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Kann ich mein cpap-gerät mit an bord nehmen? (continuous positive airway pressure – kontinuierlicher atemwegsüberdruck)


Fluggäste, die unter Schlafapnoe leiden, können Ihr CPAP-Gerät und Zusatzgeräte kostenlos mitnehmen. Die Verwendung dieser Geräte während des Fluges ist jedoch nicht gestattet.

Wenn die Maße des CPAP-Geräts die Abmessungen für zulässiges Handgepäck (55 cm x 40 cm x 20 cm) nicht überschreiten, kann das Gerät mit an Bord genommen werden und ist dabei nicht Bestandteil der Freigepäckgrenze für Handgepäck. Wenn das CPAP-Gerät diese Abmessungen jedoch überschreitet, muss das Gerät angemessen verpackt und im Frachtraum transportiert werden. Das Gerät ist in diesem Fall nicht Bestandteil der Freigepäckgrenze für aufgegebenes Gepäck.
Elektronische CPAP-Geräte werden akzeptiert. Wenn es sich bei dem Gerät um ein batteriebetriebenes Gerät handelt, müssen die Gerätebatterien auslaufsicher sein und die Umverpackung muss den Vermerk "NON-SPILLABLE" (Auslaufsicher) oder "NON-SPILLABLE BATTERIES" (Auslaufsichere Batterien) aufweisen. Wenn die Batterie nicht als auslaufsicher gekennzeichnet ist, wird das Bordpersonal die Batterie als nicht auslaufsichere Batterie einstufen und die Mitnahme des CPAP-Geräts verweigern.

Anforderungen für die Mitnahme eines CPAP-Geräts

Alle nachfolgenden Anforderungen müssen für die Mitnahme eines CPAP-Geräts auf einem Ryanair-Flug erfüllt sein:Fluggäste müssen die Mitnahme des CPAP-Geräts vorab bei der Ryanair Special Assistance Line anmelden. Der Fluggast muss einen Fragebogen zu Typ und Modell des CPAP-Geräts ausfüllen. Sobald der Fragebogen bei Ryanair eingereicht und das Mitnehmen des genehmigten Gegenstands von Ryanair bestätigt wurde, wird dem Fluggast eine Bestätigung per Post oder E-Mail zugesendet. Dieses Bestätigungsschreiben muss zusammen mit dem CPAP-Gerät und einem Schreiben, das die Flugtauglichkeit des Fluggasts attestiert, beim Dokument-/Visa-Abfertigungsschalter oder am Gepäckabfertigungsschalter am Abflughafen vorgelegt werden. Nachdem sämtliche Gegenstände auf Einhaltung unserer Bestimmungen geprüft wurden, erhält das Bestätigungsschreiben den Stempel 'ok for travel' (Genehmigt) und der Fluggast kann mit dem Gerät zum Boarding-Gate gehen.

Der Fluggast muss außerdem ein Schreiben in englischer Sprache auf dem offiziellen Briefpapier seines Arztes vorweisen können, das folgende Informationen enthält:

  • Der Benutzer des CPAP-Geräts ist flugtauglich.



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