
- Überflüge (die nicht von/nach Frankreich fliegen) werden gestrichen, während französische Inlandsflüge geschützt sind.
- Frankreich schützt Inlandsflüge durch das Gesetz über Mindestdienstleistungen, während nicht-französische Flüge gestrichen werden.
- Die EU schützt keine Flüge, die den französischen Luftraum überfliegen, so dass Millionen von nicht-französischen Passagieren während der wiederholten Streiks der französischen Flugsicherung in diesem Sommer von Flugausfällen betroffen sind.
1. Schutz der EU-Überflüge (im Rahmen der Gesetze über Mindestdienstleistungen), wie sie in Griechenland und Italien gelten.
2. Ermöglichung der Verwaltung von Flügen über Frankreich durch die anderen europäischen Flugsicherungen während der Streiks der französischen Flugsicherungen.
3. Auforderung an die französischen Flugsicherungsgewerkschaften, sich anstelle von Streiks an Schiedsverfahren zu beteiligen.