobilitätszubehör wird ohne Aufpreis transportiert.
Sportgeräte, beispielsweise lange Angelruten, Golfschläger, Fahrräder, Roller, Fechtausrüstung, Surfbretter, Schwimmbretter, Snowboards, Skier und sperrige Musikinstrumente wie Harfen, Bassgeigen und Trommeln sind naturgemäß nicht für den Transport durch Fluggesellschaften wie Ryanair geeignet, bei denen eine schnelle Flugabwicklung im Vordergrund steht. Diese Artikel können jedoch gegen Zahlung einer Online-Gebühr von 40 £/40 €pro Artikel und einfachem Flug bis zu einem zulässigen Gewicht von 20kg pro Stück im Frachtraum des Flugzeugs zusätzlich zu Ihrem persönlichen aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Werden diese Gegenstände über ein Ryanair-Callcenter oder erst am Flughafen angemeldet, gilt der höhere Preis von 50 £/50 €pro Artikel und einfachem Flug. Übersteigen Sportausrüstung oder Musikinstrumente das zulässige Gewicht von 20kg pro Stück, werden pro Kilo Übergewicht die geltenden Gebühren für die Überschreitung des Gepäcklimits fällig.
Kleinere Musikinstrumente wie eine Gitarre, eine Violine oder eine Bratsche, die die Handgepäckabmessungen überschreiten, können im Passagierraum mitgeführt werden, wenn für sie ein Sitz gebucht und der entsprechende Flugpreis entrichtet wurde. Durch die Buchung eines solchen zusätzlichen Sitzplatzes erhöht sich Ihr Gepäcklimit weder für Handgepäck noch für aufzugebendes Gepäck.
Bei der Buchung eines Zusatzplatzes für einen Gegenstand muss "ITEM SEAT" als Nachname und "EXTRA" als Vorname eingetragen werden. Auf der Buchung und auf der Online-Bordkarte wird dann "EXTRA ITEM SEAT" angezeigt. Die Angaben zum Ausweisdokument des Mitreisenden müssen im Rahmen des Online-Check-ins eingegeben werden. Diese Daten werden anschließend auf die Online-Bordkarte gedruckt.
Aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen akzeptiert Ryanair keine einzelnen Gepäckstücke mit einem Gewicht von über 32 kg oder mit Abmessungen von über 81 cm (Höhe), 119 cm (Breite) und 119 cm (Tiefe). Dieses Höchstgewicht gilt nicht für Mobilitätshilfen.
Ryanair übernimmt keine Verantwortung für unsachgemäß verpackte, verderbliche, beschädigte oder zerbrechliche Gepäckstücke oder für kosmetische Schäden am Äußeren des Gepäcks (z. B. Kratzer, Flecken, Verschmutzungen, Beulen usw.), die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind.
Lesen Sie auch den nachstehenden Abschnitt 'Verbotene Artikel', um sich darüber zu informieren, welche Artikel Sie nicht im Passagierraum und/oder Frachtraum des Flugzeugs mitführen dürfen.
Sie müssen sich spätestens 30 Minuten vor dem planmäßigen Abflug am Flugsteig einfinden. Der Flugsteig wird 20 Minuten vor dem Abflug geschlossen. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt am Flugsteig eintreffen, wird Ihnen der Einstieg verweigert. Sollten Sie einen späteren Flug wahrnehmen wollen, müssen Sie einen neuen Flugschein erwerben.
Pro Passagier (außer Kleinkinder) ist nur ein Handgepäckstück mit einem maximalen Gewicht von 10kg und einer Größe von 55cm x 40cm x 20cm zugelassen. Dies beinhaltet sowohl Handtaschen, Laptops, Aktenkoffer, Einkaufstaschen, Fotoapparate etc. Alles muss in dem einen zulässigen Handgepäckstück transportiert werden.
