RYANAIR
Herausgegeben von:
RYANAIR LIMITED
Corporate Head Office
Dublin Airport
Co Dublin
Irland
Gültig ab: 03 April 2013
"Wir", "uns" und "unser" bezeichnet die Firma Ryanair mit Hauptgeschäftssitz am Flughafen von Dublin, Co. Dublin, Irland.
"Sie", "Ihr" und "Ihren" bezeichnet jede Person, die auf einem Flug unter unserem Flugliniencode befördert wird, mit Ausnahme der Besatzungsmitglieder (siehe auch Definition von "Fluggast").
"FLUGLINIENCODE" bezeichnet entweder den zweibuchstabigen Code FR oder den dreibuchstabigen Code RYR, die uns als Luftfahrtunternehmen ausweisen.
"GEPÄCK" bezeichnet Ihr persönliches Eigentum, das Sie bei Ihrem Flug mit sich führen. Sofern nicht anders angegeben, besteht es aus Ihrem aufgegebenen und Ihrem (nicht aufgegebenen) Handgepäck.
"GEPÄCKIDENTIFIZIERUNGSMARKE" bezeichnet ein Dokument, das allein zur Identifizierung von aufgegebenem Gepäck ausgestellt worden ist.
"BORDKARTE" bezeichnet das Dokument mit dem Titel "Bordkarte" oder "Boarding Pass", das von Ihnen selbst oder jemand anderem in Ihrem Namen vor dem Flug ausgedruckt wird bzw. ein alternatives Dokument, das von uns selbst oder unseren Abfertigungsagenten an einem von uns angeflogenen Flughafen ausgestellt wird.
"MELDESCHLUSSZEIT" bezeichnet die von uns festgelegten Zeitpunkte, zu denen Sie Ihre Bordkarte erhalten und gegebenenfalls sämtliche Visum- und Ausweiskontrollen durchgeführt sowie eventuell anfallende Gebühren für aufgegebenes Gepäck bzw. Übergepäck bezahlt und Ihr Gepäck aufgegeben haben müssen.
"AUFGEGEBENES GEPÄCK" bezeichnet das Gepäck, das wir in Verwahrung nehmen und für das wir eine Gepäckidentifizierungsmarke ausgestellt haben.
BESTÄTIGUNG/REISEROUTE" bezeichnet den Frame auf unserer Website mit der Überschrift "Reiseroute" mit Angabe der "Flugbuchungsnummer" und des "Status: Bestätigt" bzw. das Dokument mit der Überschrift "Ryanair-Reiseroute", das an die in der Buchung angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird, mit Angabe der Namen der Fluggäste sowie der Details, Daten, Uhrzeiten und Routen der Flüge, die Sie bei uns gebucht haben.
"ÜBEREINKOMMEN" bezeichnet das Übereinkommen von Montreal 1999.
"SCHADEN" bezeichnet Tod, Verletzung oder andere körperliche Schädigung eines Fluggastes, Verlust, Teilverlust, Diebstahl oder anderen Schaden am Gepäck, die durch oder im Zusammenhang mit der Beförderung oder durch andere, damit verbundene Leistungen, die wir ausgeführt haben, entstanden sind.
"REGELUNGEN" bezeichnet die Regelungen im Dokument "Regelungen von Ryanair zu bestimmten Themen", die von Zeit zu Zeit gültig sind (Zu den Regelungen).
"FLUGGAST" bezieht sich auf eine Person, die wir nach Vorlage der von uns ausgestellten "Bestätigung/Reiseroute" in einem Flugzeug befördern (siehe auch Definition von "Sie", "Ihr" und "Ihren").
"SZR" bezeichnet ein Sonderziehungsrecht gemäß Definition des Internationalen Währungsfonds. (Der aktuelle Wert dieser Währungseinheit kann im Finanzteil größerer Zeitungen nachgeschlagen werden.)
"HANDGEPÄCK" bezeichnet alle Gepäckstücke, die Sie nicht aufgegeben haben.
Unter Vorbehalt der Bestimmungen in Artikel 2.2, 2.3 und 2.4 gelten unsere Allgemeinen Beförderungsbedingungen nur für Flüge oder Flugabschnitte, bei denen unser Name oder Flugliniencode in der Bestätigung/Reiseroute für diesen Flug oder Flugabschnitt eingetragen ist.
3.1.1 Wir befördern ausschließlich die Fluggäste, deren Namen in der Bestätigung/Reiseroute genannt sind. Sie müssen Ihre Identität nachweisen und sich an unsere Regelungen über Dokumente halten.
3.1.2 Eine Verwaltungsgebühr fällt bei allen Buchungen an. Die Gebühr von £7/€7 decken die Kosten unseres Reservierungssystems und werden pro Person/ pro einfachen Flug berechnet. Auβer wie in den untenstehenden Artikeln 10.2 oder 10.3 vorgesehen, ist diese Gebühr ist nicht erstattungsfähig.
3.1.3 Für Flugbuchungen, die über einen unserer Buchungszentren vorgenommen werden, wird pro Person und einfachem Flug eine Callcenter-Buchungsgebühr gemäß unserer Gebührentabelle erhoben. Mit Ausnahme der unten ausgeführten Bestimmungen der Artikel 10.2 oder 10.3 ist diese Gebühr nicht rückerstattbar.
3.1.4 Kleinkinder unter 24 Monaten, denen aus Sicherheitsgründen kein eigener Sitzplatz zugewiesen werden kann, unterliegen einer Kleinkindergebühr. Kleinkinder müssen zum Zeitpunkt des Hin- und des Rückflugs jünger sein als 24 Monate. Diese Gebühr wird pro Person und einfachem Flug gemäß unserer Gebührentabelle ergehoben. Mit Ausnahme der unten ausgeführten Bestimmungen der Artikel 10.2 oder 10.3 ist diese Gebühr nicht rückerstattbar.
3.1.5 Buchungen für von uns betriebene Flüge sind nicht übertragbar, es sei denn, die Änderung eines oder mehrere Namen in der Bestätigung/Reiseroute wurde mit uns gemäβ unseren Regelungen abgesprochen und die anfallende(n) Änderungsgebühr(en) wurde (n)entrichtet (Regelungen über Flug- und Namensänderungen).
3.1.6 Buchungen für von uns betriebene Flüge gelten ausschließlich für die Flüge, Daten und Strecken, die in der Bestätigung/Reiseroute angegeben sind, und können nicht für andere Luftfahrtunternehmen verwendet werden. Flüge können jedoch in Übereinstimmung mit unseren Regelungen und gegen Bezahlung einer Änderungsgebühr zzgl. der Differenz zwischen dem ursprünglich bezahlten Preis und dem niedrigsten verfügbaren Flugpreis für die neue Buchung umgeändert werden (Regelungen über Flug- und Namensänderungen).
3.1.7 Sollte der Antritt der Reise aufgrund einer schweren Erkrankung oder des Todes eines Fluggastes nicht möglich sein, können die Buchungen des Fluggastes und von Personen, die unter derselben Buchung reisen, entsprechend rückerstattet oder abgeändert werden, indem wir nach Vorlage von geeigneten Beweisunterlagen vor dem Reisedatum auf Einschränkungen und Buchungsänderungsgebühren verzichten.
3.3.1 Die Kontaktaufnahme mit dem Fluggast bezüglich Flugplanänderungen, Flugstornierungen oder allgemeine Korrespondenz erfolgt über die E-Mail-Adresse und gegebenenfalls über SMS an die Mobiltelefonnummer, die vom Fluggast zum Buchungszeitpunkt angegeben wurden.
3.3.2 Wenn Sie uns keine gültige E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, sollten Sie die Flugdaten Ihrer Hin- und Rückflüge 72 bis 24 Stunden vor geplantem Reiseantritt nochmals überprüfen. Dies erfolgt entweder über die Option "Buchung bearbeiten" auf http://www.ryanair.com/ oder über eine unserer Buchungszentralen.
3.3.3 Beschwerden oder Beanstandungen werden per Mail, Fax oder durch Benutzung des anwendbaren Online-Beschwerdeformulars auf http://www.ryanair.com/at/fragen/kontakt-zum-kundenservice entgegengenommen. Sofern Sie nicht anders aufgefordert werden, weisen wir Sie darauf hin, lediglich Kopien der Dokumente vorzulegen, da die Dokumente weder aufbewahrt noch zurȕck gegeben werden.
4.2.1 Flughafen-Abfertigungsgebühren, Sicherheitabgaben, sämtliche vom Staat eingehobene Steuern (einschließlich aber nicht beschränkt auf Großbritanniens Fluggaststeuer) sowie von uns verrechnete Abgaben für Leistungen im Zusammenhang mit einem von uns betriebenen und von Ihnen in Anspruch genommenen Flug, müssen von Ihnen in der am Zeitpunkt Ihrer Buchung geltenden Höhe entrichtet werden.
Wenn Sie die Reise nicht antreten, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich die vollständige Rückerstattung der bezahlten staatlichen Steuern beantragen. Dafür fällt lediglich eine Verwaltungsgebühr für die Erstattung staatlicher Steuern in der in unserer Gebührentabelle festgesetzten Höhe an. Alle übrigen Entgelte sind nicht rückerstattbar.
4.2.2 Steuern, Gebühren und Abgaben für die Luftbeförderung sind laufenden Änderungen unterworfen und können auch nach dem Datum Ihrer Buchung erhoben werden, soweit zwischen Vertragsschluss und dem vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen und für uns nicht vorhersehbar oder vermeidbar waren. Wenn eine solche Steuer, Gebühr oder Abgabe nach Ihrer Buchung eingeführt oder erhöht wird, sind Sie verpflichtet, diese (bzw. die Erhöhung) vor der Abreise zu bezahlen, soweit wir Sie nach Kenntniserlangung hierüber unverzüglich informieren. Umgekehrt sind Sie, falls Steuern, Gebühren oder Abgaben abgeschafft oder gesenkt werden, sodass sie für Sie nicht mehr gelten oder ein geringerer Betrag fällig ist, berechtigt, eine Erstattung des Differenzbetrags von uns zu beantragen, soweit Sie uns nach Kenntniserlangung hierüber unverzüglich informieren.
Flugpreise, Steuern, Gebühren und Abgaben sind in der Währung des Reiseantrittslandes zu entrichten, es sei denn, wir geben zum oder vor dem Zeitpunkt der Bezahlung eine andere Währung vor (etwa weil die lokale Währung nicht konvertierbar ist.) Wir können nach eigenem Ermessen auch Zahlungen in einer anderen Währung akzeptieren.
