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Wie lauten die Richtlinien von Ryanair für die Beförderung allein reisender Minderjähriger |
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Ryanair befördert keine Minderjährigen (unter 16 Jahren) ohne Begleitung. Begleit- und andere Sonderdienste stehen NICHT zur Verfügung. In Spanien/Frankreich lebende Personen zwischen 16-18 Jahren, die nicht in Begleitung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten reisen, benötigen für Flüge zwischen EWR-Staaten neben einem gültigen nationalen Personalausweis ein (bei der Polizei vor Ort zu beziehendes) Formular, mit dem die Eltern schriftlich in die Reise einwilligen. Formular muss am Check-In-Schalter und an der Passkontrolle vorgelegt werden. Ohne dieses Formular dürfen diese Personen nicht an Bord gehen. Portugiesische Flugrouten: Portugiesische Staatsangehörige und ausländische Bürger unter 18 Jahren, die ohne Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten aus Portugal ausreisen oder erneut nach Portugal einreisen, von einem oder in ein Nicht-Schengen-Land, benötigen eine Reiseerlaubnis.Diese muss von beiden Elternteilen oder dem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Die Unterschrift muss notariell beglaubigt sein, wenn die Eltern bzw. der Erziehungsberechtigte ihren bzw. seinen Wohnsitz in Portugal hat. Anderenfalls muss die Unterschrift von der portugiesischen Botschaft oder einem portugiesischen Konsulat in dem Land beglaubigt sein, in dem die Eltern bzw. der Erziehungsberechtigte ihren bzw. seinen Wohnsitz hat. Eine solche Reiseerlaubnis ist auch erforderlich, wenn Minderjährige von einer anderen Person als ihrem Vater, ihrer Mutter oder einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. In solchen Fällen muss der Name der begleitenden Person deutlich auf der Reiseerlaubnis erkennbar sein. Ausländischen allein reisenden Minderjährigen unter 18 Jahren kann die Einreise verweigert werden, wenn sie niemanden in Portugal kennen, der sich während ihres Aufenthalts um sie kümmert. Personen unter 18 Jahren mit Wohnsitz in Lettland, die nicht in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten reisen, müssen beim Check-In Folgendes vorweisen: - Einen gültigen Reisepass und ihre Geburtsurkunde sowie eine schriftliche, notariell beglaubigte Genehmigung ihrer Eltern oder ihres Erziehungsberechtigten, mit der sie sich einverstanden erklären, dass das Kind ohne sie reist. Personen unter18 Jahren mit Wohnsitz in Kroatien, die von oder nach Kroatien reisen und sich nicht in Begleitung ihrer Eltern oder eines Erziehungsberechtigten befinden, müssen beim Check-In Folgendes vorweisen: - Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis sowie eine schriftliche Genehmigung, die von mindestens einem Elternteil oder einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist. Diese schriftliche Genehmigung muss von einer kroatischen Botschaft, einem kroatischen Konsulat oder einer lokalen Behörde beglaubigt sein. Falls die Beglaubigung nicht durch die Botschaft bzw. das Konsulat erfolgte, ist eine beeidigte Übersetzung ins Kroatische erforderlich. |
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