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Was ist in den Steuern und Gebühren bei meiner Buchung enthalten?


Steuern, Entgelte und Gebühren werden auf Basis der Zahlungen erhoben, die Ryanair für die Beförderung von Fluggästen auf einer bestimmten Flugstrecke entsprechend dem jeweiligen Reiseplan an staatliche Stellen und Flughäfen entrichten muss. Dazu gehören u. a. Steuern, Flughafengebühren, Abfertigungsgebühren, Gebühren für Rollstühle/besondere Hilfeleistungen, Versicherungsgebühren und in einigen Fällen Sicherheitsgebühren enthalten.

Nachfolgend finden Sie weitere Erläuterungen der Steuern und Gebühren:

UK Air Passenger Duty: Abgaben wie die UK Air Passenger Duty werden auf die Beförderung von Fluggästen erhoben, die von einem britischen Flughafen aus reisen. Dabei gelten folgende Gebühren:

11 £ (GBP) pro Person für jeden Inlandsflug in Großbritannien (22 £ für einen Hin- und Rückflug innerhalb Großbritanniens)
11 £ (GBP) pro Person für Flüge von Großbritannien zu einem Flughafen in der EU bzw. im EWR

Steuern: Steuern, die von bestimmten Ländern auf Flüge erhoben werden.

Abfertigungsgebühren/Flughafengebühren: Diese Gebühren werden den Fluggesellschaften seitens der Flughafenbehörde bzw. des Flughafenbetreibers für die Nutzung von Terminals, Start- und Landebahn, Notdiensten, Sicherheitseinrichtungen usw. in Rechnung gestellt. In einigen Fällen schließt diese Gebühr auch die Abfertigung der Fluggäste ein. Diese Gebühr wird pro Fluggast erhoben, ist je nach Flughafen unterschiedlich hoch und wird nicht zurückerstattet.

Luftfahrtversicherung: Mit dieser Gebühr werden zusätzliche, nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 eingeführte Versicherungskosten abgedeckt. Da es für Terrorakte keine staatliche Haftung mehr gab, verzeichneten die Fluggesellschaften nach dem 11. September 2001 einen drastischen Anstieg der Versicherungskosten. Die Gebühr beträgt 5,69 € pro Fluggast und Flug. Fluggesellschaften auf der ganzen Welt haben vergleichbare Maßnahmen ergriffen.

Rollstuhlabgabe: Diese Gebühr beträgt 50 Cent pro Fluggast und Flug.




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