Ryanair garantiert den Wechselkurs zum Zeitpunkt der Buchung des Tickets. Dieser Wechselkurs wird sich nicht ändern. Wenn Sie nicht den Ryanair Wechselkurs wählen, sind Sie Wechselkursschwankungen zwischen dem Zeitpunkt Ihrer Buchung bis zu dem Zeitpunkt der Umsetzung der Transaktion auf Ihrer Karte ausgesetzt. In den meisten Fällen erfolgt die Konvertierung einige Tage nach dem Sie Ihre Buchung getӓtigt haben.
5.1 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 5.2 wird Fluggästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität die Beförderung nicht allein aufgrund dieser Behinderungen verweigert. Die Beförderung von Kindern ohne Begleitung, bewegungsunfähigen Personen, schwangeren Frauen, kranken Menschen, blinden Menschen oder Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit oder anderen Menschen, die spezieller Betreuung bedürfen, muss im Vorhinein mit uns abgestimmt werden und unterliegt unseren Regelungen (Regelungen zu diesen Themen).
5.2 Fluggäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität bzw. deren Vertreter sind angehalten, sich am Tag der Buchung bzw. zu dem Zeitpunkt, an dem das Bedürfnis einer besonderen Hilfeleistung zutage tritt, spätestens jedoch 48 Stunden vor Abflug, sich mit den Einzelheiten der gewünschten Hilfeleistung an uns zu wenden. Wir überprüfen, ob sicherheitsrelevante Bedenken gegen die Beförderung des Fluggasts auf dem betreffenden Flug vorliegen. Sollte dies der Fall sein, werden wir alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, Ihnen eine vertretbare Alternativlösung vorzuschlagen. Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 sind wir nur dann befugt, Personen die Anbordnahme aufgrund einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität zu verweigern, wenn andernfalls gegen geltende Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder die Größe des Flugzeugs oder seiner Türen die Anbordnahme physisch unmöglich machen würde. Nachdem wir den Wunsch nach besonderer Hilfeleistung angenommen haben, erfolgt die Anbordnahme und Betreuung während der Reise gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006. Wird einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität die Anbordnahme aufgrund ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität nachträglich verweigert, so haben diese Person sowie eine eventuelle Begleitperson gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf Rückerstattung oder Umbuchung auf eine andere Strecke (Darstellung dieser Rechte), vorausgesetzt, dass alle relevanten Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden (Regelungen über die Beförderung von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität bzw. blinder oder sehbehinderter Menschen).
6.1 Alle Fluggäste müssen online auf www.ryanair.com einchecken und die Bordkarte ausdrucken. Der Online Check-in ist 15 Tage bis zur Online Check-Deadline von vier (4) Stunden vor dem geplanten Abflug möglich. Jede Bordkarte muss auf einer eigenen A4-Seite ausgedruckt werden. Sobald ein Passagier Online eingecheckt hat, kann er seine Bordkarte bis zwei (2) Stunden vor dem geplanten Abflug erneut ausdrucken.
6.2 Mit Ausnahme bestimmter Sonderangebote fällt für alle Buchungen eine Online-Check-In-Gebühr an. Diese Gebühr von 7 GBP bzw. 7 EUR wird pro Person und einfachem Flug erhoben. Mit Ausnahme der unten ausgeführten Bestimmungen der Artikel 10.2 oder 10.3 ist diese Gebühr nicht rückerstattbar.
6.3 Wenn Sie bei der Sicherheitskontrolle oder am Flugsteig keine gültige Bordkarte vorweisen können und die Zeit es zulässt, Ihnen eine andere Bordkarte auszustellen, wird Ihnen gemäß unserer Gebührentabelle eine Neuausstellungsgebühr in Rechnung gestellt. Alle Reisenden von marokkanischen Flughäfen müssen ihre Bordkarte am lokalen Abflugschalter vorlegen.
6.4 Nicht-EU-/-EWR-Bürger müssen ihre Reisedokumente und ihre Bordkarte vor der Sicherheitskontrolle bei unserem Visum-/Dokumentenschalter prüfen bzw. stempeln lassen.
6.5 Alle gegebenenfalls zu entrichtenden Gebühren für Gepäck und/oder Übergepäck müssen bis spätestens 40 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit beglichen sowie aufzugebendes Gepäck an der Gepäckannahmestelle abgegeben worden sein. Die Gepäckannahmestellen öffnen üblicherweise zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit.
6.6 Sie sind verpflichtet, sowohl bei der Sicherheitskontrolle als auch am Flugsteig ein gültiges Reisedokument vorzulegen, das mit den Daten auf Ihrer Bordkarte übereinstimmt.
6.7 Sie sollten sich mindestens 30 Minuten vor der geplanten Abflugzeit am Flugsteig einfinden. Der Einstieg schließt 20 Minuten vor Abflug. Sollten Sie sich erst nach diesem Zeitpunkt am Flugsteig einfinden, werden Sie für den Flug nicht mehr zugelassen. Wenn Sie in diesem Fall auf einem späteren Flug reisen möchten, müssen Sie eine neue Buchung vornehmen und in vollem Umfang bezahlen.
6.8 Mit Ausnahme jener Fluggäste, die uns im Vorhinein davon in Kenntnis gesetzt haben, dass sie besonderer Hilfeleistungen bedürfen, teilen wir unseren Fluggästen keine Sitzplätze zu. Wenn Sie allerdings die Option "Bevorzugte Behandlung beim Einstieg" (Priority Boarding) (Regelung über die bevorzugte Behandlung beim Einstieg) erworben haben und sich spätestens 30 Minuten vor dem geplanten Abflug am Flugsteig einfinden, haben Sie Anrecht auf Einstieg vor allen anderen Passagieren, die diese Option nicht wahrgenommen haben. Passagiere die “ Sitzplatzreservierungen” erworben haben konnen diese gezielt auswählen.Bitte beachten Sie hierfür die gesonderten Bestimmungen (klicken Sie hier für die Bestimmungen bezüglich der Sitzplatzreservierungen)Wir behalten uns das Recht vor, zu jeder Zeit Sitzplätze zuzuweisen bzw. neu zuzuweisen, selbst nach erfolgtem Einstieg, wenn dies aus betrieblichen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich ist.
6.9 Es ist den Fluggästen untersagt, heiße Getränke mit an Bord zu nehmen oder mitgebrachte alkoholische Getränke zu konsumieren.
6.10 Das Rauchen ist im gesamten Bereich aller von uns betriebenen Flugzeuge strengstens verboten. Verstöße gegen diese Bestimmung können schwere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Außerdem können alle im Zusammenhang mit dieser Störung entstandenen Kosten gegen Sie geltend gemacht werden.
6.11 Wir übernehmen Ihnen gegenüber keine Haftung für Verluste oder Kosten, die Ihnen aus der Nichtbeachtung der oben stehenden Artikel 6.1 bis 6.6 entstehen.
7.1.1 Wir dürfen Ihre Beförderung oder die Ihres Gepäcks verweigern, wenn wir Sie schriftlich darüber informiert haben, dass wir Sie ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung nicht mehr auf unseren Flügen befördern werden.
7.1.2 Wir dürfen ferner Ihre Beförderung oder die Beförderung Ihres Gepäcks verweigern, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen bzw. wir berechtigten Grund zur Annahme haben, dass folgende Voraussetzungen vorliegen werden:
7.1.2.1 Diese Maßnahme zur Vermeidung eines Verstoßes gegen behördliche oder gesetzliche Auflagen notwendig ist;
7.1.2.2 Ihre Beförderung oder jene Ihres Gepäcks die Sicherheit, die Gesundheit oder in nicht unerheblichem Ausmaß das Wohlbefinden anderer Fluggäste oder der Besatzung beeinträchtigen kann;
7.1.2.3 Ihr Zustand, Ihr Verhalten, Ihre Einstellung oder Ihre Verfassung, sowohl in geistiger oder als auch in körperlichen Hinsicht, einschließlich der Auswirkungen von Alkoholgenuss oder Drogengebrauch, geeignet ist, sich selbst, andere Fluggäste, Mitglieder der Besatzung oder Eigentum des Flugunternehmens zu gefährden;
7.1.2.4 Sie sich auf einem früheren Flug in nicht unerheblichem Maße regelwidrig verhalten haben und Grund zur Annahme besteht, dass sich solches Verhalten wiederholen kann;
7.1.2.5 Sie die Sicherheitskontrolle verweigert haben;
7.1.2.6 Sie Flugpreis, Steuern, Gebühren oder Abgaben nicht bezahlt haben;
7.1.2.7 Sie uns im Zusammenhang mit einem früheren Flug Geld schulden, weil die Zahlung nicht erfolgte, verweigert wurde oder der Betrag uns in Rechnung gestellt wurde;
7.1.2.8 Sie nicht im Besitz gültiger Reisedokumente zu sein scheinen, in ein Land einzureisen beabsichtigen, für das Sie nur zum Transit berechtigt sind oder für das Sie keine gültigen Einreisepapiere besitzen, Ihre Reisedokumente während des Fluges vernichten oder deren Aushändigung an die Besatzung gegen Quittung trotz Aufforderung ablehnen;
7.1.2.9 Sie nicht beweisen können, dass Sie die auf der Bordkarte genannte Person sind;
7.1.2.10 Sie unsere Sicherheitsvorschriften nicht einhalten;
7.1.2.11 Sie auf einem früheren Flug mit uns gegen das Rauchverbot verstoßen haben.
Wenn es uns im Rahmen unseres, in Artikel 7.1.2 genannten Ermessensspielraums angebracht erscheint, Ihnen aufgrund eines der oben genannten Punkte die Beförderung zu verweigern oder Sie bei einer Zwischenlandung von Bord zu verweisen, dürfen wir die verbleibende Flugstrecke auf Ihrem Flugschein streichen, und Sie haben kein Recht auf weitere Beförderung. Wir haften nicht für Verluste oder Schäden, die infolge einer solchen Beförderungsverweigerung geltend gemacht werden.
8.7.1 Pro Fluggast (ausgenommen Kleinkinder) darf nicht mehr als ein Stück Handgepäck mit an Bord genommen werden, dessen Größe und Gewicht bestimmten Einschränkungen unterworfen ist (Regelungen über Handgepäck). Zusätzliches oder zu großes/schweres Handgepäck wird am Flugsteig abgelehnt oder, falls möglich, gegen Bezahlung einer in unseren Regelungen festgelegten Gebühr (Regelungen über Handgepäck) im Frachtraum des Flugzeugs transportiert. Wenn Sie sich wegen Ihres Handgepäcks unsicher sind, erkundigen Sie sich noch vor der Sicherheitskontrolle bei der Gepäckannahmestelle. Ryanair übernimmt keine Verantwortung für übergroβes Handgepäck, das am Flugsteig abelehnt und nachträglich aufgegeben wurde.
