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Welche reisedokumente benötige ich bei flügen mit Ryanair? |
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Jeder Passagier ist persönlich dafür verantwortlich, gültige Reisedokumente mit sich zu führen, die den Bestimmungen von Ryanair, den Einreisebestimmungen und Bestimmungen der sonstigen Behörden des jeweiligen Flugziels entsprechen. Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden:
Um die Einhaltung der Bestimmungen sicherzustellen, müssen Fluggäste auf allen Flügen einen gültigen Reisepass (und ggf. ein gültiges Visum) oder einen gültigen Personalausweis mit sich führen. Bußgelder, Strafgebühren, Zahlungen oder Ausgaben jeglicher Art infolge der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen müssen vom Fluggast selbst übernommen werden. Führerscheine, Aufenthaltsdokumentationen, Familienbücher, Seefahrtbücher, Ministerialpässe, Militärausweise, italienische AT/BT-Karten usw. sowie abgelaufene oder beschädigte Lichtbildausweise werden von Ryanair NICHT akzeptiert. Die Details der Reisedokumente sämtlicher Fluggäste (einschließlich Kindern und Kleinkindern) müssen während des Online-Check-Ins eingetragen werden. Alle Fluggäste müssen ihr gültiges Reisedokument zusammen mit ihrer Online-Bordkarte für alle Flüge beim Sicherheitspersonal und am Flugsteig vorweisen. Hinweis: Alle Fluggäste aus Staaten, die nicht der EU bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, müssen ungeachtet der jeweiligen Visabestimmungen vor der Überprüfung durch das Sicherheitspersonal ihre Reisedokumente überprüfen und ihre Online-Bordkarte am Dokument-/Visa-Abfertigungsschalter von Ryanair stempeln lassen. ALS REISEDOKUMENT FÜR RYANAIR-FLÜGE WIRD AUSSCHLIESSLICH FOLGENDES AKZEPTIERT:
* Kinder unter 16 Jahren, die in den gültigen Reisepass des sie begleitenden Elternteils eingetragen sind, werden als Fluggäste zugelassen. ** Wenn ein Kind in dem gültigen Reisepass des begleitenden Elternteils eingetragen ist, müssen während des Online-Check-Ins die Details des Reisedokuments des begleitenden Elternteils auch im Abschnitt für die Details des Reisedokuments des betreffenden Kindes eingetragen werden. FÜR DEN FALL, DASS DER FLUGGAST DIE OBEN GENANNTEN REISEBEDINGUNGEN SOWIE DIE BESTIMMUNGEN ZU DEN VORABINFORMATIONEN ZU FLUGGÄSTEN NICHT EINHÄLT, BEHÄLT SICH RYANAIR DAS RECHT VOR, DIE BUCHUNG OHNE JEGLICHE RÜCKERSTATTUNG ZU STORNIEREN UND DEN EINSTIEG INS FLUGZEUG ZU VERWEIGERN. |
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