News Release
13.06.12
Dublin, 13. Juni 2012: Ryanair, Europas beliebteste Fluggesellschaft, begrüßt das Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt, das bestätigt, dass Screenscraper-Webseiten dazu verpflichtet sind, beim Verkauf von Ryanair-Tickets die Vermittlungsgebühren und –entgelte für die Kunden schon beim Beginn einer Buchung kenntlich zu machen.
Das Frankfurter Gericht urteilte, dass die Firma Unister, Betreiber von Seiten wie www.fluege.de und www.ab-in-den-urlaub.de, die Ryanair-Flüge ohne die Erlaubnis der Fluggesellschaft verkauft, ihre Bearbeitungsgebühr von
14,93 Euro für alle Kunden auszuweisen hat.
Ryanair ruft ihre Passagiere dazu auf, ihre Flüge nur direkt auf www.ryanair.de zu buchen. Das Urteil soll sicherstellen, dass Kunden, die ihre Buchungen über entsprechende Screenscraper-Seiten abwickeln, sofort über die Gebühr Unisters von 14,93 Euro pro Passagier, die zu einem erhöhten Endpreis bei einem Ryanair-Flug im Vergleich zu einer Buchung direkt auf www.ryanair.de führt, in Kenntnis gesetzt werden. Die irische Fluggesellschaft hält deutsche Verbraucherzentralen dazu an, alle anderen Screenscraper-Seiten, die oftmals ihre Gebühren verstecken, auf dieses Urteil aufmerksam zu machen.
Stephen McNamara, Head of Communications bei Ryanair, dazu: „Wir begrüßen das Urteil des Frankfurter Gerichts, welches bestätigt, dass Screenscraper-Services ihre Gebühren nicht mehr verstecken können, sondern in Zukunft mit offenen Karten spielen müssen. Ryanair kämpft bereits seit geraumer Zeit gegen die Services sogenannter Screenscraper.
Wir hoffen, dass das Gerichtsurteil die Preisgestaltung solcher Online-Reiseservices nun im Sinne der Kunden transparent macht. Wir rufen deutsche Verbraucherzentralen, vor allem die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), dazu auf, sicherzustellen, dass sich in Zukunft alle derartigen Anbieter an die Entscheidung des Oberlandesgerichts in Frankfurt halten und ihre Gebühren für den Kunden sichtbar machen.“