8.7.2 Gegenstände, welche unserem Ermessem nach nicht geeignet sind, im Frachtraum des Flugzeugs befördert zu werden (empfindliche aber kleine Musikintrumente, Hochzeitskleider, Hutschachteln, usw.) und welche nicht den Voraussetzungen des obigen Art. 8.7.1 entsprechen, können trotzdem zur Beförderung in der Flugkabine angenommen werden, wenn sie sicher und bequem auf einen extra Sitz verstaut werden können, welchen Sie für diesen Zweck gekauft haben. Um einen extra Sitzplatz für einen solchen Gegenstand zu buchen, muss das Wort „ITEM SEAT“ als Nachname und das Wort „EXTRA“ als Vorname eingegeben werde. EXTRA ITEM SEAT wird dann sowohl in der Buchung wie auf der Bordkarte erscheinen. Die persönlichen Daten des mitreisenden Passagiers müssen während des online Check-In Verfahrens eingegeben werden. Der Kauf eines extra Sitzplatzes begründet keinen Anspruch auf Beförderung zusätzlichen aufzugebenden Gepäcks oder Handgepäcks. (Regelungen über Handgepäck). Reservierte Sitzplӓtze an den Notausgӓngen in den Reihen 1, 16 und 17 kӧnnen nicht gekauft werden, wenn Sie bereits einen extra Sitzplatz für mehr Komfort / einen Gegenstand gekauft haben.
8.10.1 Folgende Gegenstände dürfen weder in den Sicherheitsbereich noch an Bord eines Flugzeugs mitgenommen werden:
8.10.1.1 Schusswaffen: jedes Objekt, das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern bzw. Verletzungen hervorzurufen, einschließlich aller Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre usw.), Imitate und Nachbauten von Feuerwaffen, Bauteile von Feuerwaffen (ausgenommen teleskopische Sichtgeräte und Zielgeräte) sowie Luftpistolen und -gewehre; Signalpistolen, Start- und Schreckschusspistolen, Spielzeugpistolen aller Art, Druckluft- und CO2-Waffen und -Geräte wie Luftpistolen und -gewehre, industrielle Bolzen- und Nagelschussgeräte, Armbrüste, Katapulte, Harpunen und Harpunenabschussgeräte, Schlachtschussapparate, Schock- und Betäubungsgeräte wie Elektroschocker, Taser, Viehtreiber usw., Energiewaffen (Laser), Feuerzeuge in Form von Feuerwaffen;
8.10.1.2 Spitze und scharfe Objekte: spitze oder scharfe Objekte, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich Äxte und Beile, Pfeile und Wurfpfeile, Steigeisen und Hochgebirgsausrüstung wie Eisgerät, Eisspikes, spitze Kletterbehelfe usw., Harpunen und Speere, Eispickel und-äxte, Schlittschuhe, Messer mit Klingenlänge über 6 cm (inkl. Feststell- und Springmesser), Ritual- und Jagdmesser aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um es als Waffe einsetzbar zu machen, Fleischerbeile, Macheten, offene Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheitsrasierer oder Einwegrasierer mit Klingen in Kassette), Säbel, Schwerter und Degen, Skalpelle, Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm, Ski- und Wanderstöcke, Wurfsterne, Werkzeuge mit einer Klingen- oder Schaftlänge über 6 cm, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können (etwa Bohrer und Bohraufsätze), alle Arten von Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen;
8.10.1.3 Stumpfe Instrumente: jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich Tennis-, Baseball- und Softball-Schläger, feste oder biegsame Keulen oder Schlagstöcke (etwa Knüppel, Gummiknüppel und -stöcke), Cricket-, Golf-, Hockey- und Hurley-, Lacrosse-Schläger, Kanu- und Kayakpaddel, Skateboards, Billiard-, Snooker- und Pool-Stöcke, Angelruten, Kampfsportausrüstung wie Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts;
8.10.1.4 Sprengstoffe und brennbare Stoffe: alle Sprengstoffe oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich Munition, Sprengkapseln, Detonatoren und Zünder, Sprengstoffe und Explosivkörper, Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern, Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände, Granaten aller Art, Gas und Gasbehälter (etwa Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff) in großen Mengen, Feuerwerkskörper, Fackeln aller Art und sonstige pyrotechnische Erzeugnisse (einschließlich Kleinfeuerwerk und Spielzeugpistolen mit Zündplättchen), Überallzündhölzer, Rauchkanister oder Rauchpatronen, Brennbare flüssige Kraftstoffe (etwa Benzin, Diesel, Flüssiggas für Feuerzeuge, Alkohol, Ethanol), Farbe in Sprühdosen, Terpentin und Farbverdünner, Alkoholische Getränke von mehr als 70 % vol.;
8.10.1.5 Chemische und toxische Stoffe: alle chemischen oder toxischen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich Säuren und Basen (etwa Batterien, die auslaufen können), ätzende oder bleichende Stoffe (etwa Quecksilber, Chlor), Abwehr- oder Betäubungssprays (etwa Mace, Pfefferspray, Tränengas, Tierabwehrsprays), radioaktives Material (etwa medizinische oder gewerbliche Isotope), Gifte, infektiöses oder biologisch gefährliches Material (etwa infiziertes Blut, Bakterien und Viren), spontan entzündliches oder brennbares Material, Feuerlöscher (mit Ausnahme der von den Brandschutzvorschriften vorgeschriebenen Flugzeugausrüstung).
8.10.1.6 Alle in den Flughafensicherheitsbereich und an Bord mitgenommenen Flüssigkeiten werden entsprechend den EU-Sicherheitsauflagen kontrolliert.
8.10.2 Das aufgegebene Gepäck darf keinen der folgenden Gegenstände enthalten: Dynamit, Schießpulver, Explosivstoffe einschließlich Detonatoren, Zünder, Munition. Imitate und nachbauten von Feuerwaffen und Spielzeugpistolen aller Art.. Gase: Propan, Butan Brennbare Flüssigkeiten wie Benzin, Diesel oder Methanol, brennbare Feststoffe und reaktive Substanzen wie Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerkskörper, Fackeln oder andere pyrotechnische Materialien Oxydationsmittel und organische Peroxide wie Bleichmittel oder Kits zur Ausbesserung von Kfz-Karosserien Toxische oder infektiöse Stoffe, einschließlich Rattengift, infiziertes Blut und radioaktives Material wie medizinische und gewerbliche Isotope Ätzende Stoffe wie Quecksilber, Fahrzeugbatterien oder Treibstoffsystemkomponenten von Fahrzeugen, die Treibstoff enthalten haben.
8.10.3 Alle scharfen Objekte im aufgegebenen Gepäck müssen sicher verpackt sein, um Verletzungen des Personals bei der Durchsuchung und Abfertigung Ihres Gepäcks zu vermeiden.
Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in den Artikeln 4.2, 10.2 und 10.3 sind alle Beträge, die für von uns selbst betriebene Flüge (Inkl. alle Gelder für optionale Dienstleistungen, die von uns zur Verfȕgung gestellt werden), bezahlt worden sind nicht erstattungsfähig.
Auf unserer Website unter http://www.ryanair.com/ oder anderen Medien angepriesene Leistungen, die sich nicht auf Flugleistungen beziehen (etwa Zug- oder Bustransfers, Hotel- oder Hostelreservierungen, Autoverleih), werden von Dritten erbracht und unterliegen den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers. Wir übernehmen keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung oder andere Gewährleistungen für diese Dritte, und im besonderen Maße nicht für falsche oder unvollständige Angaben über verspätete oder stornierte Transfers.
14.1 Auslandsreisen, wie Sie in dem Übereinkommen definiert sind, unterliegen der Haftungsordnung des Übereinkommens sowie der Verordnung Nr. 2027/97 des Europäischen Rats (in der geänderten Fassung der Verordnung Nr. 889/2002). Eine Zusammenfassung dieser Bestimmungen finden Sie in der Anlage zu den vorliegenden Beförderungsbedingungen. Zusätzlich wird unsere Haftung auch in den vorliegenden Beförderungsbedingungen festgelegt.
14.2 Es bestehen keine Höchstbeträge für die Haftung bei Tod oder Verletzung von Fluggästen. Für Schäden bis zu einer Höhe von 113.100 SZR haften wir verschuldensunabhängig, es sei denn, wir können beweisen, dass der Schaden durch die Fahrlässigkeit des verletzten oder verstorbenen Fluggastes verursacht oder mitverursacht wurde. Über diesen Betrag hinausgehende Forderungen können wir durch den Nachweis abwenden, dass wir und unsere Agenten alle nötigen Maßnahmen ergriffen haben, um den Schaden zu vermeiden, oder dass es uns oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
14.3 Wir werden unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von fünfzehn (15) Tagen, nachdem die Identität der schadenersatzberechtigten Person durch Anscheinsbeweis glaubhaft gemachtworden ist, eine Vorschusszahlung leisten, die die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse decken soll und im Verhältnis zu dem erlittenen Schaden steht. Im Todesfall beträgt die Vorschusszahlung nicht weniger als 16.000 SZR pro Fluggast. Die Vorauszahlung stellt jedoch keine Anerkennung der Rechtspflicht dar und kann mit einer späteren Abfindung verrechnet werden. Die hierunter geleisteten Vorschusszahlungen sind nicht erstattungspflichtig, es sei denn:
14.3.1 Wir beweisen, dass der Schaden durch die Fahrlässigkeit des verletzten oder verstorbenen Fluggastes verursacht oder mitverursacht worden ist; oder
14.3.2 Es wird später bewiesen, dass die Person, die die Vorschusszahlung erhalten hat, nicht die anspruchsberechtigte Person war; oder
14.3.3 Es wird später bewiesen, dass die Person, die die Vorschusszahlung erhalten hat, den Schaden durch Fahrlässigkeit verursacht oder mitverursacht hat.
14.4 Gemäß Artikel 14.2 und 14.3 lauten unsere Haftungsbestimmungen wie folgt:
14.4.1 Unsere Haftung für einen Schaden wird durch jedwede Fahrlässigkeit Ihrerseits verringert, die gemäß anwendbarem Recht den Schaden verursacht oder mitverursacht hat.