Zusätzliches oder überdimensioniertes Handgepäck wird am Flusteig zurückgewiesen oder, wenn möglich, gegen eine Gebühr von 35 £/35 € im Frachtraum des Flugzeugs platziert. Sollten Sie bezüglich Ihres Handgepäcks unsicher sein, fragen Sie am Gepäckabgabeschalter nach bevor Sie die Sicherheitskontrolle passieren.
Sie müssen an der Sicherheitskontrolle und am Flugsteig ein gültiges Ausweisdokument, das mit den Angaben auf der Bordkarte übereinstimmt, zur Kontrolle vorlegen.
WIR BEHALTEN UNS DAS RECHT VOR, IHRE BUCHUNG OHNE RÜCKERSTATTUNG ZU STORNIEREN UND SIE NICHT AN BORD GEHEN ZU LASSEN, WENN SIE NICHT DIE OBEN STEHENDEN BOARDING-ANFORDERUNGEN ERFÜLLEN.
Ryanair akzeptiert keine allein reisenden Kinder unter 16 Jahren. Kinder unter 16 Jahren müssen immer von einem Fluggast über 16 Jahren begleitet werden, der mit dem Kind zusammen gebucht hat. Begleitservices und andere Sonderdienstleistungen sind NICHT verfügbar.
Aus gesetzlichen Gründen müssen Kleinkinder, die bei Reiseantritt zwischen 8 Tage und 23 Monaten alt sind, auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzen. Die Gebühr für die Mitnahme von Kleinkindern beträgt 20 £/20 € (bzw. den entsprechenden Betrag in lokaler Währung) pro Kleinkind und einfachem Flug (bei maximal einem Kleinkind pro Erwachsenem). (Ein Online-Check-in ist nicht zulässig. Es muss am Flughafen eingecheckt werden.)
Autokindersitze dürfen nicht im Passagierraum des Flugzeugs mitgeführt werden. Es können keine zusätzlichen Sitze für Kleinkinder gebucht werden. Für Kleinkinder gibt es kein Freigepäck. Falls das Kleinkind vor der Rückreise 2 Jahre alt wird, muss für diesen Teil der Reise der entsprechende Flugpreis einschließlich der anfallenden Gebühren und Steuern gezahlt werden
In Spanien/Frankreich lebende Personen unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten reisen, benötigen für Flüge zwischen EWR-Staaten neben einem gültigen nationalen Personalausweis ein (bei der Polizei vor Ort zu beziehendes) Formular, mit dem die Eltern schriftlich in die Reise einwilligen. Dieses Formular muss an der Passkontrolle vorgelegt werden.
Portugiesische Strecken: Portugiesische Staatsangehörige und ausländische Einwohner unter 18 Jahren, die ohne Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten aus Portugal ausreisen oder erneut nach Portugal einreisen, benötigen eine Reiseerlaubnis. Diese muss von beiden Elternteilen oder einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Die Unterschrift muss notariell beglaubigt sein, wenn die Eltern bzw. der Erziehungsberechtigte seinen Wohnsitz in Portugal hat. Anderenfalls muss die Unterschrift von der portugiesischen Botschaft oder einem portugiesischen Konsulat in dem Land beglaubigt sein, in dem die Eltern bzw. der Erziehungsberechtigte seinen Wohnsitz hat. Eine solche Reiseerlaubnis ist auch erforderlich, wenn Minderjährige von einer anderen Person als ihrem Vater, ihrer Mutter oder einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. In solchen Fällen muss der Name der begleitenden Person deutlich auf der Reiseerlaubnis erkennbar sein. Ausländischen allein reisenden Minderjährigen unter 18 Jahren kann die Einreise verweigert werden, wenn sie niemanden in Portugal kennen, der sich während ihres Aufenthalts um sie kümmert.
Alle lettischen Kinder unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten reisen, müssen beim Check-In Folgendes vorweisen: - Einen gültigen Reisepass und ihre Geburtsurkunde sowie eine schriftliche, notariell beglaubigte Genehmigung ihrer Eltern oder ihres Erziehungsberechtigten, mit der sie sich einverstanden erklären, dass das Kind ohne sie reist.
