Ryanair-Nachrichten

News Release


18.01.11

Ryanair-Erklärung zur gebührenpflichtigen Ausstellung von Bordkarten

Fluggesellschaft erinnert Passagiere an das Ausdrucken ihrer Bordkarte vor dem Flug
 
Dublin, 18. Januar 2011: Ryanair hat heute ihre spanischen Anwälte damit beauftragt, Berufung gegen das Urteil des Handelsgerichts in Barcelona einzureichen, das die Ausstellung der Bordkarten gegen eine Gebühr von 40 Euro für rechtswidrig erklärt hat.
Die Berufung von Ryanair wird auf folgenden Fakten basieren:
1.     Alle Passagiere stimmen zum Zeitpunkt der Buchung zu, dass sie online einchecken und ihre Bordkarte mindestens vier Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit ihres Fluges ausdrucken.
2.     Sollte ein Passagier ohne Bordkarte am Flughafen eintreffen, ist er nicht zum Fliegen berechtigt. In diesem Fall besteht keine Verpflichtung für Ryanair, dem Passagier eine Bordkarte auszustellen.
3.     Sollte die Entscheidung des Gerichts im Berufungsverfahren nicht rückgängig gemacht werden, wird Ryanair auf die Bordkarten-Gebühr verzichten und Fluggäste ohne entsprechend selbst ausgedruckte Bordkarte können weder die Sicherheitskontrolle passieren noch das Flugzeug betreten.
4.     Es obliegt nicht dem Handelsgericht in Barcelona, die Vertragsbedingungen zwischen Ryanair und den Ryanair-Passagieren, die bereits zu 99 Prozent ihre selbst ausgedruckte Bordkarte am Check-In-Schalter vorweisen, neu zu formulieren.  

Stephen McNamara, von Ryanair, erklärt:

„Ryanairs Tiefpreise und kostengünstige Serviceleistungen werden von Millionen Passagieren in Anspruch genommen, weil sie einfach und effizient sind und im Einvernehmen mit den Fluggästen bei der Buchung stehen. Ohne diese Verfahren müsste Ryanair wieder zahlreiche Handling-Agents auf allen Flughäfen einstellen, die manuell Bordkarten für Passagiere ausstellen, die ihre eigenen Bordkarten „vergessen“ haben und somit der Vereinbarung zum Online-Check-In nicht nachgekommen sind.
Wir glauben, dass das Urteil des Handelsgerichts in Barcelona im Sinne des Vertragsrechts jeder Grundlage entbehrt, das Ryanair verpflichtet sei, Bordkarten für Passagiere am Flughafen auszustellen, die es versäumt haben ihre selbst ausgedruckte Bordkarte mitzunehmen – außer wenn diese eine vorher festgelegte Gebühr entrichten.
Falls diese Entscheidung im Berufungsverfahren bestätigt wird, so wird Ryanair gezwungen sein, diesen Service gänzlich einzustellen. Passagiere, die nicht in Besitz einer gültigen Bordkarte sind, sind dann nicht in der Lage, mit Ryanair zu fliegen. Diese Fluggäste müssten somit eine Neubuchung für den nächsten verfügbaren Flug vornehmen und den tagesaktuellen Flugtarif zahlen.
Für Ryanair ist es nicht nachvollziehbar, wie das Handelsgericht in Barcelona eine freiwillig eingegangene vertragliche Vereinbarung zwischen 73 Millionen Passagieren und Ryanair umdeuten kann. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass dieses Urteil im Berufungsverfahren aufgehoben wird. In der Zwischenzeit wird die Gebühr für die Neuausstellung von Bordkarten an Ryanair-Flughäfen weiterhin für die geringe Zahl an Passagiere erhoben, die sich nicht an die Vereinbarung mit uns halten, ihre selbst ausgedruckte Bordkarte mitzubringen.“ 

 



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