14.4.2 Wir haften nicht für Schäden an Handgepäck, es sei denn, sie sind durch unser Verschulden entstanden.
14.4.3 Wir haften nicht für Schäden, die aus der Erfüllung von staatlichen Vorschriften durch uns oder daraus entstehen, dass Sie die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllen.
14.4.4 Unsere Haftung für die Beschädigung von Gepäck ist auf 1.131 SZR (oder Gegenwert) pro Fluggast beschränkt, es sei denn, Sie haben spätestens beim Check-In einen höheren Wert angegeben und den entsprechenden Zuschlag entrichtet.
14.4.5 Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in den vorliegenden Beförderungsbedingungen, richtet sich Ihr Anspruch auf erstattungsfähigen kompensatorischen Schadensersatz wegen nachgewiesenen Verlusten und Unkosten nach den Vorschriften des Übereinkommen.
14.4.6 Wir haften nicht für Schäden, die durch Ihr Gepäck entstanden sind. Sie sind für alle Schäden verantwortlich, die Ihr Gepäck an anderen Personen oder Sachen, einschließlich unserem Eigentum, verursacht.
14.4.7 Wir sind haftbar für Schäden durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Gepäck unter der Voraussetzung, dass die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung durch ein Ereignis verursacht wurde, dass sich an Bord oder während des Zeitraums zugetragen hat, in dem sich das aufgegebene Gepäck in unserer Obhut befand. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Schäden, die sich aus einem dem Gepäckstück anhaftenden Mangel oder aus der Beschaffenheit oder Schadhaftigkeit des Gepäckstücks ergeben. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden an Gegenständen, die gemäß Artikel 8.3 oben nicht im aufgegebenen Gepäck enthalten sein dürfen oder die wir als gefährlich oder unsicher oder wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder ihrer Beschaffenheit sowie aufgrund ihrer Zerbrechlichkeit oder Verderblichkeit als zur Beförderung ungeeignet erachten, u.a. in Hinsicht auf des eingesetzten Typs von Flugzeug. Hinsichtlich des Handgepäcks, einschließlich Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, haften wir nur für Schäden, die wir oder unsere Agenten und Partner schuldhaft verursacht haben. Hinweise zu Gegenständen, die nicht in der Kabine bzw. dem Frachtraum mitgeführt werden dürfen , erhalten Sie in Artikel 8.10.
14.4.8 Wir übernehmen keine Verantwortung für Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen, einschließlich Tod, die auf Ihren körperlichen Zustand oder die Verschlechterung desselben zurückzuführen sind.
14.4.9 Die vorliegenden Beförderungsbedingungen und die darin enthaltenen Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten in gleichem Maße für unsere Mitarbeiter und Vertreter wie für uns. Der Gesamtbetrag, der von uns, unseren Mitarbeitern, Vertretern und anderen, mit uns in Verbindung stehenden Personen gefordert werden kann, ist auf die Höhe unserer Haftung, sofern eine solche überhaupt gegeben ist, beschränkt.
14.4.10 Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vorgesehen,hat keine dieser Beförderungsbedingungen den Verzicht auf für uns geltende Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen nach dem Übereinkommen oder dem anwendbaren Recht zum Inhalt.
14.5 Nach Artikel 22 des Übereinkommens sind wir für Schäden aus Verspätungen, die Sie selbst oder Ihr Gepäck bei der Luftbeförderung erfahren, nicht haftbar, sofern wir beweisen können, dass unsere Mitarbeiter und Agenten alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen haben oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Mit Ausnahme von Fällen grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung bei Verspätungsschäden wie folgt begrenzt:
14.5.1 Für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Fluggästen auf 4.694 SZR pro Fluggast
14.5.2 Für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Gepäck auf 1.131 SZR pro Fluggast
Das Recht auf Schadensersatz und/oder Ausgleichsleistungen erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Ankunft am Bestimmungsort oder vom Tage, an dem das Flugzeug planmäßig hätte ankommen sollen, oder vom Tag, an dem die Beförderung abgebrochen wurde, Klage eingereicht wird. Die Berechnung der Frist bestimmt sich nach dem Recht des angerufenen Gerichts.
Ihre Beförderung und die Ihres Gepäcks unterliegt auch unseren eigenen Regelungen, die für Sie bindend sind. Diese Regelungen betreffen Ryanairs Gebühren, die Haftung des Luftfahrtunternehmens gegenüber den Fluggästen und ihrem Gepäck, die Reisedokumente, das aufgegebene Gepäck und das Handgepäck (einschließlich Sportgerät und/oder Musikinstrumente), die Beförderung von Kindern, Kleinkindern und Jugendlichen, die Beförderung von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität, blinden oder sehbehinderten Fluggästen, schwangeren oder kranken Personen und Assistenztieren sowie Flug- und Namensänderungen, die bevorzugte Behandlung beim Einstieg (Priority Boarding), ATOL-Informationen und Informationen zum Luftfahrtunternehmen (Zu den Regelungen).
Ryanair ist eine "Punkt-zu-Punkt"-Fluglinie. Aus diesem Grund bieten wir keinen Transfer von Fluggästen oder Gepäck auf andere von uns selbst oder anderen Luftfahrtunternehmen betriebenen Flüge an.
Bei Passagieren die Ihre Flüge mit einer Kreditkarte bezahlen fällt eine Gebühr von 2% des Gesamtpreises an.
Aufgrund der hohen Sicherheits- und Verwaltungskosten akzeptieren wir kein Bargeld zur Bezahlung des Flugpreises oder der Steuern, Abgaben und Gebühren für Übergepäck und Sportgerät. An manchen Flughäfen kann die Bargeldzahlung örtlich begrenzt möglich sein; häufig werden auch gängige Debitkarten des jeweiligen Landes akzeptiert. Fluggäste, die beabsichtigen, diese Entgelte am Flughafen zu bezahlen, sollten sich mit dem Flughafen in Verbindung setzen und in Erfahrung bringen, ob dort Bargeld bzw. Debitkarten entgegengenommen werden. Fluggästen, die Ihren Flug mit einer Kreditkarte bezahlen, die in einer anderen Währung als der des Abfluglandes belastet wird, wird der Betrag in der Währung des Ausstellungslandes der Kreditkarte in Rechnung gestellt, einschließlich einer Gebühr für "Fremdnutzer"; Sie können sich aber vor der Zahlung nach dem tatsächlichen Betrag in Ihrer Kartenwährung erkundigen, der Ihnen verrechnet wird.
Die Artikelüberschriften in den vorliegenden Beförderungsbedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und Gliederung und sind nicht zur Auslegung des Textes gedacht.
Klicken Sie hier, um zu erfahren, wie Sie optionale Gebühren vermeiden können
Bei italienischen, französischen, spanischen, portugiesischen und deutschen Inlandsflügen unterliegen alle Gebühren der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Euro (EUR)) |
Während der ursprünglichen Flugbuchung auf Ryanair.com gekauft |
Am Flughafen oder beim Callcenter gekauft |
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EUR |
EUR |
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Kreditkartengebühr |
2% des Gesamtpreises | 2% des Gesamtpreises |
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Gebühr für bevorzugte Behandlung beim Einstieg (Priority Boarding) – pro Fluggast und einfachem Flug |
7 |
10 |
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Neuausstellungsgebühr für Bordkarte |
n/a |
70 |
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Sitzplatzresevierung*** |
10 |
15 |
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Kleinkindgebühr – pro Kleinkind und einfachem Flug (unter 2 Jahre bei Hin- und Rückflug) |
30 |
30 |
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Kleinkinderausrüstung (Kindersitz/Reisebett) – pro Ausrüstungsgegenstand und einfachem Flug – max. Gewicht pro Gegenstand 20 kg (1 Kinderwagen pro Kind kann kostenfrei mitgenommen werden.) |
10 | 20 |
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Sportgerät – pro Stück und einfachem Flug – max. Gewicht pro Stück 20 kg |
50 | 60 |
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Musikinstrumente – pro Stück und einfachem Flug –max. Gewicht pro Stück 20 kg |
50 | 60 |
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Flugänderung – pro Fluggast und einfachem Flug |
||
| Flugänderung - Nebensaison* | 30 | 45 |
| Flugänderung - Hochsaison* | 40 | 60 |
| Flugänderung - Nebensaison* Ausgewählte Flüge** | 50 | 75 |
| Flugänderung - Hochsaison* Ausgewählte Flüge** | 60 | 90 |
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Namensänderung – Pro Flugggast pro Reservierung. |
110 | 160 |
| Auscheck-Gebühr: Je Passagier/Je einfachen Flug |
Dieser Service ist nicht am Flughafen verfügbar |
15 |
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Verwaltungsgebühr für Rückerstattung staatlicher Steuern – pro Fluggast |
20 |
20 |
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Buchungsgebühr - gilt für alle Reservierungen, die an Flughäfen / durch Call-Center abgewickelt werden. |
n/a |
20 |
| Sauerstoff Reservierungsgebühr: pro einfachem Flug/reservierungen |
Online nicht verfügbar |
100 |
| Verpasster Flug Umbuchungsgebühr – nur gültig bei weniger als 40 Minuten vor und bis zu einer Stunde nach dem Abflug. | Online nicht verfügbar | 110 - am Flughafen nur |
* Nebensaison - Von 05/01/13 - Bis 31/05/13
Von 01/10/13 - Bis 20/12/13
Hochsaison - Von 01/06/13 - Bis 30/09/13
Von 21/12/13 - Bis 04/01/14
** Höhere Gepäck- bzw. Flugänderungsgebühren fallen bei allen Flügen auf den folgenden Strecken an: internationale Flüge von/auf die Kanarischen Inseln (ausgenommen spanische Inlandsflüge) , auf allen internationalen Griechenland Strecken.
*** Bitte beachten Sie, dass eine erhöhte Gebühr für die Reservierung von Sitzplätzen auf den folgenden Strecken anfällt: die Kanaren und Griechenland. Diese Strecken unterliegen einer Gebühr von £15/€15 zum Zeitpunkt der Buchung online oder £20/€20 am Flughafen oder im Call Center.
