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Hinweis gemäß der EU-verordnung 1107/2006 über die rechte von behinderten flugreisenden und flugreisenden mit eingeschränkter mobilität? |
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Für uns stehen die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Fluggäste während ihrer Reise im Mittelpunkt. Nachfolgend finden Sie die Richtlinien und Vorgehensweisen, die es einzuhalten gilt, wenn behinderte bzw. in ihrer Mobilität eingeschränkte Fluggäste reisen. Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität können die für sie erforderlichen Hilfeleistungen bei der ursprünglichen Flugbuchung auf der Ryanair-Website reservieren. Die angeforderten besonderen Hilfeleistungen werden bestätigt und auf der Flugbestätigungsseite im Internet, auf dem nach der Buchung per E-Mail zugesandten Reiseverlauf und auf der Online-Bordkarte vermerkt. Fluggäste, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen besonderen Hilfeleistungen zum Zeitpunkt der Buchung zu reservieren, sollten sich so früh wie möglich aber spätestens 48 Stunden vor Abflug mit der Ryanair-Hotline für besondere Hilfeleistungen in Verbindung setzen. Dies ermöglicht es uns, Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden und sicherzustellen, dass die relevanten Fluggastinformationen an das Unternehmen für besondere Hilfeleistungen am Flughafen weitergeleitet werden. BESCHRÄNKUNG in Bezug auf Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität (PRM, Passengers with Reduced Mobility) Aus Sicherheitsgründen darf pro Flug nur eine begrenzte Anzahl an behinderten oder in ihrer Mobilität durch sensorische oder motorische Behinderungen eingeschränkten Fluggästen transportiert werden: Diese Beschränkung dient dazu, die Sicherheit der Fluggäste mit Behinderungen bzw. eingeschränkter Mobilität und auch die Sicherheit der anderen Fluggäste, insbesondere im Falle einer Notfallevakuierung, zu gewährleisten. Damit sichergestellt ist, dass die Notfallevakuierung aller Fluggäste gemäß den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden kann, dürfen sich maximal vier Fluggäste mit Behinderungen bzw. eingeschränkter Mobilität, die auf Unterstützung angewiesen sind, an Bord befinden. Diese Beschränkung ermöglicht es dem Bordpersonal, sich persönlich um jeden einzelnen behinderten bzw. in seiner Mobilität eingeschränkten Fluggast zu kümmern, wenn eine Notfallevakuierung erforderlich ist. Bitte beachten Sie auch, dass auf Flügen mit Ryanair die Mitnahme von Krankentragen nicht gestattet ist.
Die endgültige Entscheidung hinsichtlich aller Aspekte, welche die Sicherheit des Flugzeugs betreffen, liegt immer beim Kapitän. Reisende mit Begleitperson: Fluggäste, die nicht selbstständig reisen können, müssen in Begleitung einer nicht behinderten Person reisen, die mindestens 16 Jahre alt ist. Wir halten die Richtlinien des Verkehrsministeriums von Großbritannien ein, die im Juli 2008 bezüglich des Zugangs zum Reiseverkehr für Menschen mit Behinderungen aufgestellt wurden (UK Department for Transport - Access to Air Travel for Disabled People: Code of Practice, July 2008). Richtlinien: Jeder Fluggast muss hinsichtlich aller nachstehend genannten Aspekte selbstständig handeln können. Ist dies nicht der Fall, muss er in Begleitung einer nicht behinderten Person reisen, die mindestens 16 Jahre alt und in der Lage ist, die erforderliche Unterstützung zu leisten.
Reist ein behinderter bzw. in seiner Mobilität eingeschränkter Fluggast in Begleitung einer anderen Person, werden alle vertretbaren Anstrengungen unternommen, damit diese Begleitperson einen Sitzplatz neben dem auf Unterstützung angewiesenen Fluggast erhält. Sitzplatzvergabe für behinderte bzw. in ihrer Mobilität eingeschränkte Fluggäste: Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (EU-OPS 1.260) muss unser Bordpersonal bei der Zuteilung von Sitzplätzen sicherstellen, dass der Zugang zur Notfallausrüstung und eine Evakuierung des Flugzeugs in einem Notfall nicht behindert werden. Fluggäste, auf die Folgendes zutrifft, dürfen daher keinen Sitzplatz im Bereich eines Ausgangs erhalten, da sie dort den freien Zugang zu den Notausgängen beeinträchtigen, das Bordpersonal bei seinen Aufgaben behindern und den Zugang zur Notfallausrüstung oder eine Evakuierung des Flugzeugs erschweren könnten:
