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Welche reisedokumente benötige ich bei flügen mit Ryanair?


Jeder Passagier ist persönlich dafür verantwortlich, gültige Reisedokumente mit sich zu führen, die den Bestimmungen von Ryanair, den Einreisebestimmungen und Bestimmungen der sonstigen Behörden des jeweiligen Flugziels entsprechen. Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden:

  • Alle Fluggäste auf Ryanair-Flügen (einschließlich Kleinkindern) müssen ein gültiges Reisedokument mit sich führen.
  • Ein Reisepass für Reisen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums muss mindestens drei Monate ab Reiseantritt gültig sein.
  • Sofern ein Visum erforderlich ist, müssen Kinder/Kleinkinder immer in Begleitung des Erwachsenen reisen, der auf dem Visum genannt ist.

Um die Einhaltung der Bestimmungen sicherzustellen, müssen Fluggäste auf allen Flügen einen gültigen Reisepass (und ggf. ein gültiges Visum) oder einen gültigen Personalausweis mit sich führen. Bußgelder, Strafgebühren, Zahlungen oder Ausgaben jeglicher Art infolge der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen müssen vom Fluggast selbst übernommen werden.

Führerscheine, Aufenthaltsdokumentationen, Familienbücher, Seefahrtbücher, Ministerialpässe, Militärausweise, italienische AT/BT-Karten usw. sowie abgelaufene oder beschädigte Lichtbildausweise werden von Ryanair NICHT akzeptiert.

Die Details der Reisedokumente sämtlicher Fluggäste (einschließlich Kindern und Kleinkindern) müssen während des Online-Check-Ins eingetragen werden. Alle Fluggäste müssen ihr gültiges Reisedokument zusammen mit ihrer Online-Bordkarte für alle Flüge beim Sicherheitspersonal und am Flugsteig vorweisen.

Hinweis: Alle Fluggäste aus Staaten, die nicht der EU bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, müssen ungeachtet der jeweiligen Visabestimmungen vor der Überprüfung durch das Sicherheitspersonal ihre Reisedokumente überprüfen und ihre Online-Bordkarte am Dokument-/Visa-Abfertigungsschalter von Ryanair stempeln lassen.

ALS REISEDOKUMENT FÜR RYANAIR-FLÜGE WIRD AUSSCHLIESSLICH FOLGENDES AKZEPTIERT:

  • Ein gültiger Reisepass – (siehe unten - */und **)
  • Ein gültiger Personalausweis, der von einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde. (Nur die folgenden EWR-Staaten stellen Personalausweise aus, die für die Beförderung von Fluggästen auf Ryanair-Flügen akzeptiert werden: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Italien, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Ungarn, Zypern)
  • Ein gültiger deutscher Kinderausweis
  • Eine gültige italienische Geburtsurkunde (Certificato Di Nascita), die als "VALIDO PER L'ESPATRIO" gekennzeichnet und von "IL QUESTORE" unterzeichnet ist. Der Passagier ist persönlich dafür verantwortlich, dass das entsprechende Reisedokument den Einreisebestimmungen des jeweiligen Flugziels entspricht – siehe ** unten.
  • Ein gültiger Reiseausweis für Flüchtlinge – (ausgestellt von einer Regierungsbehörde anstelle eines gültigen Reisepasses in Übereinstimmung mit Artikel 28(1) der UN-Konvention von 1951.)
  • Ein gültiger Reiseausweis für staatenlose Personen – (von einem der Unterzeichnerstaaten in Übereinstimmung mit Artikel 27 der UN-Konvention über den Status staatenloser Personen von 1954 anstelle eines Reisepasses ausgestellter Konventionspass.)

* Kinder unter 16 Jahren, die in den gültigen Reisepass des sie begleitenden Elternteils eingetragen sind, werden als Fluggäste zugelassen.

** Wenn ein Kind in dem gültigen Reisepass des begleitenden Elternteils eingetragen ist, müssen während des Online-Check-Ins die Details des Reisedokuments des begleitenden Elternteils auch im Abschnitt für die Details des Reisedokuments des betreffenden Kindes eingetragen werden.

FÜR DEN FALL, DASS DER FLUGGAST DIE OBEN GENANNTEN REISEBEDINGUNGEN SOWIE DIE BESTIMMUNGEN ZU DEN VORABINFORMATIONEN ZU FLUGGÄSTEN NICHT EINHÄLT, BEHÄLT SICH RYANAIR DAS RECHT VOR, DIE BUCHUNG OHNE JEGLICHE RÜCKERSTATTUNG ZU STORNIEREN UND DEN EINSTIEG INS FLUGZEUG ZU VERWEIGERN.




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