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Gepäckgebühren - (Jeder Fluggast darf bis zu 2 Gepäckstücke aufgeben) |
Während der ursprünglichen Flugbuchung auf Ryanair.com gekauft | Über meine Buchung verwalten gekauft | Am Flughafen oder beim Callcenter gekauft |
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Gebühren gelten pro Gepäckstück und einfachem Flug |
15 |
20 |
60 |
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1. Gepäckstück- 15kg – Nebensaison* Ausgewählte Flüge** |
20 |
25 |
80 |
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1. Gepäckstück - 15kg – Hochsaison* |
25 |
30 | 100 |
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1. Gepäckstück- 15kg – Hochsaison* - Ausgewählte Flüge** |
35 | 40 | 130 |
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1. Gepäckstück- 20kg - Nebensaison* |
25 | 30 | 75 |
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1. Gepäckstück- 20kg - Nebensaison* - Ausgewählte Flüge** |
30 |
35 |
90 |
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1. Gepäckstück- 20kg - Hochsaison* |
35 |
40 | 105 |
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1. Gepäckstück- 20kg - Hochsaison* - Ausgewählte Flüge** |
45 | 50 | 140 |
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2. Gepäckstück- 15kg - Nebensaison* |
N/A |
40 | 105 |
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2. Gepäckstück- 15kg - Nebensaison* - Ausgewählte Flüge** † |
N/A |
45 | 120 |
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2. Gepäckstück- 15kg - Hochsaison* |
N/A | 50 | 135 |
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2. Gepäckstück- 15kg - Hochsaison* - Ausgewählte Flüge** |
N/A | 60 | 160 |
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Zuschlag für Übergepäck pro kg |
Online nicht verfügbar |
Online nicht verfügbar |
20 |
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Gebühr für die spezielle Erklärung von wertvollem Gepäck – bewirkt eine höhere Haftungsgrenze des Luftfahrtunternehmens |
Online nicht verfügbar |
Online nicht verfügbar |
50 |
* Nebensaison - Von 05/01/13 - Bis 31/05/13
Von 01/10/13 - Bis 20/12/13
Hochsaison - Von 01/06/13 - Bis 30/09/13
Von 21/12/13 - Bis 04/01/14
** Höhere Gepäck fallen bei allen Flügen auf den folgenden Strecken an: internationale Flüge von/auf die Kanarischen Inseln (ausgenommen spanische Inlandsflüge) , auf allen internationalen Griechenland Strecken.
Diese Hinweise fassen die Haftungsregeln zusammen, die von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft nach den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und dem Übereinkommen von Montreal 1999 anzuwenden sind.
Schadensersatz bei Tod oder Körperverletzung
Es gibt keine Höchstbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen. Für Personenschäden bis zu einer Höhe von 113.100 SZR (Sonderziehungsrecht) kann das Luftfahrtunternehmen keinen Einwand gegen Schadensersatzforderungen erheben. Über diesen Betrag hinausgehende Forderungen kann das Luftfahrtunternehmen durch den Nachweis abwenden, dass es weder fahrlässig noch sonst schuldhaft gehandelt hat.
Vorschusszahlungen
Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, hat das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadensersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt diese Vorschusszahlung nicht weniger als 16.000 SZR.
Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen
Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 4.694 SZR begrenzt.
Verspätungen bei der Beförderung von Reisegepäck
Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 1.131 SZR begrenzt.
Verzögern, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck
Das Luftfahrtunternehmen haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1.131 SZR. Bei aufgegebenem Gepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, sofern das Gepäck nicht bereits vorher schadhaft war. Bei Handgepäck haftet das Luftfahrtunternehmen nur für schuldhaftes Verhalten.
Anspruch Fristen für die Verspätung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck
Die Meldung der Beschädigung/des Abhandenkommens von Gepäckstücken am Ankunftsflughafen stellt keine Forderung an Ryanair dar. Daher ist es notwendig, eine Forderung direkt an Ryanair innerhalb der gesetzten Fristen zu richten, die durch das Montrealer Übereinkommen von 1999.
Höhere Haftungsgrenze für Reisegepäck
Nach dem Montrealer Übereinkommen von 1999 ist Ryanair‘s Haftung für verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Gepäckstücke auf 1131 SZR (ca €1300) begrenzt. Ein Passagier kann von einer höheren Haftung des aufgegebenen Gepäckes profitieren indem er eine spezielle Gepäck-Wertangabeerklärung ausfüllt und eine Gebühr von 50 € / £ 50 oder den jeweiligen gleichwertigen Geldbetrag der lokalen Währung (plus Mehrwertsteuer für Inlandsflüge)pro Person / pro Flug zahlt. Die Zahlung dieser Gebühr erhöht die Haftungsgrenze des aufgegebenen Gepäck bis zu 2,262 Sonderziehungsrecte (ca. € 2600). Jede Gebühr für diese spezielle Gepäck-Wertangabeerklärung muss bei dem jeweiligen Abflugsflughafen bezahlt werden.
Klicken Sie hier auf „vollenden“ und drucken Sie eine spezielle Erklärung des Wertangabe-Formular.
Haftung des vertraglichen und des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen nicht mit dem vertraglichen Luftfahrtunternehmen identisch ist, kann der Fluggast seine Anzeige oder Schadensersatzansprüche an jedes der beiden Unternehmen richten. Ist auf dem Flugschein der Name oder Code eines Luftfahrtunternehmens angegeben, so ist dieses das Vertrag schließende Luftfahrtunternehmen.
Klagefristen
Gerichtliche Klagen auf Schadensersatz müssen innerhalb von zwei (2) Jahren, beginnend mit dem Tag der Ankunft des Flugzeugs oder dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen, erhoben werden.
Grundlage dieser Informationen
Diese Bestimmungen beruhen auf dem Übereinkommen von Montreal vom 28. Mai 1999, das in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/ 2002 geänderten Fassung und durch nationale Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.
Es liegt in der Verantwortung des einzelnen Fluggasts sicherzustellen, dass seine Reisedokumente den Anforderungen von Ryanair sowie den Einreisebestimmungen und anderen behördlichen Auflagen an jedem Zielort entsprechen. Bedenken Sie auch Folgendes:
Um die Einhaltung dieser Bestimmungen zu gewährleisten, müssen Fluggäste auf allen Flügen einen gültigen Reisepass (und ggf. ein gültiges Visum) oder einen gültigen EU/EWR-Personalausweis mit sich führen. Sämtliche Strafen, Bußgelder oder anderweitige Kosten, die aus der Nichterfüllung dieser Auflagen entstehen, müssen vom Fluggast selbst übernommen werden bzw. werden ihm in Rechnung gestellt.
Kinder, die zum Reisepass eines Elternteils/ -Erziehungsberechtigten hinzugefügt werden – EU/ Europa National (Reisepass besitzer Groβbritannien und Irland ausgenommen) - Ab dem 26. Juni 2012 müssen Kinder ihren eigenen Reisepass während der Reise vorzeigen (eine Person pro Reisepass). Seit diesem Datum sind Einträge von Kindern in die Reisedokumente nicht mehr gültig. Der Reisepass ist lediglich gültig für seinen Inhaber und alle im Dokument eingetragenen Kinder müssen ihren eigenen Reisepass besitzen. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an das Ausstellungsbüro Ihres Reisepasses.
Führerscheine, Aufenthaltsdokumentationen, Seefahrtbücher, Militärausweise usw. werden von Ryanair NICHT akzeptiert.
Die Daten der Reisedokumente sämtlicher Fluggäste (auch die von Kindern und Kleinkindern) müssen beim Online-Check-In angegeben werden. Alle Fluggäste müssen ihr gültiges Reisedokument zusammen mit ihrer Online-Bordkarte für alle Flüge beim Sicherheitspersonal und am Flugsteig vorweisen.
AUF RYANAIR-FLÜGEN WERDEN AUSSCHLIESSLICH FOLGENDE DOKUMENTE ALS REISEDOKUMENTE AKZEPTIERT:
Jeder Fluggast darf bis zu 2 Gepäckstücke aufgeben, wofür die jeweils geltende Gebühr für aufgegebenes Gepäck (wahlweise bis zu einer Gepäckgrenze von 15 kg oder 20 kg) entrichtet werden muss. Aufzugebende Gepäckstücke können auch nach erfolgter Flugbuchung bis zu 4 Stunden vor dem planmäßigen Abflug über die Option "Buchung bearbeiten" unter http://www.ryanair.com/de/manage-your-booking hinzugefügt werden. Die Gepäckaufgabegebühr wird pro Person und einfachen Flug berechnet. Bei der Online-Buchung fällt eine geringere Gebühr an. Es entstehen höhere Gebühren, wenn aufgegebenes Gepäck über die Ryanair-Buchungszentrale oder am Ticketschalter am Flughafen gebucht wird. Auf Flügen von/zu den Kanarischen Inseln**, ausgewählten Ski-Strecken***, anderen ausgewählte Strecken**** sowie auf allen Flügen im Juli und August fallen ebenfalls höhere Gebühren an. Die Gebühren können von Zeit zu Zeit variieren. Es gilt jeweils die Gebühr, die zum Zeitpunkt der Buchung und/oder Bezahlung für die gewählte Gepäckgrenze in Kraft war.
Eine vollständige Auflistung aller derzeit geltenden Gebühren für aufgegebenes Gepäck finden Sie in unserer Gebührentabelle.
Das Zusammenlegen oder Aufteilen von Gepäckgrenzen ist nicht zulässig, selbst dann nicht, wenn Fluggäste mit einer gemeinsamen Buchung reisen. Ebenso wenig ist bei Reisen mit zwei aufzugebenden Gepäckstücken das Zusammenlegen einzelner Gewichtsgrenzen erlaubt. (Für jedes einzelne Gepäckstück gilt die gebuchte Gepäckgrenze.)
Es ist nicht erlaubt aufgegebenes Gepäck von 15kg auf Gepäck von 20kg zu erweitern.
Jedem Fluggast, dessen aufgegebenes Gepäckstück die persönliche Gepäckgrenze überschreitet, wird das Übergewicht in Höhe der am Tag des Reiseantritts geltenden Gebühr in Rechnung gestellt. Diese Gebühr liegt derzeit bei 20 GBP/20 EUR pro kg (bzw. dem entsprechenden Betrag in der jeweiligen Landeswährung).
Auf Flughäfen mit SB-Terminals müssen Sie spätestens 40 Minuten vor dem planmäßigen Abflug die Gebühren für aufgegebenes Gepäck und/oder Übergepäck bezahlt und Ihr Gepäck an einer Gepäckannahmestelle aufgegeben haben.
Für Kleinkinder gibt es keine persönliche Gepäckgrenze und kein Recht auf Mitnahme von Handgepäck. Allerdings wird ein vollständig zusammenklappbarer Kinderwagen pro Kind kostenlos transportiert. Weitere Ausrüstungsgegenstände wie Autokindersitze und Reisebetten können bis zu einem maximalen Gewicht von 20 kg pro Gegenstand zusätzlich zum persönlichen Gepäck aufgegeben werden. Für online eingebuchte Kleinkinderausstattung (Kindersitze und Reisebetten) mit einem Höchstgewicht von je 20 kg fällt pro Stück und einfachem Flug eine Gebühr von 10 GBP/10 EUR an. Für über die Ryanair-Buchungszentrale oder am Flughafen eingebuchte Ausrüstung muss ein höheres Entgelt von 20 GBP/20 EUR pro Gegenstand und einfachem Flug entrichtet werden. Bei Kleinkinderausrüstung, die das zulässige Höchstgewicht von 20 kg überschreitet, wird jedes über das Höchstgewicht hinausgehende Kilogramm anhand der jeweils geltenden Übergepäckgebühr verrechnet.