Die endgültige Entscheidung hinsichtlich der Sitzplatzzuweisung in der Kabine bleibt dem Purser überlassen. Blinde oder sehbehinderte Fluggäste: Blinde oder sehbehinderte Fluggäste, die nicht alle oben unter "Richtlinien" genannten Voraussetzungen erfüllen, müssen in Begleitung einer nicht behinderten Person reisen, die mindestens 16 Jahre alt ist. Blinde oder sehbehinderte Fluggäste, die alle oben unter "Richtlinien" genannten Voraussetzungen erfüllen, dürfen ohne Begleitperson reisen. Die Mitnahme eines Assistenzhundes an Bord ist auf bestimmten Flugstrecken gestattet. (Dabei gelten die unten genannten Bedingungen) Blinde oder sehbehinderte Fluggäste, die in Begleitung einer sehfähigen Person (Erwachsener - über 16) reisen und keine spezielle Betreuung benötigen, sind von der PRM-Beschränkung ausgenommen. (Dabei gilt das Prinzip, dass pro begleiteter Person eine Begleitperson erforderlich ist) Taube oder hörbehinderte Fluggäste: Taube oder hörbehinderte Fluggäste, die alle oben unter "Richtlinien" genannten Voraussetzungen erfüllen, dürfen ohne Begleitperson reisen. Taube oder hörbehinderte Fluggäste, die keine zusätzliche Betreuung benötigen, sind von der PRM-Beschränkung ausgenommen. Mitnahme von Assistenzhunden: Kann ich einen Blinden-/Assistenzhund (Tier) auf einen Ryanair-Flug mitnehmen? Blinden-/Assistenzhunde, die Fluggäste begleiten, werden auf genehmigten Flugstrecken kostenlos transportiert, vorausgesetzt, die Hunde erfüllen die Vorschriften für die Beförderung von Haustieren (Pets Travel Scheme). Die Hunde reisen im Passagierraum des Flugzeugs und müssen auf dem Boden und bei den Füßen des Fluggasts sitzen. Maximal vier Blinden-/Assistenzhunde sind pro Flug zugelassen. Blinden-/Assistenzhunde werden auf folgenden Flugstrecken AKZEPTIERT: Alle Flüge zwischen Irland und Großbritannien Alle Flüge zwischen Großbritannien und europäischem Festland oder Inseln* (Genehmigung vorbehalten, kontaktieren Sie die Ryanair-Hotline für besondere Hilfeleistungen.) Alle Flüge zwischen Großbritannien und Schweden oder Norwegen (Genehmigung vorbehalten, kontaktieren Sie die Ryanair-Hotline für besondere Hilfeleistungen.) Alle Flüge zwischen Dublin und Schweden oder Norwegen (unter Vorbehalt einer Vorabgenehmigung und einer Benachrichtigung mindestens 10 Tage vor Abflug – klicken Sie hier, um weitere Informationen zu erhalten.) Alle Inlandsflüge Alle Flüge zwischen dem europäischen Festland und Inseln* Flüge vom europäischen Festland und Inseln nach Dublin Airport (unter Vorbehalt einer Vorabgenehmigung und einer Mitteilung mindestens 10 Tage vor Abflug – klicken Sie hier, um weitere Informationen zu erhalten.) Eine Vorabgenehmigung und eine Benachrichtigung mindestens 10 Tage vor Abflug ist erforderlich. Bitte kontaktieren Sie die Ryanair-Hotline für besondere Hilfeleistungen, um die Vorkehrungen zu bestätigen. Auf folgenden Flugstrecken werden Blinden-/Assistenzhunde NICHT akzeptiert: Flüge von/nach Marokko. Fluggäste, die einen Blinden-/Assistenzhund mit an Bord nehmen möchten, sollten uns vorab, vorzugsweise am Tag der Buchung, darüber informieren. Dies kann online bei der ursprünglichen Flugbuchung erfolgen oder über die Ryanair-Hotline für besondere Hilfeleistungen. Beachten Sie bitte: Wenn Sie uns nicht vorab informieren, steht der Service bei Ihrer Ankunft am Flughafen möglicherweise nicht zur Verfügung, sodass Sie Ihren gebuchten Flug unter Umständen nicht wahrnehmen können. *Zu den Inseln gehören Malta, Sardinien, Korsika, Sizilien, Ibiza und Mallorca. Batteriebetriebene Rollstühle: Mit Nassbatterien betriebene Rollstühle dürfen nicht im Flugzeug mitgeführt werden. Rollstühle, die mit Gel-/Trockenbatterien betrieben werden, dürfen im Frachtraum des Flugzeugs mitgeführt werden, wenn die Batterie abgeklemmt wird. Im Bereich der Kabine ist die Mitnahme von Rollstühlen nicht gestattet. Es wird empfohlen, dass Fluggäste eine angemessene Reiseversicherung für ihre Mobilitätshilfe abschließen, da gemäß dem Übereinkommen von Montréal aus dem Jahre 1999 nur eine beschränkte Haftung der Fluglinie besteht. Betreuung während des Flugs: Unser Bordpersonal stellt Ihnen gerne Wasser zur Einnahme von Medikamenten zur Verfügung. Es ist ihm jedoch untersagt, medizinische Maßnahmen wie Injektionen durchzuführen. Aus Sicherheitsgründen darf das Bordpersonal keine Fluggäste heben und diesen nicht bei der Körperpflege behilflich sein. Falls Sie auf diese Art von Betreuung angewiesen sind, müssen Sie in Begleitung reisen. Erforderliche medizinische Geräte bzw. Arzneimittel: Bitte bringen Sie ein entsprechendes Rezept mit, wenn Sie Medikamente in Ihrem Handgepäck mitführen müssen. Dies vermeidet Probleme bei der Sicherheitskontrolle. Fluggäste, die neben ihrem zugelassenen Handgepäck bzw. aufgegebenen Freigepäck auf die Mitnahme von bestimmten medizinischen Geräten bzw. Arzneimitteln angewiesen sind, werden gebeten, sich an die Ryanair-Hotline für besondere Hilfeleistungen zu wenden. Informationen im Falle einer Verweigerung der Mitnahme an Bord: Sollte es uns nicht möglich sein, einen behinderten oder in seiner Mobilität eingeschränkten Fluggast zu transportieren, werden wir ihn über die entsprechenden Gründe in Kenntnis setzen. |
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