Alle Kinder zwischen 14-18 Jahren, die von oder nach Kroatien reisen und sich nicht in Begleitung ihrer Eltern oder eines Erziehungsberechtigten befinden, müssen beim Check-In Folgendes vorweisen: - Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis sowie eine schriftliche Genehmigung, die von mindestens einem Elternteil oder einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist. Diese schriftliche Genehmigung muss von einer kroatischen Botschaft, einem kroatischen Konsulat oder einer lokalen Behörde beglaubigt sein. Falls die Beglaubigung nicht durch die Botschaft bzw. das Konsulat erfolgte, ist eine beeidigte Übersetzung ins Kroatische erforderlich.
FÜR DEN FALL, DASS DER FLUGGAST DIE OBEN GENANNTEN BEDINGUNGEN FÜR KLEINKINDER, KINDER UND JUGENDLICHE NICHT EINHÄLT, BEHÄLT SICH RYANAIR DAS RECHT VOR, DIE BUCHUNG OHNE RÜCKERSTATTUNG ZU STORNIEREN UND DEN EINSTIEG INS FLUGZEUG ZU VERWEIGERN.
Aus Sicherheitsgründen kann Ryanair auf jedem Flug maximal vier Fluggäste mitnehmen, die entweder eine eingeschränkte Mobilität aufweisen oder blind/sehbehindert sind und mit einem Assistenzhund oder alleine reisen bzw. auf spezielle Hilfeleistungen am Flughafen oder an Bord angewiesen sind. Solche Fluggäste sollten die erforderlichen besonderen Hilfeleistungen schon im Rahmen des Buchungsvorgangs auf www.ryanair.com buchen. Dies gilt auch für blinde/sehbehinderte Fluggäste, die von einem sehfähigen volljährigen Mitreisenden begleitet werden.
Bei Fluggästen, die besondere Hilfeleistungen vorab gebucht haben, wird ein Vermerk zu den erforderlichen Hilfeleistungen auf die Online-Bordkarte gedruckt. Bei ihrem Eintreffen am Flughafen sollten sie sich zum ausgewiesenen Schalter bzw. zum ausgewiesenen Bereich für besondere Hilfeleistungen begeben.
Bitte bewahren Sie Ihre Online-Bordkarte oder die am Flughafen erhaltene Bestätigung auf, damit Sie sie bei der Ankunft an Ihrem Zielflughafen vorweisen können, um dort die vorab gebuchte Unterstützung zu erhalten. Falls besondere Hilfeleistungen nicht vorab gebucht werden, kann der Fall eintreten, dass diese nicht verfügbar sind und der Fluggast nicht reisen kann.
Ab 36 Stunden vor Reiseantritt bzw. nach dem Check-in können besondere Hilfeleistungen nicht mehr online gebucht werden. In diesen Fällen können Sie bis zu 12 Stunden vor dem planmäßigen Abflug besondere Hilfeleistungen (soweit verfügbar) während der Geschäftszeiten über das zuständige Ryanair-Callcenter buchen. Wir versuchen jedoch unser Möglichstes, auch Passagieren, die keine Hilfeleistungen vorab gebucht haben, Hilfe zukommen zu lassen.
Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität, die Ryanair vorab hierüber unterrichtet haben, sollten spätestens 30 Minuten vor Abflug am Boarding-Gate eintreffen. Sie werden zusammen mit ihrer Begleitperson an Bord gebracht, sobald das allgemeine Boarding abgeschlossen ist. Ihre Sitze an Bord werden vorab reserviert.
Elektrische Rollstühle können nur mitgenommen werden, wenn es sich bei der Batterie um eine Trocken- oder Gelzelle handelt und die Abmessungen nicht mehr als 81 cm (Höhe), 119 cm (Breite) und 119 cm (Tiefe) betragen. Der Fluggast muss demonstrieren, wie die Batterie abgeklemmt werden kann, und sicherstellen, dass offen liegende Kontakte gegen Kurzschluss geschützt sind.
