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22.04.10
Ryanair zahlt Schadenersatz entsprechend der unfairen EU-Verordnung 261Dublin, 22. April 2010: Ryanair hat heute bestätigt, den Flugbetrieb aus Irland und Großbritannien nach Kontinentaleuropa wieder planmäßig aufgenommen zu haben. Darüber hinaus fliegt die irische Airline in Kontinentaleuropa wieder wie vorgesehen und hat Extraflüge auf den Strecken frei geschaltet, auf denen besonders viele Passagiere nach der einwöchigen Schließung des europäischen Luftraums gestrandet waren.
Weiterhin gab Ryanair heute bekannt, dass Schadenersatz, wie die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 ihn bei Annullierungen vorsieht, gezahlt werden soll. Diese sieht vor, alle angemessenen und mit Belegen eingereichten Passagier-Auslagen der letzten Woche zu erstatten. Dagegen haben Passagiere kein Recht auf Abfindung, da die Schließung des europäischen Luftraums der letzten sieben Tage außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften lag. Michael O’Leary, CEO von Ryanair, dazu heute: „Die Ereignisse der vergangenen sieben Tage, in denen europäische Fluggesellschaften durch die Schließung des Luftraums über Europa daran gehindert wurden, planmäßig zu fliegen, haben bewiesen, wie absurd und diskriminierend die EU-Fluggastrechteverordnung 261 gegenüber den europäischen Fluggesellschaften ist. Konkurrenten wie Bus- und Fährunternehmen sowie Bahnanbieter sind nur dazu verpflichtet, angemessenen Schadenersatz in Höhe des ursprünglichen Ticketpreises zu zahlen. Fluggesellschaften hingegen müssen jedoch der EU261-Verordnung nachkommen und potentiell unbegrenzte Ausgaben gegen Belege zurück zahlen – auch vor dem Hintergrund, dass von den zuständigen Behörden fälschlicherweise ein generelles Flugverbot über Europa verhängt wurde.
Ryanair setzt sich schon lange im Rahmen der Fluggastrechteverordnung dafür ein, dass die Erstattung der für Passagiere entstandenen Kosten auf die Höhe des Ticketpreises begrenzt wird – so wie es auch bei anderen Transportunternehmen der Fall ist. Wir werden in Zukunft gemeinsam mit der europäischen Low Fares Airlines Association (ELFAA) daran arbeiten, diesen Plan umzusetzen und versuchen die Europäische Kommission und das Europäische Parlament von einer Neuauflage der Fluggastrechteverordnung zu überzeugen, die eine angemessene Grenze bei Schadenersatzzahlungen vorsieht.“
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