Ryanair-Nachrichten

 
News Release
02.03.10

Ryanair erneut erfolgreich vor Gericht

 

Dem Screenscraper Cheaptickets ist der Weiterverkauf von Tickets untersagt

Irische Airline setzt sich für deutsche Verbraucher ein

Dublin, 02. März 2010: Ryanair, die weltweit beliebteste Fluggesellschaft, feiert einen weiteren Erfolg vor Gericht im Sinne der Verbraucher. Das Landgericht Hamburg hat es Cheaptickets verboten, die Ryanair-Webseite Ryanair.com zu nutzen, um die Tickets des irischen Carriers unter Missachtung der Nutzungsbedingungen weiterzuverkaufen. Cheaptickets ist es in diesem Zusammenhang insbesondere untersagt, Daten der Flugbuchungsmaske der Ryanair-Webseite zu vervielfältigen und zu verbreiten.

Das Gericht bestätigte mit diesem Urteil eine ähnliche Entscheidung vom Januar dieses Jahres. Dort befand das Landgericht Hamburg, dass das Auswerten der Ryanair-Website zum Zwecke des Weiterverkaufs von Ryanair-Flugtickets durch den Anbieter Vtours rechtswidrig ist. Ryanair hat damit mehr Rechtsicherheit für sich erwirkt.

Ryanair hat in der Vergangenheit europaweit zahlreiche Klagen eingereicht, um im Interesse der Verbraucher gegen rechtswidrige Screenscraping-Webseiten vorzugehen. Hintergrund des Vorgehens von Ryanair ist nämlich folgender: Die Online-Wiederverkäufer geben Kunden ohne Erlaubnis von Ryanair und unter Umgehung von deren Nutzungsbedingungen Fluginformationen weiter und vertreiben Flugtickets der irischen Fluggesellschaft im Rahmen des Weiterverkaufs mit teilweise hohen Zusatzgebühren, ohne diese Aufschläge dem Käufer gegenüber ersichtlich zu machen.

Stephen McNamara von Ryanair führt aus:

„Zum vierten Mal in Folge feiert Ryanair heute einen Sieg vor einem deutschen Gericht, die das Screenscrapen für Weiterverkaufszwecke  als gesetzeswidrig einordnen. Ryanair ist zuversichtlich, dass diese Präzedenzfälle dafür sorgen werden, dass weitere europäische Gerichte Ryanairs Kampf für Verbraucher gegen so genannte Screenscraping-Webseiten und ihre überteuerten Angebote unterstützen werden.
Es steht weiterhin allen Preisvergleichsseiten offen, sich an unserem Lizenzverfahren zu beteiligen, um so offiziell auf die Flugpläne und Tarifinformationen von Ryanair.com zuzugreifen und diese mit den Angeboten von Wettbewerbern zu vergleichen. Und diese dann auch zu den originären Ticketpreis weiterzugeben und nicht mit eigenen Aufschlägen zu verfälschen. Cheaptickets, wie jeder andere Anbieter auch, hat die Möglichkeit, sich für dieses Verfahren zu registrieren. Dann könnten Verbraucher sich auch dort von fairen Vergleichen überzeugen und sicher sein, von dort aus direkt zu unseren garantierten Tiefpreisen weitergeleitet zu werden.“
 

 


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