Aus Sicherheitsgründen ist es Fluggästen nicht gestattet, eigenen Sauerstoff an Bord mitzubringen. Falls Sauerstoff während des Fluges benötigt wird, muss dieser mindestens 7 Tage vor Abreise oder möglichst noch am Tag der Buchung direkt bei Ryanair über das zuständige Ryanair-Callcenter gegen eine Gebühr von 100 £/100 € (bzw. dem entsprechenden Betrag in lokaler Währung) gebucht werden. Aufgrund der Sicherheitsvorschriften darf dieser Service nur für einen einzigen Fluggast pro Flug bereitgestellt werden. Fluggäste, die Sauerstoff benötigen, müssen ein Attest ihres Arztes mitführen, in dem dieser auf Englisch bestätigt, dass der Fluggast reisefähig ist, dass keine ununterbrochene Sauerstoffversorgung während mehr als 120 Minuten bei 4 Litern pro Minute (hoher Flow) bzw. von mehr als 240 Minuten bei 2 Litern pro Minute (niedriger Flow) erforderlich ist und dass der von uns bereitgestellte Sauerstoff für den Fluggast geeignet ist. Fluggäste ohne dieses Attest werden nicht befördert.
Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme von Assistenztieren auf den folgenden Flugstrecken nicht gestattet ist:
Flüge von/nach Marokko
Flüge von/nach Irland (ausser Dublin) zum/vom europäischen Festland sowie europäischen Inseln*
Einige Flugstrecken für die Genehmigung durch den Gesetzgeber noch aussteht und die in unseren „Häufig gestellten Fragen“ aufgelisted sind.
Fluggäste, die ein Assistenztier an Bord mitführen möchten, sollten dies möglichst vorab online zum Zeitpunkt der Buchung anmelden oder dies möglichst noch am Tag der Buchung über die Ryanair-Hotline für besondere Hilfeleistungen nachholen.
*Europäische Inseln: Ibiza, Korsika, Mallorca, Malta, Sardinien, Sizilien
Falls Fluggäste sich aus medizinischen Gründen während des Flug Injektionen verabreichen müssen (z. B. Diabetiker), dürfen sie Spritzen im Passagierraum mitführen. Ein entsprechender Nachweis (ein ärztliches Attest ist ausreichend) ist beim Check-in bzw. bei der Sicherheitskontrolle vorzuweisen. Der Fluggast sollte dieses Attest während der ganzen Reise mit sich führen.
Bei Einzelschwangerschaften ohne Komplikationen gestattet Ryanair Flugreisen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche. Bei Zwillings-, Drillingsschwangerschaften usw. sind Reisen bis zum Ende der 32. Woche möglich. Ab Beginn der 28. Schwangerschaftswoche müssen Sie ein ärztliches Attest mitführen, das auf Englisch bescheinigt, dass es bei der Schwangerschaft keine Komplikationen gibt, und den voraussichtlichen Geburtstermin bestätigt. In diesem Attest sollte Ihr Arzt bescheinigen, dass Sie sich in gutem Gesundheitszustand befinden und dass seiner Meinung nach in Ihrem Fall nichts gegen eine Flugreise spricht.
Nach dem Check-in können keine Änderungen mehr an einer Buchung vorgenommen werden. Flugumbuchungen können (bei Sitzverfügbarkeit) bis zu 4 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit online oder (während der Geschäftszeiten) über ein Buchungszentrum vorgenommen werden. Bei einer Umbuchung am Flughafen oder über ein Buchungszentrum können keine speziellen Internettarife in Anspruch genommen werden.
