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RYANAIR-TIEFPREISGARANTIE - ODER WIR ERSTATTEN IHNEN DIE DOPPELTE DIFFERENZ*

* BEDINGUNGEN

  1. Dieses Angebot ist nur gültig für Buchungen die zwischen Freitag dem 10. September 2010, bis einschließlich 26th October 2013, auf www.ryanair.com gemacht werden.
  2. Sollte ein Passagier bei einer anderen Fluggesellschaft für einen Hin- und Rückflug auf einer den Anforderungen dieser Bedingungen entsprechenden Strecke einen preiswerteren Tarif finden als den bei Ryanair für diesen Reiseverlauf angegebenen, dann erhält er von Ryanair die Differenz zwischen dem preiswerteren Tarif und dem Ryanair-Tarif doppelt erstattet*.
  3. Der angegebene Tarif für den Hin- und Rückflug ist inklusive aller obligatorischen Steuern und Gebühren, enthält jedoch keine Verwaltungsgebühr, Gepäckgebühren, Priority Boarding oder sonstige optional anfallende Gebühren.
  4. Um die Differenz doppelt erstattet zu bekommen*, muss ein Passagier einen Hin- und Rückflug auf www.ryanair.com buchen und innerhalb einer Stunde nach der Buchung das verlinkte Antragsformular (nur in Englisch erhältlich) ausfüllen und an priceguarantee@ryanair.com schicken.
  5. Reicht ein Antragsteller aus irgendeinem Grund das Antragsformular nicht innerhalb einer Stunde nach Durchführung der Buchung auf www.ryanair.com ein, so gilt der Antrag als verspätet und kann im Rahmen dieser Promotionaktion nicht berücksichtigt werden.
  6. Anträge sind nur zulässig, wenn die Abflugszeiten der Flüge der anderen Fluggesellschaft innerhalb einer Stunde vor oder nach den Abflugszeiten der ursprünglich bei Ryanair gebuchten Flüge liegen.
  7. Zusammen mit dem Antragsformular muss zudem ein Bildschirmabdruck (Screenshot) des durch die andere Fluggesellschaft angebotenen Tarifs (inklusive aller obligatorischen Steuern und Gebühren) per E-Mail eingereicht werden. Innerhalb einer Stunde nach Zugang der E-Mail (nur innerhalb der Geschäftszeiten, Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr) wird Ryanair den angegebenen "Wettbewerbertarif" überprüfen. Kann der angegebene "Wettbewerbertarif" nicht im Internet verifiziert werden, so ist der Antrag ungültig.
  8. Eine Antragstellung ist nur für Flüge möglich, deren Abflugs- und Zielorte direkt vergleichbar sind. Dies ist nur bei solchen Flughäfen der Fall, die durch die IATA (International Air Transport Association) dieselbe Städtekennung zugewiesen bekommen haben. Zum Beispiel ist ein Antrag zulässig, wenn der Abflugs- bzw. Zielflughafen der verglichenen Flüge einer der fünf Londoner Flughäfen mit entsprechender IATA-Kennung (Heathrow, Gatwick, Stansted, Luton und City) oder einer der Glasgower Flughäfen mit entsprechender IATA-Kennung (Glasgow International und Glasgow Prestwick) ist. Ein Antrag ist nicht zulässig, wenn der Abflugs- oder Zielflughafen keine IATA-Kennung hat, z.B. Girona und Barcelonas Flughafen El Prat.
  9. Hat Ryanair mehr als zwei Flugmöglichkeiten zwischen zwei Städten im Angebot (z.B. von Dublin nach London-Stansted oder von Dublin nach London-Gatwick), so muss sich der Antrag auf den günstigsten angebotenen Ryanair-Tarif für die in Frage kommenden Strecken beziehen.
  10. Sobald der Antrag durch Ryanair-Mitarbeiter überprüft worden ist, wird der Antragsteller innerhalb von 24 Stunden (Montag bis Freitag) per E-Mail über die Annahme oder Ablehnung seines Antrags informiert. Bei erfolgreicher Antragstellung wird die entsprechende "doppelte Differenz*" innerhalb von fünf Arbeitstagen dem bei der Buchung angegebenen Kredit-/Zahlungskartenkonto gutgeschrieben. Mitarbeiter von Fluggesellschaften sowie deren Familien sind von der Inanspruchnahme der Tiefpreisgarantie ausgeschlossen.
  11. Durch Ryanair getroffene Entscheidungen über gestellte Anträge sind nicht anfechtbar.
  12. Ryanair behält sich vor, diese Promotionaktion jederzeit nach ihrem alleinigen Ermessen mit einer Ankündigungsfrist von 24 Stunden abzuändern oder zu beenden.

*Bei erfolgreicher Antragstellung erhält der Passagier von Ryanair die Differenz zwischen dem durch Ryanair angebotenen Hin- und Rückflugtarif und dem niedrigeren Tarif eines Wettbewerbers für denselben Reiseverlauf doppelt erstattet (siehe oben). Für jeden Antrag gilt eine Erstattungshöchstgrenze in Höhe von 100€ (70£) oder des entsprechenden Betrags in der jeweiligen Landeswährung pro Hin- und Rückflug. Falls also die Differenz zwischen dem Hin- und Rückflugtarif der Ryanair und dem preiswerteren Tarif eines Wettbewerbers mehr als 50€ (35£) oder als der entsprechende Betrag in der jeweiligen Landeswährung beträgt, ist der in diesem Fall durch Ryanair zahlbare Betrag auf 100€ (70£) oder den entsprechenden Betrag in der jeweiligen Landeswährung beschränkt.

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