Mobilitätshilfen werden kostenlos befördert.
Großes Sportgerät wie große Angelruten, Golfschläger, Fahrräder* (max. Gewicht 30 kg), Scooter, Fechtausrüstungen, Sprungstäbe, Speer, Surfbretter, Bodyboards, Snowboards, Skier usw. sowie große Musikinstrumente wie Harfen oder Drum-Kits sind für den Transport durch Luftfahrtunternehmen mit kurzen Flughafenaufenthalten wie Ryanair prinzipiell ungeeignet. Es ist jedoch möglich, Gegenstände dieser Art bei Online-Buchung über Ihre persönliche Gepäckgrenze hinaus bis zu maximal 20 kg pro Gegenstand gegen eine zusätzliche ermäßigte Gebühr pro Gegenstand und einfachem Flug im Frachtraum des Flugzeugs zu befördern. Wenn der Gegenstand am Flughafen gekauft oder über eine Ryanair-Buchungszentrale eingebucht wurde, fällt eine höhere Gebühr von 60 GBP/60 EUR pro Gegenstand und einfachem Flug an. Bei Sportgerät und Musikinstrumenten, die das zulässige Höchstgewicht von 20 kg überschreiten, wird jedes über das Höchstgewicht hinausgehende Kilogramm anhand der jeweils geltenden Übergepäckgebühr verrechnet.
Alle scharfen Objekte im aufgegebenen Gepäck müssen sicher verpackt sein, um Verletzungen des Personals bei der Durchsuchung und Abfertigung Ihres Gepäcks zu vermeiden.
*Fahrräder – MÜSSEN in einer schützenden Box oder Tasche transportiert werden um zur Reise zugelassen zu werden.
Elektrische Fahrräder können nicht transportiert werden.
Kleinere Musikinstrumente wie Gitarren, Violinen oder Violas, deren Maße die zulässigen Höchstabmessungen für Handgepäck jedoch überschreiten, können in der Kabine mitgeführt werden, wenn dafür ein eigener Sitzplatz gebucht und der anfallende Preis bezahlt wurde. Bei der Buchung von Zusatzplätzen für Ausrüstung gibt es keine zusätzliche persönliche Gepäckgrenze und kein Recht auf Mitnahme eines zusätzlichen Handgepäckstücks.
Wenn Sie einen Zusatzplatz für Ausrüstung buchen möchten, geben Sie bei der Buchung als Nachname "ITEM SEAT" und als Vorname "EXTRA" an. Ihre Buchung und Online-Bordkarte tragen dann den Vermerk "EXTRA ITEM SEAT". Die Daten des Reisedokuments des begleitenden Fluggastes müssen beim Online-Check-In angegeben werden. Reservierte Sitzplӓtze an den Notausgӓngen in den Reihen 1, 16 und 17 kӧnnen nicht gekauft werden, wenn Sie bereits einen extra Sitzplatz für mehr Komfort / einen Gegenstand gekauft haben.
Aus Sicherheitsgründen kann Ryanair keine Gegenstände mit einem Einzelgewicht von mehr als 32 kg oder Gesamtabmessungen von mehr als 81 cm (Höhe), 119 cm (Breite) und 119 cm (Tiefe) befördern. Diese Einschränkungen gelten nicht für Mobilitätshilfen.
Ryanair übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus einem dem Gepäckstück anhaftenden Mangel oder aus der Beschaffenheit oder Schadhaftigkeit des Gepäckstücks ergeben. Wir haften demnach nicht für unzureichend verpackte, verderbliche, schadhafte oder zerbrechliche Gegenstände.
Außerdem sind Sie verpflichtet, die Bestimmungen in Artikel 8 unserer Beförderungsbedingungen vollständig einzuhalten (Beförderungsbedingungen).
Pro Fluggast darf höchstens ein Stück Handgepäck (ausgenommen Kleinkinder) mit einem Höchstgewicht von 10 kg und Höchstabmessungen von 55 cm x 40 cm x 20 cm mitgeführt werden. Handtaschen, Aktentaschen, Laptop-Computer, Fotoapparate, Einkäufe von Flughafengeschäften usw. müssen in diesem einen erlaubten Handgepäckstück verstaut werden.
Zusätzliches oder zu großes/schweres Handgepäck wird am Flugsteig abgelehnt oder, falls möglich, gegen Bezahlung einer Gebühr von £60/€60 Frachtraum des Flugzeugs transportiert. Auf italienischen, spanischen, französischen und portugiesischen Inlandsflügen unterliegen Gebühren der Mehrwertsteuer gemäβ der geltenden Regierungssätze.
Wenn Sie sich wegen Ihres Handgepäcks unsicher sind, erkundigen Sie sich noch vor der Sicherheitskontrolle bei der Gepäckannahmestelle.
Kleinere Musikinstrumente wie ein Cello, eine Gitarre, eine Violine oder eine Viola, deren Maße die zulässigen Höchstabmessungen für Handgepäck überschreiten, können in der Kabine mitgeführt werden, wenn dafür ein eigener Sitzplatz gebucht und der anfallende Preis bezahlt wurde. Bei der Buchung von Zusatzplätzen für Ausrüstung gibt es keine zusätzliche persönliche Gepäckgrenze und kein Recht auf Mitnahme eines zusätzlichen Handgepäckstücks. Wenn Sie einen Zusatzplatz für Ausrüstung buchen möchten, geben Sie bei der Buchung als Nachname "ITEM SEAT" und als Vorname "EXTRA" an. Ihre Buchung und Online-Bordkarte tragen dann den Vermerk "EXTRA ITEM SEAT". Die Daten des Reisedokuments des begleitenden Fluggastes müssen beim Online-Check-In angegeben werden. Reservierte Sitzplӓtze an den Notausgӓngen in den Reihen 1, 16 und 17 kӧnnen nicht gekauft werden, wenn Sie bereits einen extra Sitzplatz für mehr Komfort / einen Gegenstand gekauft haben.
Außerdem sind Sie verpflichtet, die Bestimmungen in Artikel 8 unserer Beförderungsbedingungen vollständig einzuhalten (Beförderungsbedingungen).
Ryanair befördert keine Minderjährigen unter 16 Jahren ohne Begleitung. Minderjährige unter 16 Jahren müssen immer von einem Passagier über 16 Jahren begleitet werden. Begleit- und andere Sonderdienste stehen NICHT zur Verfügung.
Aus gesetzlichen Gründen dürfen Kinder, die zum Reisezeitpunkt zwischen 8 Tagen und einschließlich 23 Monaten alt sind, nicht auf einem eigenen Sitzplatz reisen, sondern müssen auf dem Schoß eines Erwachsenen untergebracht werden. Die Gebühr für die Beförderung von Kleinkindern beträgt 30 GBP/30 EUR (bzw. dem entsprechenden Betrag in lokaler Währung) pro Kleinkind und einfachem Flug. Pro Erwachsenem ist nur ein Kleinkind zulässig.
Baby- und Kindersitze dürfen nicht in der Kabine transportiert werden. Für Kleinkinder dürfen keine Zusatzplätze gebucht werden. Für Kleinkinder gibt es keine eigene persönliche Gepäckgrenze. Wenn das Kleinkind vor dem Rückreisetag sein zweites Lebensjahr vollendet, so müssen die entsprechenden Preise, Steuern, Gebühren und Abgaben für diesen Teil der Reise bezahlt werden.
In Spanien ansässige Minderjährige unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten reisen, benötigen für Flüge zwischen EWR-Staaten neben einem gültigen nationalen Personalausweis ein (bei der Polizei vor Ort zu beziehendes) Formular, mit dem die Eltern schriftlich in die Reise einwilligen. Dieses Formular muss bei der Passkontrolle vorgelegt werden.
Ab dem 1. Januar 2013 müssen französische Kinder unter 18 Jahren, die ohne ihre Eltern/gesetzlichen Vormund reisen,keine schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern mehr mit sich führen. Sie müssen jedoch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorzeigen. Dies gilt auf allen Flügen/Strecken.
Bei Minderjährigen aus Italien unter 14 Jahren, die mit dem neuen Ausweis "Carta d'identità" mit einem oder beiden Elternteilen innerhalb von EU/Schengen-Raum Flügen reisen, ist keine legitimation durch zusätzliche Dokumente erforderlich.
Wenn diese jedoch auf Flügen außerhalb des EU/Schengen-Raum reisen, müssen sie auch im Besitz ihrer Geburtsurkunde sein. Italienische Minderjährige in Besitz des neuen Ausweises, die ohne ihre Eltern, aber mit einer erwachsenen Begleitperson reisen, sollten auch im Besitz einer "Affido" sein. Italienische Minderjährige unter 16 Jahren die mit nur einem Elternteil oder einem Vormund reisen, müssen in Besitz eines "Affido" sein, dass durch das jeweilige Elternteil, welches nicht reist, unterzeichnet sein muss.
Portugiesische Flugstrecken: Portugiesische Staatsangehörige und in Portugal ansässige Staatsbürger anderer Staaten unter 18 Jahren, die ohne Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten aus Portugal in ein Nicht-Schengen-Land ausreisen oder von einem Nicht-Schengen-Land erneut nach Portugal einreisen, benötigen eine Reiseerlaubnis. Diese muss von beiden Elternteilen oder einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein, wobei die Unterschrift notariell beglaubigt, wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte ihren Wohnsitz in Portugal haben, oder von der portugiesischen Botschaft oder einem portugiesischen Konsulat in dem Land beglaubigt sein muss, in dem Eltern oder Erziehungsberechtigte ihren Wohnsitz haben. Eine solche Reiseerlaubnis ist auch erforderlich, wenn Minderjährige von einer anderen Person als ihrem Vater, ihrer Mutter oder einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. In diesem Fall muss der Name der begleitenden Person deutlich auf der Reiseerlaubnis vermerkt sein. Ausländischen, allein reisenden Minderjährigen unter 18 Jahren kann die Einreise in Portugal verweigert werden, wenn niemand im Land Verantwortung für ihren Aufenthalt übernimmt.