Flugdatum, Flugzeit und Flugstrecke sind umbuchbar (bei Sitzverfügbarkeit). Bei Online-Buchung fallen für die Umbuchung Gebühren in Höhe von 25 £/25 € pro Person und einfachem Flug an. Falls die Umbuchung am Flughafen oder über ein Buchungszentrum erfolgt, werden Ihnen 55 £/55 € pro Person und einfachem Flug berechnet. Zusätzlich zu dieser Bearbeitungsgebühr wird Ihnen eine etwaige Preisdifferenz zwischen dem ursprünglich bezahlten Gesamtpreis und dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis zum Zeitpunkt der Umbuchung in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Kaufpreiserstattung erhalten, wenn der neue Flug billiger als der ursprüngliche Flug ist. Der Name des Fluggasts kann online gegen eine Gebühr von 100 £/100 € oder am Flughafen bzw. über ein Buchungszentrum gegen eine Gebühr von 100 £/100 € geändert werden. Namensänderungen sind bis zu 4 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit entweder online oder (während der Geschäftszeiten) über ein Buchungszentrum möglich. Namensänderungen sind nur für den vollständigen Reiseplan des jeweiligen Fluggasts möglich.
Zahlungen per elektronischem Lastschrifteinzugsverfahren (ELV) sind nur bis zu 10 Tage vor Abflug möglich.
Ryanairs Konzept sieht keine fest zugewiesenen Sitzplätze vor. Sie können daher keine bestimmten Sitzplätze reservieren. Allerdings steht ein System für die bevorzugte Behandlung beim Einstieg (Priority Boarding) zur Verfügung, das es Fluggästen ermöglicht, als erste an Bord des Flugzeugs zu gehen und sich einen Sitzplatz auszusuchen. Aus Sicherheitsgründen dürfen Sitze an den Notausgängen nur von nicht behinderten Erwachsenen eingenommen werden.
Die bevorzugte Behandlung beim Einstieg (Priority Boarding) kann online für alle zu einer Flugbuchung gehörenden Fluggäste gebucht werden. Es fallen dafür Gebühren in Höhe von 4 £/4 € (bzw. dem entsprechenden Betrag in lokaler Währung) pro Person und einfachem Flug an. Alternativ kann diese Leistung auch am Flughafen oder über ein Ryanair-Callcenter für 5 £/5 € pro Person und einfachem Flug gebucht werden.
Die bevorzugte Behandlung beim Einstieg (Priority Boarding) kann nicht nachträglich über den Abschnitt "Buchung bearbeiten" gebucht werden, nachdem ein Fluggast online eingecheckt hat.
Fluggäste mit vorab gebuchten besonderen Hilfeleistungen werden nach dem allgemeinen Boarding an Bord gebracht. Für sie stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung.
Wenn Ihr Flug annulliert bzw. die Flugzeit vor dem Abflugdatum um mehr als drei Stunden vor oder nach der ursprünglichen Abflugzeit geändert wird, sind Sie zu einer Reisegutschrift oder einer vollen Rückerstattung aller gezahlten Beträge berechtigt, wenn Ihnen der alternativ angebotene Flug bzw. die alternativ angebotenen Flüge zeitlich nicht passt/passen, und Sie den Flug nicht antreten.
Ryanair bietet keine finanzielle Entschädigung gemäß Artikel 7 der EG-Verordnung 261/2004 für Flüge, die aus nicht von Ryanair zu vertretenden Gründen (außergewöhnliche Umstände) verspätet sind oder storniert werden. Sie sollten daher ggf. für solche Fälle eine geeignete private Versicherung abschließen. Ihre Rechte gemäß EG-Verordnung 261/2004 werden dadurch nicht berührt, sodass Ihnen als betroffenem Fluggast bei Nichtbeförderung, Flugannullierung oder Verspätung von über zwei Stunden eine schriftliche Mitteilung zu den Ersatz- und Unterstützungsansprüchen im Rahmen dieser Verordnung ausgehändigt wird, wenn Sie sich diesbezüglich an unsere Mitarbeiter am Flughafenschalter wenden.
Fluggäste, die lange im Voraus buchen, sollten ihre Hin- und Rückflugzeiten 24 bis 72 Stunden vor Abflug über den Link "Buchung bearbeiten" auf www.ryanair.com überprüfen oder sich hierzu an ein Ryanair-Buchungszentrum wenden.
