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Kann ich meinen eigenen Rollstuhl/Elektrorollstuhl oder meine Gehhilfe mitbringen? |
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Auf den meisten Flughäfen ist es Ihnen gestattet, im eigenen Rollstuhl bis zur Gangway des Flugzeugs zu gelangen. In manchen Flughäfen, beispielsweise in Girona in Spanien, ist es Fluggästen mit einem batteriebetriebenen Rollstuhl nicht gestattet, diesen mit ins Flugzeug zu nehmen. Daher muss dieser als Gepäck aufgegeben werden, und der Fluggast wird in einem Flughafen-Rollstuhl zum Boarding-Gate gebracht. Rollstühle, Mobilitätshilfen und Gehhilfen werden kostenlos transportiert. Das Maximalgewicht in Höhe von 32 kg für ein einzelnes Gepäckstück bezieht sich nicht auf Mobilitätshilfen. Die Beförderung von batteriebetriebenen Rollstühlen unterliegt jedoch bestimmten Einschränkungen. Elektrische Rollstühle können nur mitgenommen werden, wenn es sich bei der Batterie um eine Trocken- oder Gelzelle handelt und die Abmessungen nicht mehr als 81 cm (Höhe), 119 cm (Breite) und 119 cm (Tiefe) betragen. Der Fluggast muss demonstrieren, wie die Batterie abgeklemmt werden kann, und sicherstellen, dass offen liegende Kontakte gegen Kurzschluss geschützt sind. Die Batterien müssen außerdem sicher am Rollstuhl oder an der Mobilitätshilfe befestigt sein. Rollstühle oder Mobilitätshilfen, deren Batterien auslaufen können, werden nicht transportiert. Segway-Roller können ebenfalls nicht befördert werden. |