Lettische Minderjährige unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten reisen, müssen folgende Dokumente mit sich führen: einen gültigen Reisepass und ihre Geburtsurkunde sowie eine schriftliche, notariell beglaubigte Genehmigung ihrer Eltern oder ihres Erziehungsberechtigten, mit der sie sich einverstanden erklären, dass das Kind ohne sie reist.
Kroatische Flugstrecken: Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren, die ohne Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in Kroatien ein- oder aus Kroatien ausreisen, müssen folgende Dokumente mit sich führen: einen gültigen Reisepass oder einen von der zuständigen Regierungsbehörde ausgestellten Personalausweis sowie eine schriftliche, von Eltern oder Erziehungsberechtigten unterzeichnete Genehmigung. Diese muss von einer kroatischen Botschaft, einem kroatischen Konsulat oder einer lokalen Behörde beglaubigt sein. Falls die Beglaubigung nicht durch die Botschaft bzw. das Konsulat erfolgte, ist eine beeidigte Übersetzung ins Kroatische erforderlich.
Griechenland-Strecken: Kinder mit griechischer Staatsbürgerschaft, die unter 18 Jahre alt sind und ab Griechenland ohne ihre(n) Erziehungsberechtigten fliegen, müssen folgendes mit sich führen: - Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zusammen mit einer schriftlichen „Verantwortungserklärung“ des/der Erziehungsberechtigten, die es dem Kind erlaubt alleine zu reisen. Die schriftliche „Verantwortungserklärung“ muss von dem/den Erziehungsberechtigten und von der griechischen Polizei abgezeichnet werden, damit diese gültig ist.
Ein Altersnachweis ist erforderlich. Sie sind demnach verpflichtet, ein gültiges Reisedokument für das Kleinkind am Flugsteig vorzuweisen.
BEI NICHTEINHALTUNG DIESER BESTIMMUNGEN ZU KINDERN, KLEINKINDERN UND JUGENDLICHEN BEHALTEN WIR UNS DAS RECHT VOR, IHRE BUCHUNG OHNE RECHT AUF RÜCKERSTATTUNG ZU STORNIEREN UND IHNEN DEN EINSTIEG ZU VERWEIGERN.
(Hinweis gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2006: Beförderung von Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität)
Sitzeinschränkungen in der Kabine für Passagiere bestimmter Kategorien
In Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen (EU-OPS 1.260) muss unsere Flugbesatzung bei der Zuteilung der Sitzplätze sicherstellen, dass der Zugriff auf Notfallausrüstungen sowie der Zugang zu Notausgängen nicht behindert wird.
Die unten aufgeführten Kategorien von Passagieren müssen bestimmte Sitzplätze an Bord nutzen, um die Sicherheit aller Passagiere im Falle einer Notfallevakuierung des Flugzeugs zu gewährleisten.
Passagiere, die die unten beschriebenen Hilfeleistungen benötigen, müssen bestimmte Sitzplätze an Bord nutzen:
Passagiere, die mit Begleitperson/Begleithund reisen
Passagiere mit eingeschränkter oder keiner Mobilität in der Kabine
Passagiere mit geistiger Behinderung
Passagiere mit Sehbehinderung, die Hilfe benötigen
Die gebuchte Hilfeleistungsart wird auf der Bordkarte angezeigt. Wenn der Begriff (PRM Seat) auf der Karte aufgedruckt ist, wird für den Passagier ein bestimmter Sitzplatz in der Kabine freigehalten. Beim Einsteigen bringt das Kabinenpersonal den Passagier an seinen Platz. Falls er mit einer Begleitperson reist, wird dieser, falls möglich, der Platz neben ihm zugewiesen.
Passagiere, die eine der anderen Hilfeleistungsarten benötigen, erhalten KEINEN bestimmten Sitzplatz an Bord und können beim Einsteigen einen Platz wählen oder einen Sitzplatz reservieren. Hinweis: Sitzplätze an den Notausgängen dürfen nicht von Passagieren besetzt werden, die auf besondere Hilfeleistungen angewiesen sind
Sitzplatzzuweisung
Bestimmte Passagiere dürfen nicht an den Plätzen an den Notausgängen sitzen, weil sie den Zugriff auf Notfallausrüstungen versperren oder eine Notfallevakuierung des Flugzeugs behindern könnten.
Die endgültige Entscheidung bezüglich der Sitzplatzzuweisung liegt grundsätzlich beim Flugkapitän.
Reservieren besonderer Hilfeleistungen am Flughafen
Passagiere, die besondere Hilfeleistungen am Flughafen benötigen, können diese Dienstleistungen bis zu 48 Stunden vor Abflug auf der Ryanair-Website buchen. Nach Ablauf dieser Frist und bis zu 12 Stunden vor der geplanten Abflugzeit können sich Passagiere an die Ryanair-Hotline für besondere Hilfeleistungen wenden. Bitte beachten Sie hierfür die Servicezeiten. Ohne eine Vorlaufzeit von mindestens 48 Stunden kann die Bereitstellung der erforderlichen Hilfeleistung nicht garantiert werden. Der zuständige Mitarbeiter am Flughafen wird jedoch alles in seiner Macht Stehende unternehmen, um den Dienst zu erbringen.
Damit das Unternehmen am Flughafen den vorab gebuchten Service bereitstellen kann, müssen sich die Passagiere 1 Stunde und 40 Minuten vor dem Abflug am Schalter für besondere Hilfeleistungen einfinden.
Bitte zeigen Sie Ihre Bordkarte oder den Buchungsbeleg der besonderen Hilfeleistung am Zielflughafen vor, um den vorab gebuchten Service in Anspruch zu nehmen.
Passagiere, die Hilfeleistungen am Flughafen vorab gebucht haben, sollten sich mindestens 30 Minuten vor Abflug am Gate einfinden.
Klicken Sie hier, um eine Liste der Optionen für besondere Hilfeleistungen am Flughafen anzuzeigen
Telefonnummern – Hotline für besondere Hilfeleistungen
Reisen mit Mobilitätshilfen und/oder medizinischen Geräten
Passagiere mit eingeschränkter Mobilität sind berechtigt, zwei Mobilitätshilfen sowie ggf. medizinische Geräte, die sie während ihres Aufenthalts benötigen, kostenfrei zu transportieren.
Passagiere, die medizinische Geräte als zusätzliches aufgegebenes Gepäck transportieren möchten, sollten sich an die Ryanair-Hotline für besondere Hilfeleistungen wenden, um eine Befreiungserklärung für aufgegebenes Gepäck anzufordern, die sie am Gepäckabfertigungsschaltervorzeigen müssen.
Passagiere, die medizinische Geräte als zusätzliches Handgepäck transportieren möchten, solltensich an die Ryanair-Hotline für besondere Hilfeleistungenwenden, um eine Befreiungserklärung für Handgepäck anzufordern, die sie am Flugsteig vorzeigen müssen.
Fluggäste mit Behinderung müssen von einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, begleitet werden, wenn sie nicht selbstständig handeln und ein Sicherheitsrisiko darstellen können.
Richtlinien bezüglich Selbstständigkeit:
Im Folgenden finden Sie Informationen zur Definition der Selbstständigkeit gemäß dem UK Department for Transport (Access to Air Travel for Disabled People: Code of Practice (July 2008))
Jeder Fluggast muss hinsichtlich aller oben und nachstehend genannten Aspekte selbstständig handeln können. Ist dies nicht der Fall, muss er in Begleitung einer Person reisen, die mindestens 16 Jahre alt und in der Lage ist, die erforderliche Unterstützung zu leisten.
Wenn ein Passagier mit eingeschränkter Mobilität mit einer Begleitperson reist, tun wir unser Bestes, um sicherzustellen, dass dieser auf dem Platz neben ihm sitzt.
Jeder Begleiter kann nur einem Passagier mit eingeschränkter Mobilität helfen und muss den regulären Ticketpreis bezahlen.
Damit der vorab gebuchte Service am Flughafen bereitgestellt werden kann, müssen sich die Passagiere1 Stunde und 40 Minuten vor dem Abflug am Schalter für besondere Hilfeleistungen einfinden.
Passagiere, die Hilfeleistungen vorab gebucht haben, sollten sich mindestens 30 Minuten vor Abflug am Gate einfinden.
Passagiere mit Sehbehinderung, die gemäß der obigen Richtlinien auf Hilfe angewiesensind, müssen mit einer Begleitperson reisen, die mindestens 16 Jahre alt ist.
Blinden – und Begleithunde werden auf den folgenden Strecken NICHT AKTZEPTIERT:
Besondere Regelungen zur Einreise von Blinden – und Begleithunden in das Vereinigte Königreich und die Republik Irland
Einen gültigen EU Heimtierausweis
Oder
Ein offizielles tierärztliches Gesundheitszeugnis aus einem Drittland (plus alle benötigten medizinischen Dokumente)
International Guide Dog Federation
Assistance Dogs UK
Assistance Dogs International (ADI)
Besondere Regelungen für Blinden – und Begleithunden auf Flügen innerhalb der EU und des EWR
Passagiere die mit einem Blinden – oder Begleithund reisen, müssen einen gültigen Heimtierausweis* oder ein offizielles tierärztliches Gesundheitszeugnis aus einem Drittland (plus alle benötigten medizinischen Dokumente) auf allen Flügen innerhalb der EU und des EWR mit sich führen
Allgemeine Regelungen zur Reise:
Bitte beachten Sie: Versäumnis uns im Vorraus über die Reise mit einem Blinden – oder Begleithund zu informieren, kann darin resultieren dass Ihnen bei Ankunft am Flughafen unser Service nicht zur Verfügung steht und Sie Ihren gebuchten Flug nicht antreten können.
* Heimtierausweis: Es liegt in der Verantwortung des Passagiers sicherzustellen, dass der vorgezeigte Heimtierausweis auf dem neusten Stand ist und in Übereinstimmung mit den Impf- und Behandlungsbestimmungen des Ziellandes. Wir können keine Haftung für jegliche Blinden – und Begleithunde übernehmen, die unvorschriftsmäβig dokumentiert sind. Bei Zweifel an der Reiseberechtingung empfehlen wir im Vorraus der Reise den Zielflughafen zu kontaktieren um die Details zum Heimtierausweis zu klären.
*Offizielles tierärztliches Gesundheitszeugnis aus einem Drittland: Besitzer von Blinden – und Begleithunden aus Ländern die keine Heimtierausweise ausgeben, müssen ein offizielles tierärztliches Gesundheitszeugnis erbwerben um sicherzustellen dass ihr Hund die Regeln des Pet Travel Scheme erfüllt
Passagiere mit Hörbehinderung, die gemäß der obigen Richtlinien selbständig sind, können ohne Begleiter reisen.
Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, die mit einem elektrischen Rollstuhl reisen, müssen uns mindestens 48 Stunden vor ihrer Reise über das Gewicht sowie Minimum Gröβe des Rollstuhls informieren. Passagiere werden also gebeten, die Bedienungsanleitung des Rollstuhls mit zum Flughafen zu bringen.
Elektrische Rollstühle müssen mit dem Folgenden übereinstimmen um für die Reise zugelassen zu werden:
Hinweis:
Die Gewichtsbegrenzung von 32 kg für Gepäckstücke gilt nicht für Mobilitätshilfen.
In der Kabine sind keine Rollstühle zugelassen und Segways können nicht befördert werden.
Wir empfehlen, für die Mobilitätshilfen eine Reiseversicherung abzuschließen, da die Haftung von Fluggesellschaften unter dem Montrealer Übereinkommen von 1999 eingeschränkt ist.
Flugzeug-Rollstuhl
An Bord aller unserer Flugzeuge sind spezielle Flugzeug-Rollstühle verfügbar, und unser Personal ist dafür ausgebildet, Passagieren mit eingeschränkter Mobilität dabei behilflich zu sein, zum Waschraum und zurück zu gelangen. Aufgrund von Sicherheitsbestimmungen dürfen unsere MitarbeiterPassagieren nicht dabei behilflich sein, sich vom Flugzeugsitz zum Flugzeug -Rollstuhl oder vom Rollstuhl in den Waschraum zu bewegen. Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten ist ebenfalls nicht gestattet.
Aus Sicherheitsgründen kann Ryanair den Fluggästen nicht erlauben, eine eigene Sauerstoffversorgung mit an Bord zu nehmen. Wenn auf einem Flug Sauerstoff benötigt wird, muss dieser möglichst am Tag der Flugbuchung direkt bei Ihrer Ryanair-Buchungszentrale vor Ort reserviert werden, spätestens jedoch sieben (7) Tage vor Abflug. Für diese Leistung wird eine Gebühr gemäß der Ryanair-Gebührentabelle erhoben.
Aus Sicherheitsgründen kann nur ein Sauerstoffversorgungsgerät pro Flug zur Verfügung gestellt werden. Fluggäste, die eine Sauerstoffversorgung benötigen, müssen ein schriftliches Attest in englischer Sprache des behandelnden Arztes mit sich führen, in dem bestätigt wird, dass der Fluggast reisetauglich ist, kein Bedarf an ständiger Sauerstoffversorgung über einen Zeitraum von mehr als 250 Minuten bei 2 l/min besteht und der von uns bereitgestellte Sauerstoff für den Fluggast geeignet ist. Fluggäste ohne dieses Attest werden nicht befördert.
Sobald eine unkompliziert verlaufende Schwangerschaft in die 28. Woche geht, sind werdende Mütter verpflichtet eine „Fit to Fly“-Bestätigung (Bestätigung zur Flugtauglichkeit), ausgestellt von ihrer Hebamme oder ihrem Arzt, mitzuführen Klicken Sie hier, um die Bestätigungsvorlage herunterzuladen. Das vollständig ausgefüllte Bestätigungsformular muss auf ein Datum, das maximal zwei Wochen vor Flugantritt zurückliegt, datiert sein und entweder am Gepäckaufgabeschalter oder am Flugsteig vorgelegt werden.
Ryanair behält sich das Recht vor, einer werdenden Mutter, die sich in einer Schwangerschaft ab der 28. Woche befindet, die Flugreise zu verweigern, wenn diese keine vollständig ausgefüllte „Fit to Fly“-Bestätigung (Bestätigung zur Flugtauglichkeit) ihrer Hebamme oder ihres Arztes entweder am Gepäckaufgabeschalter oder am Flugsteig vorlegen kann.
Bei unkomplizierten Schwangerschaften ist eine Flugreise in den folgenden Schwangerschaftswochen nicht gestattet:
Mutter des Babys erst 48 Stunden nach der Geburt fliegen, vorausgesetzt, die Geburt verlief ohne Komplikationen und chirurgische Eingriffe. Bei einem Kaiserschnitt oder einem anderen chirurgischen Eingriff kann sie frühestens nach 10 Tagen reisen. In diesem Fall ist jedoch auch eine Reisegenehmigung durch den behandelnden Arzt erforderlich.
Änderungen an Flugdaten, -zeiten und -routen können (bei Sitzplatzverfügbarkeit) bis zu 4 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit online (solang Sie noch nicht eingecheckt sind*)oder (während der Geschäftszeiten) über eine Buchungszentrale vorgenommen werden. Spezielle Online-Tarife können nicht wahrgenommen werden, wenn die Buchungsänderung am Flughafen oder über die Buchungszentrale vorgenommen werden.
Flugänderungsgebühren gelten pro einfachen Flug und pro Person, Preise sind saisonal – Bitte schauen Sie für Details auf unsere Gebührentabelle. Hinzu kommen Kosten in Höhe der Preisdifferenz zwischen dem ursprünglichen Flugpreis und dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis für die neue Buchung zum Zeitpunkt der Änderung. Beachten Sie, dass bei geringerem Gesamtpreis für den neuen Flug keine Rückerstattung der Differenz erfolgt.
Der Name eines Fluggastes kann online gegen eine Gebühr von 110 GBP/110 EUR oder am Flughafen bzw. über die Buchungszentrale gegen eine Gebühr von 160 GBP/160 EUR geändert werden. Namensänderungen sind bis zu 4 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit online (solang Sie noch nicht eingecheckt sind*)oder (während der Geschäftszeiten) über eine Buchungszentrale möglich. Namensänderungen müssen sich immer auf die gesamte Flugroute des betreffenden Fluggastes beziehen.
Sollten Sie eine Ӓnderung in Ihrer Buchung wünschen, die nicht alle Passagiere betrifft, kontaktieren Sie bitte umgehend unseren lokalen Reservierungsservice (während der Ӧffnungszeiten). Dies gilt auch wenn Sie einen Inlandsflug in einen internationalen Flug umändern möchten.
In Deutschland können Bezahlungen per ELV nur bis zu 10 Tage vor Abflug akzeptiert werden.
*Passagiere, die bereits online eingecheckt sind, aber dennoch Änderungswünsche bezüglich der Reisedaten, der Flugrouten oder der Passagiernamen haben, müssen eine Reservierungszentrale bis zum Vortag des Abflugdatums kontaktieren (je nach Öffnungszeiten) , um aus den angeforderten Flugbuchungen ausgecheckt zu werden. Hierbei wird eine Auscheck-Gebühr in Höhe von 15€/15£ je Flug/je Passagier erhoben. Nachdem Sie ausgecheckt sind, kann die Buchung über Buchung bearbeiten geändert werden. Namensänderungen sind nicht mehr möglich, wenn einer der Flugsektoren in dieser Buchung bereits geflogen wurde. Dieser Service ist nicht am Flughafen verfügbar
Der Service des Bevorzugten Einsteigens erlaubt es Passagieren Teil der ersten ins Flugzeug einsteigenden Gäste zu sein und somit jeden verfügbaren Sitz wählen zu können, mit Ausnahme der als Reservierten Sitzreihe ausgewiesenen Sitze in den Reihen 1, 2, 5, 15,16, 17, 32 & 33.
Das Bevorzugte Einsteigen kann online erworben werden gegen eine Gebühr von £7/€7 pro Person/ einfacher Flug (lokale Währung entsprechend) während des Buchungsprozesses (für alle Passagiere bei einer Flugreservierung) or nach dem Buchen innerhalb von Buchung bearbeiten. Alternativ kann es sonst auch am Flugscheinschalter des Flughafen erworben werden oder via des Callcenters für £10/€10 pro Person/ einfacher Flug.
Die Möglichkeit bestimmte Sitzplätze zu reservieren besteht auf allen Ryanair Flügen.
Ein reservierter Sitzplatz in Reihe 2, 5, 15, 32, 33 und den Reihen 1,16 & 17 (Notausgang) kann im voraus online gebucht werden oder über unser Call Center/Flughafen*. Der Service „bevorzugtes Einsteigen“ ist in der Sitzplatzreservierungsgebühr enthalten.
Um auf einem Sitzplatz an einem Notausgang sitzen zu können (Reihen 1,16 oder 17) müssen sie:
· 16 Jahre alt sein oder Älter
· Gewillt sein anderen zu helfen im Falle eines Notfalls
· nicht mit Kindern reisen
· keine Sitzgurtverlängerung benutzen
Reservierte Sitzplӓtze an den Notausgӓngen in den Reihen 1,16 und 17 kӧnnen nicht gekauft werden, wenn Sie bereits einen extra Sitzplatz für mehr Komfort / einen Gegenstand gekauft haben/ Beinbruch
Kleinkindern ist es nicht erlaubt in den Reihen 1,2 (Sitzplätze A, B und C) 15, 16 und 17 zu sitzen.
Maximal ein Kleinkind kann in Reihe 2 (D, E, F) sitzen und maximal 2 Kleinkinder in Reihe 5, 32, 33 (eines auf jeder Seite des Ganges).
Die Sitzplatzreservierungsgebühr ist nicht erstattbar,auch wenn der Kunde nicht in der Lage ist seinen reservierten Platz zu nutzen für die obengenannten Gründe.
Kunden die einen Sitzplatz reserviert haben,die jedoch Ihre Flugdaten/route oder den Passagiernamen ändern möchten,können dies Online oder via Call Center tun. Jedoch wird der reservierte Sitzplatz nicht auf den neuen Flug/Passagier übertragen auch hier wird die Gebühr nicht zurückerstattet.
Wir behalten uns vor reservierte Sitzplätze jederzeit neu zuzuweisen, dies könnte aus betrieblichen Ursachen oder Sicherheitsgründen notwendig sein.
* Reservierte Sitzplätze können während der Buchung online für £10/€10 gekauft werden. Alternativ können Sie Sitzplätze am Flughafen oder durch das Callcenter für £15/€15 reservieren. Bitte beachten Sie das auf den folgenden Strecken eine höhere Gebühr anfallen kann, den Kanaren, Griechenland und Zypern. Diese Strecken unterliegen einer Gebühr von £15/€15 bei einer Buchung über die Homepage und £20/€20 bei Buchung am Flughafen oder durch das Callcenter.
Alle auf der Website http://www.ryanair.com/ angebotenen Flüge werden von Ryanair Limited betrieben.