Flugplanänderungen, allgemeine Mitteilungen oder Flugannullierungen werden Fluggästen an die E-Mail-Adresse oder auch per SMS auf die Handynummer übermittelt, die sie bei der Buchung angegeben haben. Dabei wird der Nachweis des Versands als Beweis für den Erhalt der Mitteilung angesehen. Falls Sie Ryanair keine gültige E-Mail-Adresse angegeben haben, sollten Sie die Flugzeiten für Ihren Hin- und Rückflug über den Link "Buchung bearbeiten" auf www.ryanair.com oder telefonisch bei einem Ryanair-Buchungszentrum 24 bis 72 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit überprüfen.
Beschwerden und Ansprüche werden auf dem Postweg oder per Fax entgegengenommen. Sie sollten nach Möglichkeit in englischer Sprache abgefasst sein. Bitte senden Sie nur Kopien ein, da Originaldokumente weder aufbewahrt noch zurückgesendet werden.
Ryanair ist eine "Punkt-zu-Punkt"-Fluggesellschaft. Wir bieten daher keinen Fluggast- oder Gepäcktransfer zu anderen Flügen an. Dies gilt in gleichem Maße für Flüge von Ryanair wie für Flüge anderer Fluggesellschaften. Fluggäste sollten deshalb keine Anschlussverbindungen mit Ryanair oder anderen Flug- bzw. Transportgesellschaften buchen.
Einige Flugzeuge von Ryanair sind inzwischen so ausgerüstet, dass Fluggäste Mobiltelefone und PDAs auf dem Flug nutzen dürfen. Fluggäste, die mit einem solchen Flugzeug reisen, können während des Fluges telefonieren und SMS-Nachrichten versenden. Ryanair plant, die entsprechenden Technologie innerhalb der kommenden 18 Monate auf alle Flugzeuge auszudehnen. :
Das Rauchen ist in Flugzeugen von Ryanair völlig untersagt. Bei Verstoß gegen diese Vorschrift droht Ihnen eine hohe Geldstrafe. Zusätzlich müssen Sie die Kosten für die Betriebsstörung tragen, die Ryanair Ihnen gegenüber geltend macht.
Fluggäste, die versuchen, auf einem Flug von Ryanair zu rauchen, werden in Zukunft von der Beförderung durch Ryanair ausgeschlossen. Es ist Fluggästen nicht gestattet, mitgebrachte alkoholische Produkte an Bord zu konsumieren.
Im Interesse der Sicherheit dürfen Fluggäste keine heißen Getränke mit an Bord nehmen.
Alle auf ryanair.com angegebenen oder in sonstiger Weise von Ryanair beworbenen Zug- und Busverbindungen werden unabhängig von Ryanair durchgeführt. Ryanair trägt keinerlei Verantwortung für den Service usw. dieser Fremdanbieter. Ryanair übernimmt keine Verantwortung für die Aktualität und Richtigkeit dieser Transferinformationen.
Für internationale Flüge fällt keine Mehrwertsteuer an. Die angezeigten Flugpreise und Gebühren für Inlandsflüge in Italien, Frankreich, Spanien und Deutschland verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer zum jeweils geltenden Satz. Bei allen Buchungen von Inlandsflügen erhalten Sie automatisch einen Umsatzsteuer-Beleg.
Direkt bei einer Fluggesellschaft gebuchte Flüge sind nicht durch ATOL geschützt, auch dann nicht, wenn Sie Ihre Unterbringung bei einem anderen Anbieter über einen Link auf der Website der Fluggesellschaft buchen. Gegebenenfalls sind Sie jedoch abgesichert, wenn Sie mit Kreditkarte zahlen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Kreditkartenanbieter.
Alle auf der Website von Ryanair angebotenen Flüge werden planmäßig mit von Ryanair betriebenen Flugzeugen des Typs Boeing 737-800 abgewickelt.
Diese Hinweise fassen die Haftungsregeln zusammen, die von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft nach den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und dem Montrealer Abkommen von 1999 anzuwenden sind.
