Ryanair-Nachrichten

News Release


27.05.11

Nach Gerichtsentscheid

 
Sieg für deutsche Verbraucher über Screenscraper-Webseite
 
Screenscraper müssen künftig Zusatzgebühren offenlegen
 

Dublin, 23. Mai 2011: Ryanair feierte heute die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, dass Screenscraper-Webseiten künftig den Endpreis inklusive Zusatzgebühren bereits zu Beginn des Buchungsprozesses offenlegen müssen.

Ryanair hatte gegen die deutsche Unister GmbH geklagt, die ihre Vermittlungsgebühr zu Beginn der Buchung nicht ausgewiesen hatte. Die Vermittlungsgebühr der Unister GmbH beläuft sich derzeit auf 14,93 Euro pro Person für den einfachen Flug – zusätzlich zum Preis für das Ryanair-Ticket. Dieser neuerliche Gerichtsentscheid gegen eine Mittler-Webseite ist ein weiterer Schritt im Kampf der irischen Fluggesellschaft, im Verbraucherinteresse gegen solche vorzugehen.

Dazu Stephen McNamara von Ryanair:

„Ryanair begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, weil dies künftig festlegt, dass Mittler-Webseiten die tatsächlichen Gebühren zu Anfang der Buchung ausweisen müssen – und nicht erst am Ende. Screenscraper-Webseiten wie Unister führen Ryanair-Kunden zu teureren  Flugtickets.

Ryanair wird auch in Zukunft weiterhin im Verbraucherinteresse gegen solche Mittler-Webseiten vorgehen und ruft hiermit alle Verbraucherzentralen in Deutschland – insbesondere die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) – dazu auf, gegen solche Geschäftspraktiken vorzugehen.“

 



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