Änderungen vor Flugantritt


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Ein Familienangehöriger ist verstorben. Ich möchte deshalb meine Reise stornieren. Was kann ich tun?


Wenn Sie die Flugreise im Falle des Todes eines nahen Familienangehörigen innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Reisedatum nicht wahrnehmen möchten, gewährt Ihnen Ryanair auf Antrag eine volle Kostenrückerstattung. Dazu muss der Rückerstattungsantrag mit einer Kopie der Sterbeurkunde an unsere Kundenservice-Abteilung unter +353 1 8121676 übermittelt werden. Rückerstattungsanträge mit einem mehr als 14-tägigem Abstand vom Reisetermin können von der Fluggesellschaft nicht bearbeitet werden und müssen zur Erstattung an Ihre Reiseversicherungsgesellschaft gesendet werden.

Bei einem Todesfall eines nahen Familienangehörigen nach dem Antritt Ihrer Reise wenden Sie sich an Ihr Ryanair-Buchungszentrum vor Ort, die gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Vorkehrungen für Ihre Rückreise treffen wird.

Ryanair betrachtet die folgenden Personen als "nahe" Familienangehörige:
Ehepartner
Kinder
Adoptierte Kinder
Eltern
Geschwister (einschließlich Stief-/Halbbrüder und Stief-/Halbschwester)
Großeltern und Enkelkinder
Schwiegervater/-mutter
Schwager/Schwägerin
Schwiegersohn/-tochter

Hinweis: Für die Reisebegleitung des Hinterbliebenen gilt die gleiche Behandlung.

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