Es gibt keine Höchstbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung. Für Schäden bis zu einer Höhe von 100.000 Sonderziehungsrechten ("SZR") kann das Luftfahrtunternehmen keine Einwendungen gegen Schadensersatzforderungen erheben. Über diesen Betrag hinausgehende Forderungen kann das Luftfahrtunternehmen durch den Nachweis abwenden, dass es weder fahrlässig noch sonst schuldhaft gehandelt hat.
Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, hat das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadenersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall soll diese Vorauszahlung mindestens 16.000 SZR betragen.
Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für eine Verspätung für den Fluggast ist auf 4.150 SZR beschränkt.
Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck ist auf 1.000 SZR beschränkt.
Die Fluggesellschaft haftet für Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck mit einer Summe von bis zu 1.000 SZR. Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, sofern nicht das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haftet das Luftfahrtunternehmen nur für schuldhaftes Verhalten.
Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn der Fluggast spätestens bei der Gepäckabfertigung eine besondere Erklärung abgibt und einen Zuschlag in Höhe von 100 €/100 £ entrichtet.
Bei Beschädigung, Verspätung, Verlust oder Zerstörung von Reisegepäck hat der Fluggast dem Luftfahrtunternehmen so bald wie möglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Bei Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck muss der Fluggast binnen sieben Tagen, bei verspätetem Reisegepäck binnen 21 Tagen, nachdem es ihm zur Verfügung gestellt wurde, eine schriftliche Beschwerde einreichen.
Wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen nicht mit dem vertraglichen Luftfahrtunternehmen identisch ist, kann der Fluggast seine Anzeige oder Schadensersatzansprüche an jedes der beiden Unternehmen richten. Ist auf dem Flugschein der Name oder Code eines Luftfahrtunternehmens angegeben, so ist dieses das vertragliche Luftfahrtunternehmen.
Gerichtliche Klagen auf Schadensersatz müssen innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Tag der Ankunft des Flugzeugs oder dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen, erhoben werden.
Diese Bestimmungen beruhen auf dem Montrealer Abkommen vom 28. Mai 1999, das in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 geänderten Fassung und durch nationale Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.
Es ist Fluggästen nicht erlaubt, folgende Artikel in den Sicherheitsbereich oder die Kabine eines Flugzeugs mitzunehmen:
Alle Arten von Schusswaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten etc.), Nachbildungen und Imitationen von Schusswaffen, Bauteile von Schusswaffen (ausgenommen teleskopische Sichtgeräte und Visiere), Luftpistolen, Gewehre und Schrotfeuerwaffen. Signalpistolen, Startpistolen, alle Arten von Spielzeugschusswaffen, Kugelwaffen, industrielle Bolzen- und Nagelpistolen, Armbrüste, Katapulte, Harpunen und Lanzenfeuerwaffen, humane Tiertötungswaffen, Betäubungs- und Schockgeräte, z. B. Ochsenstecken, ballistische Energiewaffen (Laser) oder Feuerzeuge in Form einer Schusswaffe.
Äxte und Beile, Schuss- und Wurfpfeile, Steigeisen (Enterhaken, gebogene Eisenstangen oder Platten mit Eisennägeln für Bergsteiger), Harpunen und Speere, Eisäxte und Eispickel, Schlittschuhe, Klappmesser und feststehende Messer jeglicher Länge, sonstige Messer, einschließlich zeremonieller, religiöser oder Jagdmesser aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um als potenzielle Waffe benutzt zu werden, Fleischmesser, Macheten, offene Rasierer und Rasierklingen (ausgenommen Sicherheits- oder Einwegrasierer, bei denen die Klinge in einem Gehäuse eingeschlossen ist), Säbel, Schwerter und Stockdegen, Skalpelle, Scheren jeglicher Größe, Ski- und Wanderstöcke, Wurfsterne, Werkzeuge, die potentiell als Hieb- oder Stichwaffe benutzt werden können, z. B. Bohrer, Bohreinsätze, Teppichmesser, Werkzeugmesser, alle Arten von Sägen, Schraubenzieher, Brecheisen, Hämmer, Zangen, Schraubenschlüssel und Lötlampen.
