Check-in am Flughafen und Online-Check-in


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Welche reisedokumente werden akzeptiert?


Fluggäste, die den Online-Check-In verwenden, müssen eines der folgenden Reisedokumente gemeinsam mit ihrer gedruckten Online-Bordkarte sowohl bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen als auch am Flugsteig vorlegen. Die Informationen in den Reisedokumenten des Fluggasts müssen mit den Informationen übereinstimmen, die auf ihre Online-Bordkarte gedruckt wurden.

Alle Fluggäste aus Staaten, die nicht der EU bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, müssen ungeachtet der jeweiligen Visabestimmungen vor der Überprüfung durch das Sicherheitspersonal ihre Reisedokumente überprüfen und ihre Online-Bordkarte am Dokument-/Visa-Abfertigungsschalter von Ryanair stempeln lassen. Alle Passagiere aus Marokko müssen am Visa Check/Gepäckabgabeschalter ihre Reisedokumente überprüfen und ihre Bordkarte stempeln lassen, bevor sie durch die Sicherheitskontrolle gehen.

DIE FOLGENDEN REISEDOKUMENTE WERDEN BEI DER VERWENDUNG DES ONLINE-CHECK-INS AKZEPTIERT:

  • Ein gültiger Reisepass – (siehe unten - */und **)
  • Ein gültiger Personalausweis, der von einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde. (Nur die folgenden EWR-Staaten stellen Personalausweise aus, die für die Beförderung von Fluggästen auf Ryanair-Flügen akzeptiert werden: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Italien, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Ungarn, Zypern)
  • Ein gültiger deutscher Kinderausweis
  • Eine gültige italienische Geburtsurkunde (Certificato Di Nascita zur Verwendung durch Kinder unter 16 Jahren), die als "VALIDO PER L'ESPATRIO" gekennzeichnet und von "IL QUESTORE" unterzeichnet ist. Der Passagier ist persönlich dafür verantwortlich, dass das entsprechende Reisedokument den Einreisebestimmungen des jeweiligen Flugziels entspricht – siehe ** unten.
  • Eine gültige italienische AT/BT-Karte (nur Flüge innerhalb Italiens)
  • Ein gültiger Reiseausweis für Flüchtlinge – (ausgestellt von einer Regierungsbehörde anstelle eines gültigen Reisepasses in Übereinstimmung mit Artikel 28(1) der UN-Konvention von 1951.)
  • Ein gültiger Reiseausweis für staatenlose Personen – (von einem der Unterzeichnerstaaten in Übereinstimmung mit Artikel 27 der UN-Konvention über den Status staatenloser Personen von 1954 anstelle eines Reisepasses ausgestellter Konventionspass.)
  • Eine gültige Schülersammelliste (ausgestellt für EU-Schulgruppen unter 18)

* Kinder unter 16 Jahren, die in den gültigen Reisepass des sie begleitenden Elternteils eingetragen sind, werden als Fluggäste zugelassen.

** Wenn ein Kind in dem gültigen Reisepass des begleitenden Elternteils eingetragen ist, müssen während des Online-Check-Ins die Details des Reisedokuments des begleitenden Elternteils auch im Abschnitt für die Details des Reisedokuments des betreffenden Kindes eingetragen werden.

Die Fluggäste können online für beide oder nur einen Flug 15 Tage bis 4 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit des Flugs einchecken. Die Bordkarte kann bis zu 4 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit erneut ausgedruckt werden.

Fluggäste, die ihre gedruckten Bordkarten nicht zum Flughafen bringen, müssen eine Gebühr für das erneute Ausstellen der Bordkarte (Boarding Pass Reissue) bezahlen, um eine neue Bordkarte zu erhalten.Diese Möglichkeit ist bis 40 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit verfügbar Klicken Sie hier, um Informationen zu den Gebühren zu erhalten




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