Tennisschläger, Baseball- und Softballschläger, -hölzer und -stöcke – aus weichem oder festen Material – z. B. Knüppel, Totschläger (Schlagstöcke mit Ledereinfassung und beweglichem Griff), Polizeiknüppel und -schlagstöcke, Kricketschläger, Golfschläger, Hockey- und Hurling-Schläger, Lacrosse-Schläger, Kajak- und Kanupaddel, Skateboards, Billard-, Snooker- und Pool-Queues, Angelruten, Kampfsportutensilien, wie z. B. Schlagringe, Keulen, Totschläger, Reisdreschflegel, Nunchakus, Kubatons und Kubasaunts.
Munition, Sprengkapseln, Detonatoren, Zündvorrichtungen, Sprengstoffe, Sprengvorrichtungen, Imitationen oder Nachbildungen von Sprengmaterialien oder -vorrichtungen, Minen, sonstige militärischen Sprengkörper und Granaten jeglicher Art, Gas und Gasbehälter, z. B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff – in großer Menge, Feuerwerkskörper, Leuchtsignale jeglicher Art und sonstige pyrotechnische Gegenstände (einschließlich Partyfeuerwerk und Aufsätze für Spielzeugpistolen), unsichere Zündhölzer, Rauch erzeugende Kanister oder Patronen, leicht entflammbare Flüssigtreibstoffe, z. B. Benzin, Diesel, Feuerzeugbenzin, Alkohol, Ethanol, Aerosol-Sprühfarbe, Terpentin, Farbverdünner sowie alkoholische Getränke mit mehr als 70 % Volumenalkohol (140 % Proof)
alle chemischen oder toxischen Substanzen, die ein Risiko für die Gesundheit der Fluggäste oder des Bordpersonals oder die Sicherheit des Flugzeugs oder des Geländes darstellen, einschließlich: Säuren und Basen, z. B. "nasse" Batterien, die auslaufen können, Substanzen mit Korrosions- oder Bleichwirkung – z. B. Quecksilber oder Chlor, Betäubungs- oder Abschreckungssprays – z. B. Muskatspray, Pfefferspray oder Tränengas, radioaktive Materialien - z. B. medizinische oder kommerzielle Isotope; Gifte, infektiöse oder andere gefährlichen biologischen Materialien – z. B. infiziertes Blut, Bakterien oder Viren, spontan entzündliche oder oxidierende Materialien, Feuerlöscher (ausgenommen solche, die durch die Brandschutzbestimmungen als Notausrüstung für das Flugzeug zugelassen sind).
Sprengstoffe einschließlich Detonatoren, Zündvorrichtungen, Granaten, Minen und Sprengstoffen. Gase: Propan, Butan. Leicht entzündliche Flüssigkeiten wie Benzin oder Methanol, leicht entzündliche Feststoffe und reaktive Substanzen wie Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerkskörper oder Leuchtsignale. Oxidationsmittel und organische Peroxide wie Bleichmittel oder Karosseriereparatursets. Toxische oder infektiöse Substanzen wie Rattengift oder infiziertes Blut, radioaktive Materialien wie medizinische oder kommerzielle Isotope, Korrosionsmittel wie Quecksilber oder Fahrzeugbatterien, Treibstoffsystemkomponenten, in denen Treibstoff enthalten war.
Hinweis: Scharfe Gegenstände im aufgegebenen Gepäck sollten sicher umwickelt sein, um Verletzungen des Sicherheits- oder Abfertigungspersonals zu vermeiden.
Ryanair verbietet die Beförderung von Gewehren, Feuer- und sonstigen Waffen (einschließlich Spielzeugwaffen oder Nachbildungen), Farben, Knallbonbons, Gegenständen mit Verbrennungsmotoren wie Kettensägen, Modellflugzeuge, Rasenmäher usw. (sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck).